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positiv bewertete Texte
Der erste Text am 5.9. 2002 um 03:21:36 Uhr schrieb
nichtleser über gats
Der neuste Text am 2.2. 2016 um 23:07:30 Uhr schrieb
Fitzjerrelt über gats
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am 11.12. 2002 um 03:01:42 Uhr schrieb
gated society über gats

am 8.1. 2003 um 04:26:25 Uhr schrieb
voice recorder über gats

am 17.12. 2002 um 21:38:36 Uhr schrieb
elfboi über gats

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Gats«

gated society schrieb am 12.12. 2002 um 22:00:22 Uhr zu

gats

Bewertung: 2 Punkt(e)

jello biafra aktualisiert gats-blaster
auch lügentechnologie (hollidays in namibia)
strukturanpassungsprogramme (SAP)
waffenhandel steuerparadies
normalarbeitszeit ressourcenkrieg
prekarität arbitragegewinne finanzkrise
bretton woods derivate
drogenhandel
menschenhandel
extraktionsökonomien regulierung
niedriglohnsektor off-shore-zentrum
schattenpolitik
machiavelli sweatshops
vertragssklaverei subunternehmer tontine
söldnerfirmen scheinselbstständigkeit
geldwäsche
interstizien kapitalflucht informalität
bestechung akkumulationsregime klientelismus
steuerparadies
staatszerfall neoliberalismus schockabsorber
geldfälschung
aviamento-system cybermoney armut
illicit economy
schmuggel private-public-partnership
oecd moe
imperialismus gerechtigkeit anlagebetrug
frauenerwerbstätigkeit vermögenssteuer
argentinien exklusion debt swap
aktienoptionen kinderarbeit multitude
schuldenkrise steuerflüchtling produktivität

gated society schrieb am 11.12. 2002 um 03:50:20 Uhr zu

gats

Bewertung: 3 Punkt(e)

unserer Ansicht nach vorrangig gegen das GATS richten, denn die Anzahl und die Bandbreite der betroffenen Bereiche, die Vielfalt der zum Abbau der staatlichen Regulierungsbefugnisse eingesetzten Mittel und die praktische Unangreifbarkeit einmal erteilter Konzessionen machen dieses Abkommen wahrhaftig zu einem Trojanischen Pferd im Gemeinwesen der Demokratie.
Bei aller Dringlichkeit sind jedoch die politischen Schwierigkeiten dieses Kampfes nicht zu verheimlichen. Die Bürger werden nur wenige oder keine Verbündeten unter den Regierungen finden, die das GATS aushandeln. Die Regierungen des Nordens sind als lnteressenvertreter ihrer bevorzugten Unternehmerklientel nur darauf bedacht, lukrative Märkte zu öffnen, und um das zu erreichen, scheinen sie bereit, Jahrzehnte sozialen Fortschritts im eigenen Land zu opfern. Und die Regierungen des Südens, die die Interessen der Eliten der armen Länder wahrnehmen, wären entzückt, wenn sich Anbieter hochwertiger Dienstleistungen in ihren Ländern niederließen und sie der Minderheit ihrer Bevölkerung, die sich diese leisten kann, zu Gute kommen ließen.

Die Gegenoffensive: Dumm stellen, Mund halten
Der Kampf gegen dieses gefährliche Abkommen wird nicht nur durch die Undurchsichtigkeit und das Ausbleiben politischer Unterstützung von Regierungsseite behindert, sondern auch durch eine neue, mächtige Gegenoffensive von hohen WTO-Beamten und ihren Helfern, der Europäischen Kommission, nationalen Ministerien, den Chefs und Lobbys der TNC sowie den liberalen Medien wie dem Economist. Absolute Priorität hat für sie, ein weiteres Debakel wie in Seattle zu verhindern, Die GATS-Kritiker müssen sich deswegen darauf gefasst machen, dass ihr guter Wille, ihre Motivation, ihre Aufrichtigkeit in Zweifel gezogen werden.

5 2 Du m stellen, und halten


1

Diese Gegenattacke unterstellt, dass die demokratische Diskussion nicht legitim sei. Die offiziellen Stimmen hätten die Wahrheit für sich gepachtet. Ihnen käme es zu, sie den Bürgern zu verkünden, und diese hätten schweigend zuzuhören. Wenn die Verfechter des GATS entgegenkommend sein wollen, behandeln sie die Kritiker als Ignoranten oder irregeleitete; wenn sie die Konfrontation suchen, erklären sie ihre Gegner zu Heuchlern, Unverantvvortlichen, Hysterikern oder Paranoikern. Für Generaldirektor Mike Moore sind die Protestierer »zum Kotzen«. Ganz zu schweigen davon, dass der Kritiker natürlich als Erzfeind einer Verbesserung der Lage der Armen in den Entvvicklungsländern gilt, die mit den einzigartigen Wohltaten des GATS eingedeckt würden, wenn man nur diese übel wollenden Widersacher unschädlich machen könnte.31
im März 2001 publizierte die WTO eine 16seitige Broschüre (GATS: Fact and Fiction), worin die Gegner dieses Abkommens bezichtigt werden, sie verbreiteten »Schauergeschichten« (scare stories).
Was sagen diese Kritiker, denen so viel Schimpf angetan wird? »Wie kommen seriöse Leute dazu, etwas zu glauben, was offensichtlich nicht in Frage kommtfragt das Sekretariat. Die Antwort ist, dass sich diese »seriösen Leute« auf den Wortlaut des GATS, auf die offiziellen Dokumente und Denkschriften des Sekretariats sowie auf die Erklärungen der Lobbys der mächtigsten TNC stützen.


Den einen oder anderen dieser Ausdrücke gebrauchten u.a. WTOChef Mike Moore, sein Abteilungsleiter für Dienstleistungen David Hartridge, der europäische Handelskommissar Pascal Lamy und sein Verhandlungsführer für Dienstleistungen Michel Servoz, die Financial Times, der Economist und andere neoliberal eingestellte Publikationen. Für ein Resümee einer Etappe dieser Offensive siehe: Daniel Pruzin, »Trade officials voice concern over NGOs' anti-GATS campaign«, WTO Reporter, 29. Dezember 2000.

Dumm stellen, Mund halten 53

elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:42:21 Uhr zu

gats

Bewertung: 1 Punkt(e)


06.06.2002

Ausland
Thomas Fritz

Die GATS-Attacke

Die Liberalisierungsoffensive der EU: Staatlich geschützte Bereiche wie Post und Telekommunikation,Abfallbeseitigung und Recycling, Wasser- und Energieversorgung sollen vollends für rosinenpickende Multis geöffnet werden

»We are not amused.« Säuerlich verziehen die Beamten der Brüsseler Generaldirektion für Handel die Mienen, wenn sie auf die durchgesickerten Verhandlungsdokumente angesprochen werden, in denen die EU die radikale Öffnung der Dienstleistungsmärkte in 29 Ländern fordert. Der 16. April ist tatsächlich ein schwarzer Tag für die EU-Kommission. Stellten doch ATTAC und die Amsterdamer Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) geheime Papiere aus dem wenig bekannten 133er Ausschuß ins Internet. Tags darauf machte die rund 1000seitige Wunschliste der EU Schlagzeilen auf der Titelseite des britischen Guardian. Die Blamage für die Kommission war perfekt.

Keinen Stein ließen die Brüsseler Freihändler auf dem anderen bei ihrer Suche nach neuen Märkten für die europäische Dienstleistungsindustrie. Akribisch werden für jedes der 29 Länder noch die letzten möglichen Handelshemmnisse aufgelistet, deren Abschaffung die EU fordert. Elf verschiedene Dienstleistungssektoren stehen auf der Wunschliste, darunter freiberufliche und unternehmensnahe Dienste, Bau- und Finanzdienstleistungen, Groß- und Einzelhandel, Tourismus und Transport. Aber auch die in vielen Ländern noch staatlich geschützten Bereiche wie Post und Telekommunikation, Abfallbeseitigung und Recycling, Wasser- und Energieversorgung sollen für rosinenpickende Multis geöffnet werden.


Der Umfang ist atemberaubend

Die jetzt bekanntgewordenen Dokumente passen in die neue Liberalisierungsrunde, auf die sich die Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO im vergangenen Jahr bei ihrer Ministerkonferenz in Doha/Katar einigten. Teil des überaus umfangreichen Verhandlungspakets ist auch das Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services), das 1995 in das Vertragswerk der WTO aufgenommen wurde. Anfang 2000 sind im Rahmen der WTO Neuverhandlungen des GATS begonnen worden, deren Abschluß mit dem geplanten Ende der neuen Welthandelsrunde am 1. 1. 2005 zusammenfallen soll. Ob dieser Termin aber eingehalten werden kann, ist mehr als fraglich.

Der Regelungsumfang des GATS ist atemberaubend und umfaßt zusätzlich zu den von der EU in ihren Geheimpapieren aufgelisteten Sektoren noch die medizinischen und soziale Dienste sowie Bildung und Kultur. Kein Dienstleistungssektor ist grundsätzlich ausgenommen. Alle sollen sie den WTO- Prinzipien des Marktzugangs und der Gleichbehandlung in- und ausländischer Anbieter unterworfen werden. Die besondere Brisanz liegt dabei darin, daß Dienstleistungsmärkte weniger durch klassische Handelshemmnisse wie Zölle geschützt werden, sondern vor allem durch innerstaatliche Regelungen wie Gesetze, Verordnungen, ökologische Normen oder soziale Standards. Ziel der GATS-Verhandlungen ist es aber, sämtlichen innerstaatlichen Regelungen ein möglichst enges Korsett verbindlicher Rahmenrichtlinien anzulegen.

Gerade die öffentlichen Dienste müssen mit verschärftem Wettbewerbsdruck rechnen. Denn sobald sie in Konkurrenz zu privaten Anbietern erbracht werden, was vielfach ohnehin schon der Fall ist, findet das Abkommen Anwendung. Das GATS zielt u. a. darauf ab, daß staatliche Unterstützungen für öffentliche Dienste in gleichem Maße ausländischen Privatanbietern gewährt werden. Effekt dieser zunehmenden privatwirtschaftlichen Konkurrenz ist aber, daß die für gemeinwohlorientierte Leistungen verfügbaren öffentlichen Mittel weiter sinken werden. Aber auch die Möglichkeit einer gewissen politischen Steuerung staatlicher Investitionen ist durch das GATS bedroht, da die öffentliche Auftragsvergabe ebenfalls liberalisiert werden soll. All die negativen Erfahrungen mit bisherigen Liberalisierungen und Privatisierungen öffentlicher Dienste - Qualitätseinbußen, Preissteigerungen, erschwerter Zugang, Entlassungen, Lohnsenkungen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse - bleiben dabei, wie so oft, unberücksichtigt. Warum das so ist, erklärt die EU-Kommission: »Das GATS ist in erster Linie ein Instrument zum Wohle der Unternehmen

Der Zeitplan der GATS-Verhandlungen sieht vor, daß bis Ende Juni 2002 alle WTO-Mitglieder ihre Marktöffnungsforderungen bei der WTO einreichen müssen. Was die EU von einem Teil ihrer Handelspartner fordert, ist nun bekanntgeworden. Unbekannt ist aber noch, welche Zugeständnisse die EU von der Mehrheit der ärmeren Entwicklungsländer erwartet und welche konkreten Liberalisierungswünsche andere WTO- Mitglieder an die EU adressieren. Die anschließende Verhandlungsphase ist daher besonders brisant. Bis Ende März 2003 müssen die WTO-Mitglieder angeben, in welchen Bereichen sie zu Zugeständnissen bereit sind und ihre Märkte für ausländische Anbieter öffnen wollen.


Willige Diener der Industrie

Die Dokumente aus dem Brüsseler 133er Ausschuß (dieser koordiniert die europäische Außenhandelspolitik) sind ein Musterbeispiel für die Verfilzung nationaler und europäischer Gremien mit der Privatwirtschaft. Wie kommen solche Papiere zustande? Zunächst erstellt die Generaldirektion Handel erste Entwürfe der GATS-Forderungen, die im 133er Ausschuß diskutiert und mit den nationalen Hauptstädten abgestimmt werden. Die zuständigen Ministerien der EU-Staaten können Ergänzungen vornehmen. Das deutsche Wirtschaftsministerium schickte dazu Teile der Entwürfe an ausgewählte Wirtschaftsverbände mit der Bitte um Stellungnahme. Die Generaldirektion Handel sammelt schließlich die Forderungen der nationalen Regierungen und erstellt verfeinerte Forderungslisten, die abermals in die nationale Abstimmung gehen. Die endgültigen Forderungen werden schließlich bei der WTO eingereicht.

Ob die Übermittlung der Entwürfe an die Industrie überhaupt rechtens ist, darf bezweifelt werden. Die Mitgliedstaaten wurden nämlich ersucht sicherzustellen, daß die Listen »nicht öffentlich zugänglich gemacht« und »nur an zuständige Offizielle weitergeleitet« werden. Daran hat sich das deutsche und manch anderes Wirtschaftsministerium aber nicht gehalten. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS räumt die Bundesregierung ein, sie habe Elemente der Entwürfe an »einzelne, sachlich unmittelbar betroffene Wirtschaftsverbände« übermittelt, aber aufgrund ihres »vertraulichen Charakters« seien sie »nicht zu einer breiten Verteilung geeignet«. Vertraulichkeit im Sinne der Bundesregierung gilt also nicht gegenüber der Industrie, diese genießt vielmehr Privilegien staatlicher Unterhändler, sondern ausschließlich gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.

Der Dienstleistungsindustrie stehen nicht nur die Beamten nationaler Ministerien zu Diensten, sondern auch diejenigen der EU-Kommission. Um den Informationsfluß zwischen Kommission und Industrie in Sachen GATS zu optimieren, wurde 1999 das European Services Forum (ESF) gegründet. Wie Dietrich Barth, ein hoher Beamter der Generaldirektion Handel, unverblümt feststellt, ist das ESF »eine privatwirtschaftliche Organisation der Dienstleistungswirtschaft, die eng mit der EU-Kommission zusammenarbeitet, um die offensiven und eventuelle defensive Handelsinteressen der Gemeinschaft zu definieren und die Kommission zu beraten«. Entsprechend finden sich zahlreiche der ESF-Forderungen in den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten wieder, so die vollständige Niederlassungsfreiheit im Ausland oder der unbehinderte Einsatz von »Schlüsselpersonal« an sämtlichen Konzernstandorten.


Entwicklungspolitik am Ende

Die entwicklungspolitischen Bekenntnisse der EU verkümmern zur Farce, wenn die europäischen GATS-Forderungen zum Maßstab genommen werden. Vom krisengeschüttelten Argentinien wird der Verzicht auf Quellensteuern erwartet, welche auf die grenzüberschreitende Kreditvergabe im Bank- und Versicherungsgewerbe erhoben werden. Besonders weitreichende Lockerungen erwartet die EU von denjenigen Ländern, die sich mit Hilfe konsequenter Kapitalverkehrskontrollen gegen die Ansteckung durch die asiatische Finanzkrise von 1997/98 schützen konnten, vor allem Indien, Malaysia und China. So soll Malaysia den Handel mit der inländischen Währung Ringgit und mit Fremdwährungen vollständig freigeben, obwohl gerade Beschränkungen des Devisenhandels eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Finanzkrisen darstellen. Von Indien und China verlangt die EU die Zulassung äußerst riskanter innovativer Finanzinstrumente, der sogenannten Derivate. Der Großteil der Derivate wird nicht beaufsichtigt und hat schon häufig bei Finanzcrashs eine Rolle gespielt, so beim Zusammenbruch des berüchtigten US-Investmentfonds Long Term Capital Management. Die Philippinen sollen gar den Offshore-Töchtern ausländischer Banken (diese haben ihren Sitz für gewöhnlich in vollkommen unregulierten Steueroasen) Geschäfte in einheimischer Währung ermöglichen. Gerade auf diesem Weg finden aber die krisenverschärfenden Spekulationen gegen Schwachwährungen statt.

Bei Durchsicht der EU-Forderungen wird klar, daß das GATS zu Recht als »Klon« des 1998 gescheiterten multilateralen Investitionsabkommens (MAI) bezeichnet wird. Durchgängig verlangt die EU, daß gerade entwicklungspolitisch sinnvolle Auflagen gegenüber ausländischen Investoren geschleift werden. So erlauben viele Länder in bestimmten Sektoren keine Übernahmen, sondern lediglich Gemeinschaftsunternehmen mit lokalen Firmen (Joint ventures), was einheimische Beschäftigung sichern und einen Technologietransfer ermöglichen soll. Um einheimische Arbeitskräfte nicht nur in niedrigen Positionen zu beschäftigen, begrenzen viele Länder die Zahl der Ausländer im Management von Niederlassungen. Um marktbeherrschende Stellungen zu verhindern, wird häufig die Anzahl von Zweigstellen begrenzt, die ein ausländischer Konzern im Inland errichten darf. Weitere Beschränkungen betreffen die Höhe ausländischer Beteiligungen, den Rücktransfer von Gewinnen oder den Erwerb von Grund und Boden. Die EU fordert, daß all diese durchaus sinnvollen Investitionsauflagen beseitigt werden.


Zweiklassenversorgung

Auch in umweltpolitisch sensiblen Bereichen kennt der europäische Exporthunger keine Grenzen. Weitreichende Marktöffnungen streben die europäischen Unterhändler beispielsweise im Energiesektor an, ein Bereich, der bisher noch gar nicht als eigenständiger GATS-Sektor existiert. Die Wunschliste reicht von der Erkundung (Exploration) potentieller Energiequellen über den Bau von Anlagen, Pipelines und Stromnetzen, das Betreiben von Transport- und Übertragungsnetzen, den Groß- und Einzelhandel mit Energieprodukten bis hin zur Stillegung von Produktionsstätten. Auch die Wasserver- und -entsorgung haben Kommission und Industrie als europäisches Handelsinteresse definiert. Einflußreiche Lobbyisten sind die französischen Weltmarktführer im Wasserbereich, Vivendi und Suez. Aber auch deutsche Unternehmen wie RWE, AquaMundo, die E.ON-Tochter Gelsenwasser oder Berlinwasser International werden mit Exportbürgschaften, Entwicklungshilfegeldern und durch Übernahmen kommunaler Wasserwerke für den Weltmarkt fitgemacht. Wichtig also, daß Handels- und Investitionshemmnisse auch im Wasserbereich fallen. Die EU fordert daher die vollständige Marktöffnung für Wassersammlung, -klärung und -vertrieb sowie für die Bereitstellung sanitärer Anlagen.

Die öffentlichen Versorgungsunternehmen, sei es im Energie-, Wasser- oder auch im Telekommunikationssektor, werden von den Freihandelsapologeten notorisch schlechtgeredet. Anders lassen sich ausländische Kapitalbeteiligungen, denen (Teil-)Privatisierungen vorauszugehen haben, offensichtlich nicht rechtfertigen. So werden öffentliche Unternehmen als ineffizient, korrupt und kostentreibend beschrieben, ohne ernsthaft nachzuweisen, warum all dies auf private Unternehmen nicht genauso zutrifft. Gerade qualitative Aspekte, wie der kostengünstige Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu lebensnotwendigen und hochwertigen Diensten, spielen im Kalkül der Liberalisierer überhaupt keine Rolle. So sind die meisten transnationalen Konzerne nur in der Lage, standardisierte High-Tech-Lösungen anzubieten, die kostengünstigere Alternativen, z. B. angepaßte Technologien, verdrängen. Da öffentliche Versorgungsunternehmen oftmals Monopolstellungen innehaben, führt die Marktöffnung zudem häufig zur Auswechslung öffentlicher durch private Monopole, wobei die Gewinnerwartungen der privaten Betreiber notorisch in Konflikt zu einer kostengünstigen Grundversorgung geraten. Arme Bevölkerungsgruppen sind nun einmal mangels Kaufkraft keine attraktive Zielgruppe privatwirtschaftlicher Unternehmen.

Als besonderes Risiko kommt beim GATS hinzu, daß sämtliche staatliche Auflagen, seien diese nun umwelt-, sozial- oder entwicklungspolitisch motiviert, mittels eines »Notwendigkeitstests« daraufhin überprüft werden sollen, ob sie »ungerechtfertigte Handelshemmnisse« darstellen. Gegen derartige Handelsbeschränkungen könnte dann vor dem WTO- Schiedsgericht geklagt werden. Bei der WTO wurde eine spezielle Arbeitsgruppe zu innerstaatlichen Regulierungen eingesetzt, die sich u. a. mit der Entwicklung dieses Notwendigkeitstests befaßt.

Zwar hat die EU bisher keine Forderungen im Bildungs- und Gesundheitswesen an die 29 Länder gerichtet, dennoch wird es auch in diesen Bereichen zu GATS-Verhandlungen kommen, da andere WTO-Mitglieder hier dezidierte Interessen artikulieren. Dies wird ab Juli dieses Jahres auch innenpolitisch relevant, denn dann muß die EU ihre Liberalisierungsangebote aushandeln. Dabei hat die EU sowohl im Bildungs- wie auch im Gesundheitssektor schon GATS-Verpflichtungen übernommen, wie der gemeinsamen Verpflichtungsliste der Europäischen Gemeinschaft entnommen werden kann. Wenn es nach den Wünschen der US-amerikanischen Dienstleistungsindustrie geht, müßten diese aber noch erheblich ausgeweitet werden. Der Zusammenschluß der US-Dienstleistungsindustrie, die Coalition of Service Industries (CSI), bringt das für sie ärgerlichste Handelshemmnis im Gesundheitswesen wie folgt auf den Punkt: »Die öffentliche Trägerschaft der Gesundheitsversorgung erschwert privaten US-amerikanischen Gesundheitsanbietern den Zutritt auf die ausländischen Märkte


Weltweiter Widerstand

Besonders stark ist das Interesse, staatliche Subventionen des öffentlichen Bildungs- und Gesundheitssystems in private Taschen umzuleiten. So kritisiert die US-Regierung beispielsweise die »Intransparenz« bei der Vergabe staatlicher Subventionen für tertiäre Bildungsdienstleistungen, Erwachsenenbildung und berufliche Weiterqualifizierungen. Die WTO sekundiert und stellt nüchtern fest, daß in denjenigen Sektoren, in denen wie im Krankenhaussektor staatliche und private Träger nebeneinander existieren, »Subventionen und ähnliche ökonomische Vergünstigungen unter die Verpflichtung zur Inländerbehandlung fallen«. Ausländischen Privatanbietern müßte folglich der gleichberechtigte Zugang zu sämtlichen Unterstützungsmaßnahmen gewährt werden, welche sonst nur öffentlichen bzw. im öffentlichen Auftrag tätigen Anbietern zustehen. Würden die öffentlichen Mittel tatsächlich noch mehr als bisher zugunsten kostenpflichtiger, auf zahlungskräftige Kundschaft ausgerichtete Privatanbieter umgelenkt, wären frei zugängliche staatliche Bildungs- und Gesundheitssysteme zweifellos unfinanzierbar.

Zu Recht richtet sich daher der weltweite Widerstand gegen die ungehemmte Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte. Soziale Bewegungen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sind maßgebliche Träger dieses Protests. In der Bundesrepublik formiert sich ein breites Widerstandsbündnis auf Initiative des globalisierungskritischen Netzwerks ATTAC. Studierende organisieren sich europaweit in dem Bündnis »Education is not for sale«. Da die Dienstleistungsliberalisierung derart stark in das alltägliche Leben eingreift, ist zu hoffen, daß diese Ansätze sich noch deutlich ausweiten werden.

* Thomas Fritz ist freier Mitarbeiter von WEED (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung), Berlin, und engagiert sich bei ATTAC

elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:22:15 Uhr zu

gats

Bewertung: 2 Punkt(e)

PRIVATISIERUNG VON BILDUNG
Das wahre Gesicht der Studiengebühren

Als Bekenntnis zum Nulldefizit wurden im November 2000 Studiengebühren beschlossen. Früh war klar, dass sich Studiengebühren volkswirtschaftlich nicht rechnen würden.

Ferdinand Pay

Einzige Motivation diese einzuführen war und ist, die Universitäten marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten zu unterwerfen. Im Gesamtkontext einer Universität als autoritäres Ausbildungsunternehmen sind Studiengebühren ein wichtiges Selektionsinstrument um Studierende zu steuern.

Gesellschaftspolitische Barriere

Im Zuge der Einhebung bekommen die “gesellschaftspolitischen” Auswirkungen ein eindeutiges Gesicht. Das Argument, es handle sich bei all jenen, die aufgrund der Studiengebühren ihr Studium abbrechen, um Karteileichen oder SozialschmarotzerInnen, ist nicht nur zynisch, sondern vor allem falsch.

Bereits ohne Studiengebühren müssen mehr als ein Drittel der StudentInnen neben dem Studium einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen. An die 70% sind zeitweise berufstätig, um sich Studium und Leben zu finanzieren. Die Gruppe der Erwerbstätigen wird sich durch Studiengebühren weiter ausweiten, da die Studienkosten steigen. Nebenbei arbeiten zu müssen, bedeutet auch eine längere Studiendauer. Trotz dieser Situation bleibt die soziale Absicherung einkommensschwacher StudentInnen immer noch ein einzulösendes Versprechen. Das Beihilfensystem führte schon vor der Einführung der Studiengebühren zu keiner sozialen Grundsicherung. Nur 13% aller Studierenden beziehen derzeit Studienbeihilfe. Durch Studiengebühren wird diese Situation verschärft, da der Kreis an StudienbeihilfebezieherInnen sich kaum ausweiten wird. StudienbeihilfebezieherInnen werden die vollen Studiengebühren jedoch erst nach erfolgter Einzahlung zurückerstattet bekommen. Das heißt dass die Studierenden gezwungen sind, bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Regierung ein unentgeltliches Darlehen zu gewähren (vielleicht um eben dieses Darlehensmodell zu finanzieren). Bildung wird erst recht eine Frage von Einkommen und Vermögen, und trifft insbesondere sozial Schwache.

Der Rückschritt

Einer der größten Erfolge des freien Hochschulzugangs war die massive Erhöhung des Frauenanteils unter den Studierenden. Die Statistik Österreich (ÖSTAT) belegt, dass ein wesentlicher Zusammenhang zwischen der Erhöhung des Frauenanteils und der Abschaffung der Studiengebühren im Wintersemester 1972/73 besteht. Die Wiedereinführung von Studiengebühren wird vielen Frauen den Zugang zur Universität versperren, wenn die Entscheidung, ob Tochter oder Sohn ein Studium beginnt, wieder eine Frage der finanziellen Möglichkeiten wird. Studien zufolge lassen vor allem Eltern aus einkommensschwachen und bildungsfernen Schichtenwenn überhaupteher Söhne studieren.

Über 27.000 ausländische Studierende sind an den österreichischen Universitäten inskribiert. Diese müssen 1 452 Euro an Studiengebühren pro Jahr aufbringen, haben gleichzeitig aber keine Arbeitserlaubnis. Zusätzlich sind sie verpflichtet jährlich 5 000 Euro vorweisen zu können, als zynischen “Beweissich den Unterhalt in Österreich ohne Erwerbstätigkeit leisten zu können. Ausländische Studierende müssen auf jeden Fall 726 Euro pro Semester einzahlen, auch wenn sie theoretischaufgrund ihres Herkunftslandes – das Recht hätten, die Summe zurückerstattet zu bekommen. AusländerInnen, die bereits die Matura in Österreich gemacht haben, sind rechtlich normalerweise österreichischen Studierenden gleichgestellt. Studiengebühren müssen aber auch sie in der Höhe von 726 Euro bezahlen und die 363 Euro, die sie damit zuviel eingezahlt haben, wiederum via Antrag zurückfordern. Der zusätzliche Aufwand zu den bislang schon kaum erträglichen Belastungen wird viele Studierende vollends aus den Unis drängen. Die meisten stehen vor der Entscheidung, ihre Ausbildung mitten im Studium abzubrechen oder sichoft privat, im Allgemeinen lehnen die Banken Kredite abhoffnungslos zu verschulden. Untersuchungen gehen davon aus, dass die Zahl der ausländischen Studierenden aufgrund der Studiengebühren um viertausend sinken wird.

Selektion als Programm

Studiengebühren regulieren nicht nur den Hochschulzugang, sondern beeinflussen auch die Studierenden in ihrer Studienwahl und in ihrem Lernverhalten. Im Zuge der Umstrukturierung der Universitäten hin zu autoritären, privatwirtschaftlich geführten Ausbildungsunternehmen, ist das ein notwendiger und erwünschter Nebeneffekt. Die Studienwahl orientiert sich verstärkt an der vermuteten wirtschaftlichen Verwertbarkeit, individuelle Interessen und Talente rücken in den Hintergrund.

voice recorder schrieb am 3.1. 2003 um 06:03:27 Uhr zu

gats

Bewertung: 1 Punkt(e)

Finanzierungsmechanismen (z.B. Abgaben oder Fonds) einhergehen. Der Staat kann einzelnen oder allen Anbietern am Markt derartige Verpflichtungen auferlegen. Werden nur einzelnen Anbietern Gemeinvvohlverpflichtungen auferlegt, kann es notwendig sein, alle übrigen Anbieter an der Finanzierung der Mehrkosten für die Bereitstellung des gemeinwohlorientierten Dienstes zu beteiligen. Der finanzielle Ausgleich, den der Staat einem Unternehmen fürdie Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen gewährt, ist zwar eine staatliche Beihilfe, kann aber mit dem EG-Vertrag vereinbar sein, wenn der Ausgleich nicht über die Mehrkosten hinausgeht. Bezüglich der Unternehmensform, öffentlich-rechtlich oder privat, macht die Kommission keine Vorgaben, der Versorgungsauftrag muss aber per Hoheitsakt aufgetragen werden.
Mögliche Einschränkungen können sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben. In Verbindung mit dem Artikel 86, Abs. 2 des EG-Vertrags besagt dieser laut Kommission, dass die Mittel zur Erfüllung des Versorgungsauftrags »keine unnötigen Handelshemmnisse erzeugen dürfen«. Ferner sei sicherzustellen, »dass Einschränkungen des Wettbewerbs oder der Binnenmarktfreiheiten nicht über das zur tatsächlichen Erfüllung des Auftrags erforderliche Maß hinausgehen« (ebd.: 12). Die Kommission wacht unter Aufsicht des Europäischen Gerichtshofs über die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dabei hat sie aber offensichtlich einen gewissen Interpretationsspielraum, der es ihr ermöglicht, eine gemeinwohlorientierte Dienstleistung unter Umständen als potenzielles Handelshemmnis oder als Verstoß gegen die Binnenmarktfreiheiten einzustufen. Sobald Einrichtungen bei der Erfüllung eines Gemeinwohlauftrags wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, sind darauf die Binnenmarktregeln anzuwenden. Was jedoch im konkreten Fall wirtschaftliche Tätigkeiten sind, ist nicht immer eindeutig bestimmbar.
Bei Diensten, die im Zusammenhang mit staatlichen Bildungsund Sozialversicherungssystemen stehen, sind die Wettbewerbsund Binnenmarktregeln nicht anzuwenden - sofern kein Gewinnzweck verfolgt wird. Diese Bestimmung schließt natürlich nicht aus, dass weiterhin private Bildungsangebote oder Versicherungsprodukte zugelassen werden, die zu einer qualitativen

34 2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt

und finanziellen Schwächung der staatlichen Angebote führen können.
Frankreich ist derzeit das einzige Land in der EU, das sich gegen die fortschreitende Liberalisierung öffentlicher Dienste zur Wehr setzt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es in Frankreich keine Privatisierungen gibt. Vielmehr richtet sich die Politik der französische Regierung dezidiert gegen das Binnenmarktprogramm im Dienstleistungsbereich. Sie setzte durch, dass Kornmissionspräsident Romano Prodi gegen den Widerstand der mächtigen Kommissare für Binnenmarkt und Wettbewerb ein Konsultationspapier in Auftrag gab, das die Notwendigkeiten des Schutzes grundlegender Dienste bei zukünftigen Legislativvorhaben untersuchen soll. Das Dokument soll im Herbst 2002 vorgelegt werden. Deutsche und britische Diplomaten äußerten die Befürchtung, dass derartige Rechtsentwicklungen das Ziel der EU gefährdenwürden, bis2010zumwettbewerbsstärksten Wirtschaftsraum der Welt aufzusteigen (Financial Times, 8.8.2002).








2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt 35

elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:36:17 Uhr zu

gats

Bewertung: 1 Punkt(e)




GATS: Wer jetzt nicht handelt, wird verkauft!

von Education is not for sale - 09.09.2002 19:17

WTO aufhalten, GATS stoppen!!!

»Wenn wir unseren Zugang zu anderen Märkten verbessern wollen, können wir unsere geschützten Sektoren nicht verstecken. Wir müssen offen dafür sein, sie alle zu verhandeln, wenn wir die Chance auf ein großes Geschäft haben. Für die USA und für die EU bringt dies Schmerzen in einigen Sektoren mit sich, aber Gewinne in vielen anderen und ich denke, wir beide wissen, dass wir in den sauren Apfel beißen müssen, um zu bekommen, was wir wollen

Zitat: EU Handelskommissar Pascal Lamy über die GATS Verhandlungen während einem Vortrag für denUS Council for International Business”, New York, 8. Juni 2000




Forum Bildung und Demo: 13. & 14.9.2002

Wer jetzt nicht handelt, wird verkauft!

WTO aufhalten, GATS stoppen!!!

»Wenn wir unseren Zugang zu anderen Märkten verbessern wollen, können wir unsere geschützten Sektoren nicht verstecken. Wir müssen offen dafür sein, sie alle zu verhandeln, wenn wir die Chance auf ein großes Geschäft haben. Für die USA und für die EU bringt dies Schmerzen in einigen Sektoren mit sich, aber Gewinne in vielen anderen und ich denke, wir beide wissen, dass wir in den sauren Apfel beißen müssen, um zu bekommen, was wir wollen

Zitat: EU Handelskommissar Pascal Lamy über die GATS Verhandlungen während einem Vortrag für denUS Council for International Business”, New York, 8. Juni 2000

Was ist GATS?

Durch das GATS (General Agreement on Trade in Services, ein Abkommen der Welthandelsorganisation, WTO) werden öffentliche Dienstleistungen zu handelbaren Waren erklärt. Momentan wird im Rahmen des GATS über die Liberalisierung des Bildungs- und des Gesundheitssektors verhandelt. Für die EU-Mitgliedstaaten werden die Verhandlungen durch die europäische Kommission geführt. Die EU hat bereits vor einigen Jahren der Öffnung ihrer Märkte für »public-private-partnerships« in den Bereichen Grundschulbildung, Schulbildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung zugestimmt. Aber Anfang Juli wurde bekannt, dass diese Öffnung nicht das Ende, sondern erst der Anfang einer weitgehenden Liberalisierung des Bildungswesens war. Angesichts der Tatsache, dass die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme »Towards GATS 2000« GATS als »zuerst und v.a. ein Instrument zum Nutzen der Wirtschaft« bezeichnet, können wir uns auch im Bildungsbereich auf einiges gefasst machen.

Die erste Phase der GATS 2000 Verhandlungen ist vollendet. Im Juni dieses Jahres wurden von der EU Forderungen an 109 WTO-Mitgliedstaaten gestellt, eine davon an die Vereinigten Staaten und zwar bezüglich des Bildungsbereichs. Die EU-Forderung an die USA beschränkt sich zwar auf privat finanzierte Bildungsangebote, jedochwie die GEW in einem Brief an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung am 24. Juni schreibt:

Auch wenn sich diese Forderungen an die USA richten und nach Ihren Aussagen nicht über bereits eingegangene Verpflichtungen der Europäischen Union hinausgehen, so werden sie nicht ohne Folgewirkung auf weitere Verhandlungen im Bereich der Bildungsdienstleistungen bleiben.”

Weiter heißt es in dem Brief:

Wir gehen davon aus, dass durch diese Forderung die Europäische Union unter Druck geraten wird, ihre eigenen Verpflichtungen für Bildungsdienstleistungen auszuweiten. Getreu dem Prinzip: Wer fordert, muss auch etwas bieten. Bereits eingegangene Verpflichtungen der Europäischen Union sind sicher bereits abgegolten und können nicht als Argument dienen.”

Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung schrieb in einem Positionspapier vom 5. April 2002, dass es Klarstellungsbedarf gäbe, bei der Definition von “hoheitlich erbrachten Dienstleistungen” – das sind vom Staat auf nicht kommerzieller Basis und nicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern erbrachte Dienstleistungen – und somit auch bei der Anspruchsberechtigung ausländischer Anbieter für staatliche Zuschüsse im Bildungsbereich. Denn die GATS-Verpflichtungen beinhalten unter anderem die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter, was bedeutet, dass jeder Anbieter vom Staat die gleichen Zuschüsse bekommen muss und keiner benachteiligt werden darf. Nach § I, Abs. 3 (b) des GATS sind Dienstleistungen, die hoheitlich erbracht werden, von den GATS-Verpflichtungen ausgenommen. Nun ist die Frage, ob z.B. öffentliche Hochschulen tatsächlich “hoheitlich” zu Verfügung gestellt werden oder in Konkurrenz zu privaten Hochschulen und mit Hilfe von nichtstaatlichen Mittelnund damit nicht “hoheitlich” – existieren, noch nicht geklärt. Brisant dabei: Die Bundesregierung hat im August 2002 per Rechtsverordnung die private Bildungseinrichtung International University Bremen (IUB) in die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz aufgenommen. Damit kann die IUB ab Januar 2003 Mittel aus der Hochschulbauförderung des Bundes und der Länder teilhaben. Bei der International University Bremen handelt es sich um eine deutsche Filiale der Rice University in Austin (USA). Obwohl die IUB eine Privatuniversität ist, wurde bereits ihre Gründung 1998/99 vom Bremer Senat mit 230 Millionen Mark unterstützt. Das Engagement privater Investoren wird dagegen mit lediglich 70 Millionen Mark angeben. Durch das oben beschriebene Prinzip der Gleichbehandlung können alle privaten Anbieter bei Anträgen auf staatliche Bezuschussung von nun an auf die Aufnahme der IUB in die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz verweisen.

Was bedeutet dies alles?

Aus der Tatsache, dass die Verhandlungen erst angefangen haben, lässt sich schließen, dass die öffentlichen Bildungseinrichtungen in der EU jederzeit in die Verhandlungen miteinbezogen werden können. Sei es direkt oder indirekt. Wenn z.B. die USA erreichen würde, dass private us-amerikanische Bildungseinrichtungen innerhalb der EU das Recht auf die gleichen staatlichen Zuschüsse bekommen, die die öffentlichen Bildungseinrichtungen erhalten, bedeutete dies künftig die Verteilung der gleichen Summe über viel mehr Schulen und Hochschulen. Auch deutsche Privatanbieter im Bildungsbereich werden versuchen staatliche Zuschüsse zu bekommen. Für die öffentlichen Einrichtungen wäre eine massive Kürzungswelle und damit eine noch größere Abhängigkeit von Privatgeldern die Folge. Auch Studiengebühren und ein selektives Zulassungssystem wären die Konsequenz. Das Handelsministerium der USA hat mehrmals klargestellt, dass ihm die staatlichen Zuschüsse in den meisten EU-Mitgliedstaaten ein Dorn im Auge sind.

An allen Fronten wird gearbeitet

Die EU verspricht sich von der Liberalisierung im Bildungsbereich neue Exportmöglichkeiten und ist, wie im Zitat von Pascal Lamy deutlich wurde, bereit, dafür einiges in kauf zu nehmen. Überall werden die Weichen gestellt: Bertelsmann hat gerade mittels seines Think-Tanks CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) in einer Studie (im Auftrag von der DAAD, Deutscher Akademischer Austausch Dienst, unter anderem aktiv im GATE-Germany http://www.gate-germany.de ) die Exportmöglichkeiten für deutsche Bildungseinrichtungen untersucht und räumt ihnen gute Chancen ein. Eine Marktöffnung durch GATS im Bildungsbereich würde diese Möglichkeiten erheblich ausdehnen. Vor allem die sogenannten Süd-Länder (Entwicklungsländer) werden ein hohen Preis zahlen. Die reichen Länder aus dem Norden werden versuchen, Spitzenstudierende von dort zu sich zu locken und innerhalb der Süd-Länder den Bildungsmarkt zu übernehmen. Durch letzteres besteht die Möglichkeit vor Ort die Art der Bildung und Bildungsinhalte zu beeinflussen oder gar festzulegen.

Bertelsmann ist auch Mitglied im ESF (European Services Forum), eine Lobbygruppe der europäischen Dienstleistungsindustrie, die sich auf ihrer Webseite als wie folgt umschreibt:
The European Services Forum (ESF) is a network of representatives from the European services sector committed to promoting actively the interests of European services and the liberalisation of services markets throughout the world in connection with the GATS 2000 negotiations.”( http:// www.esf.be )
Das ESF hat bei der Gestaltung der GATS Forderungen der EU aktiv mitgewirkt.

Auch innerhalb Deutschlands wird die Kommerzialisierung von Bildung energisch vorangetrieben: Mit dem 1. August 2002 ist das Modellvorhaben „Selbständige Schule NRWan 238 Schulen in Nordrhein-Westfalen gestartet. Diese Schulen sollen in 5 Arbeitsbereichen modellhaft demonstrieren, dass Schulen quasi als unternehmensähnliche Einrichtungen besser funktionieren, wenn SchulleiterInnen Dienstvorgesetzte der LehrerInnenschaft sind, wenn Schulen Personal- und Sachmittelbewirtschaftung in Eigenregie betreiben können, wenn die LehrerInnenschaft weniger Mitbestimmungsrechte hat, Unterricht dauerevaluiert wird (wobei die Kriterien der Evaluation hauptsächlich extern gesetzt werden sollen) und Schulen in einen Wettbewerb auf einem 'Bildungsmarkt' untereinander eintreten. Wesentliche Merkmale des Modellvorhabens sind zum einen das jeweils eigene Budget der Schulen, das ihnen erlaubt, für ihr Geld entweder neue LehrerInnen einzustellen oder Sachmittel oder Renovierungen etc. zu finanzieren. Angesichts chronisch geleerter öffentlicher Kassen besteht die Gefahr, dass Budgets nur zu halten sind, indem private Sponsoren an Land gezogen werden.
Die Stiftung hat übrigens bereits eigene Vorstellungen von Inhalten, die den SchülerInnen vermittelt werden sollen: Erklärtes Ziel ihres ProjektsWirtschaft in die Schule!” istJugendliche mit ökonomischen Zusammenhängen vertraut zu machen und ihre Entwicklungschancen, zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt, zu verbessern”. ( http://www.ioeb.de/de/projekte/wis/) Weiter heißt es, “Nach erfolgreichem Verlauf der viereinhalbjährigen Pilotphase sollen flächendeckend erprobte Materialien für mehr und besseren Wirtschaftsunterricht in den Schulen des Landes angeboten werden.” Das von Bertelsmann-Stiftung, Heinz Nixdorf Stiftung, Ludwig-Erhard-Stiftung und dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW initiierte Projekt lief am 28.06.02 aus. Als Ergebnis hält die Bertelsmann-Stiftung auf ihrer Internetseite fest: “dass ab Mitte 2002 den Gymnasien in NRW die Möglichkeit eingeräumt wird, das FachSozialwissenschaften / Wirtschaftim Sinne einer Profilbildung anzubieten.”

Nicht dieSelbständigkeitvon Schulen ist das wahre Ziel der Bertelsmann-Stiftung, sondern u.a. ihre Abhängigkeit von Unternehmen. Auch das neue Hochschulrahmengesetz entlässt die Hochschulen nichtin die Freiheit“, sie werden abhängig von Konzernen. In hohem Tempo wird unser Bildungssystem fit gemacht für den Wettbewerb auf dem globalen Bildungsmarkt.

Mensch?

Es geht in Zukunft noch weniger um Menschen und ihre Bedürfnisse, auch nicht um so etwas wie Chancengleichheit, sondern noch mehr als bislang um Profite. Auch wird der Mensch in Zukunft, noch mehr als es bis jetzt schon der Fall ist, auf Humankapital reduziert. Wenn es nach dem Interesse von Konzernen geht, lernen wir nicht für uns selbst, sondern um anschließend als Rohstoff für die Wirtschaft zu fungieren. Zur Investition in unser Humankapital müssen wir selbstverständlich tief in die Tasche greifen. Schon jetzt hat das Deutsche Studentenwerk bemängelt, dass es immer weniger Studierende aus ärmeren Familien gibt; in Zukunft wird ihre Zahl eher weiter ab- als zunehmen. GATS wird die Kluft zwischen Arm und Reich, zwischen den sogenannten “winners and loosersweiter vergrößern. Nicht nur hier, sondern weltweit! Studiengebühren werden mittelfristig für alle Studierenden (ab dem ersten Semester) eingeführt werden, Kindergartenbeiträge (ja, auch dieser Teil des Bildungswesens ist unter GATS für weitere Liberalisierungen freigegeben) werden steigen und auch generelle Schulgebühren sind bald vorstellbar.

Und jetzt?

Der Widerstand gegen GATS und die Kommerzialisierung der öffentlichen Dienste wächst weltweit. SchülerInnen und Studierende können sich diesem Widerstand anschließen. Das internationale Education is not for Sale-Netzwerk wird im kommenden Schuljahr/Semester seine Kampagne gegen GATS und die Kommerzialisierung von Bildung intensivieren. In Deutschland beteiligt sich Education is not for Sale an der Postkartenaktion gegen GATS (vom Anti-GATS-Bündnis, zusammen mit u.a. DGB und ATTAC, www.gats-kritik.de ) und wird weiterhin auch andere Proteste gegen GATS und die Kommerzialisierung der Bildung unterstützen und organisieren. Der Widerstand gegen jede Art von Bildungsgebühren ist ein wichtiger Pfeiler unserer Kampagne. Bildungsgebühren wie z.B. Studienkonten oder Langzeitstudiengebühren sind ein nächster aber wichtiger Schritt in Richtung einer weiteren Kommerzialisierung, zusammen können wir sie verhindern!

Am 13.9. wollen wir mittels eines Forum Bildung in Köln die nächste Phase des Protests starten. In vier Workshops, zwei Plena und einer anschließenden Podiumsdiskussion wollen wir über die Kommerzialisierung von Bildung diskutieren, mögliche Strategien dagegen und auch eigene Vorstellungen von Bildung, wie wir sie haben wollen, entwickeln. Am nächsten Tag (14.9.) wird es einige Aktionen geben, sowie einen Bildungsblock bei der Demo der Gewerkschaftsjugend und Attac. Dies soll der Auftakt einer Reihe von Aktionen im kommenden Semester und Schuljahr sein.

13. September, ab 10. Uhr: Forum Bildung
FH Köln, Standort Süd, Claudiusstraße 1
(Übernachtungsmöglichkeiten ab 12. September möglich, Anmeldungen für Übernachtungen: ole@education-is-not-for-sale.org ). Während des Forums wird es auch ein internationales Treffen vom Education is not for Sale-Netzwerk geben, um Aktivitäten für das kommende Jahr zu planen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. eine internationale Protestwoche und das Europäische Sozial Forum in Florenz.

14. September, ab 14 Uhr: Bildungsblock auf DemoHer mit dem schönen Leben
Rudolfsplatz, Köln. Haltet dort Ausschau nach einem lila Transparent mit der Aufschrift Education is not for Sale und lauscht der Ansage im Anschluss an die Kundgebung. Es wird auch Überraschungsaktionen geben.

Mehr Infos über Bildungsblock und Forum Bildung: http://www.education-is-not-for-sale.org

Und/oder über unsere Mailingliste. Zur Anmeldung einfach eine leere e-mail an folgende Adresse schicken:
international-pupil-and-studentactions-subscribe@yahoogroups.com



Homepage: http://www.education-is-not-for-sale.org

elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:26:17 Uhr zu

gats

Bewertung: 1 Punkt(e)

Mögliche Auswirkungen des GATS auf das Bildungssystem

Einerseits zwingen die Marktgesetze Lehranstalten, das anzubieten, was gefragt ist. Andererseits können die Studierenden unter öffentlichen und privaten Lehranstalten frei wählen. Die Leute entscheiden selbst, wo sie studieren möchten und an wen sie Studiengebühren zahlen möchten.“
»Wir müssen den Leuten endlich das marktwirtschaftliche Denken in die Köpfe pflanzen«
Claus Raidl, Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender der Böhler Uddeholm AG, nebenbei Präsident des Fachhochschulrates

Allgemeines
Bisher ist der österreichische Gesetzgeber keine Verpflichtungen im Bildungsbereich eingegangen, bzw. hat sich durchhorizontale Ausnahmenwesentliche Lenkungsmöglichkeiten, insbesondere die von ausschließlichen Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen vorbehalten. Geht es nach den Interessen wesentlicher Playerstarke Bildungsexportteure und Lobbyisten der privaten Anbietersollen in der gegenwärtigen Verhandlungsrunde diese Ausnahmen fallen, bzw. eingegrenzt werden, sowie weitgehende Verpflichtungen eingegangen werden. Die Auswirkungen auf die Qualität und den offenen Zugang zur Bildung wären fatal (Näheres s.u.).

Auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza (die Ratifizierung durch das irische Parlament steht noch aus) bleiben Dienstleistungen im Bereich Bildung eine - der stark reduzierten - gemischten Zuständigkeiten. Ein weiteresUnterstellender Bildung unter das GATS muss daher erst mit der Stimme des Handelsministers im Rat und in der Folge durch den Nationalrat genehmigt werden.

Die Wirkungsweise und Durchsetzbarkeit des GATS im Bezug auf den Bildungsbereich
Das GATS ist eine sehr wirkungsvolles Werkzeug zur Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Einmal eingegangene Verpflichtungen sind völkerrechtlich bindend und können von Mitgliedsländern beim Dispute Settlement Body (DSB) eingeklagt werden. Die Sanktionen des DSB sind die effektiven – weil ökonomisch durchschlagskräftigen – Cross Retaliations (Rücknahme von Zugeständnissen gegenüber dem unterliegenden Mitgliedsland, mit der Wirkungsweise von Strafzöllen oder sogar „Einfuhrverboten“). Die Auswirkungen von Verpflichtungen im Bildungsbereich werden, dennoch nicht unmittelbarwie z.B bei einer Änderung der nationalen Gesetzgebung – wahrnehmbar sein. Das DSB ist der internationalen zivilen Schiedsgerichtsbarkeit sehr ähnlich und nach dem anglosächsischen Case-Law-System aufgebaut. Es schafft durch seine Rechtssprechung selbst Recht. Die volle Breite des GATSdessen juristisch-textlicher Umfang relativ gering ist und daher zur intensiven Ausweitung durch Rechtssprechung geradezu auffordert - und seiner Folgen auf das Bildungssystem wird daher erst über die Zeit sichtbar werden. Gerade Bildung gilt als innenpolitisch hochsensibel, der Einsatz des Werkzeuges GATS wird daher vor allem von der Dialektik der sozialen Kräfteverhältnisse bestimmt sein.

Auswirkungen im Bildungssytem
Da Bildung in allen Bereichen (vom vorschulischen Bereich bis zur Erwachsenenbildung) - z.B Privatschulen der Kirchen, oder die Niederlassung der Webster University in Wien - mittlerweile auch nichtin Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ wird, fällt sie in den Anwendungsbereich des GATS- Übereinkommens. Spätentestens durch die Einführung von Studiengebühren dürfte auch die engere Definition erfüllt sein: „jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird.

In Wertsetzung von Bildung
Die Liberalisierung eines Marktes setzt einen solchen voraus. Der offene Zugang (gebührenfreie Zugang) zu Bildung stellt aus der Sicht eines privaten Bildungsanbieters „massives Dumping“ dar. Um Bildung Verkaufen zu können bedarf eines ausgeprägten Marktes. Schulgeld, Studiengebühren und Kursgeld sind daher Vorbedingungen für die Liberalisierung – sie stehen Hoch im Kurs der Lobbyisten privater Bildungskonzerne.
Privatisierung
Der Grundsatz der Inländerbehandlung des GATS verlangt die völlige Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter. Nach dem GATS stellen daher ausschließliche Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen eineDiskriminierung“ privater Anbieter dar.

Daraus ergeben sich zwei Optionen für die öffentliche Hand: Einstellung aller öffentlichen Subventionen im Bildungsbereich, oder Förderung privater und öffentlicher Einrichtungen. Die erste Option führt zur sofortigen Privatisierung. Zweitere zur mittelfristigen Privatisierung der Bildungseinrichtungen nach amerikanischen Muster: Die staatlichen Bildungseinrichtungen verfolgen mehr oder weniger öffentliche Aufträge: soziale Mobilität, Forschung, die im Vergleich überproportional der Gesellschaft zu Gute kommt. Die privaten Bildungsanbieter sind in der Lage staatliche Subventionen zu erhalten, erreichen größere Drittmitteln und Verlangen höhere Studiengebühren, ohne Rücksicht auf soziale Hintergründe (abgesehen von dem einen oder anderen Prestigeprojekt) –Studierende und Aufträge die ökonomisch verwertbar sind werden aus dem öffentlichen Sektor abgezogen. Die staatlichen Einrichtungen werden mittelfristig zu synthetisch produzierten „Privatisierungsfälle“ oder verbleiben als - qualitativ immer schlechter werdende – öffentliche Einrichtungen.

Mit dem Privatisierungsdruck des GATS verbunden sind:
-Bildung zur wirtschaftlichen Verwertbarkeitvs. Geisteswissenschaften
- Betriebswirtschaftliche Strukturen vs. demokratischer Mitbestimmung
- Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre (z.B: University of Oregon verbot über Arbeitsbedingungen der Firma Nike zu lehren, da Nike ein Hauptsponsor der Universität ist)

DieTransparenz“-Bestimmung
Artikel III enthält die Verpflichtung alle Maßnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, den Mitgliedsländern bzw. der WTO anzuzeigen. Maßnahmen wie zum Beispiel die Abschaffung der Studiengebühren oder die Einführung einer Qualitätsbestimmung, die Bildungsanbieter z.B. dazu verpflichten würde gesellschaftliche Auswirkungen von technischen Neuerungen, wirtschaftlichen Maßnahmen oder Gesetzen zu erforschen und zu lehren, müssten im Vorfeld zur Stellungnahme veröffentlicht werden. Dies würde vor allem die Möglichkeiten der Einflussnahme von internationalen Lobbyistengruppen (European Service Forum, International Chamber of Commerce oder Transatlantic Business Dialogue) ausbauen.

Keine unnötigen Belastungen des Dienstleistungshandels“
Der Artikel IV des GATS hält fest, dass neue nationalstaatliche Regelungen die eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen nicht einschränken oder zunichte machen dürfen. Der Rat für den Dienstleistungshandel wird beauftragt Disziplinen zu entwickeln, die gewährleisten, dass nationale Qualitätserfordernisse, technische Normen, sowie Zulassungserfordernisse keine unnötige Belastung des Dienstleistungshandels darstellen.

Mit dieser Klausel können sehr viele Bestimmungen des österreichischen Bildungssystems angegriffen werden. So stehen alle Qualitätsanforderungen an österreichische Universitäten zur Dispositionanschaulich ist hier vielleicht das Durchspielen der Auswirkungen an Hand eines/r AbsolventIn der medizinischen Fakultät; ein privater Anbieter könnte so etwa argumentieren, dass auch ein drei jähriges Studium zur Behandlung von PatientInnen ausreiche und z.B. Wissen im Bereich der Chemie vernachlässigbar seiein solches Qualitätserfordernis den freien Handel folglich einschränke. Ebenso könnten inhaltliche Anforderungen an Lehrpläne aufgeweicht werden (z.B die Anforderung an Pflichtschulelehrpläne soziales Denken zu vermitteln).

Die verpflichtende arbeitsrechtliche und soziale Absicherung von Lehrenden fällt wohl in jene Bereiche, die am schnellsten unterunnötige Belastung des Diensthandels“ fallen würden. Hier könne vor allem Vergleiche zu prekären Beschäftigungsverhältnissen als Einleitung einer Abwärtsspirale eingesetzt werden. Einstellungskriterien wie z.B. die des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes könnten über die Zeit ebenso unter Druck geraten.

Die Beispiele welche existierenden Regelungen oder zu schaffenden Bestimmungen mittels des GATS ausgehebelt werden können, lässt sich wohl noch sehr lange fortsetzten.

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