>Info zum Stichwort öffentlich-rechtlich | >diskutieren | >Permalink |
lizzie schrieb am 18.2. 2002 um 16:00:52 Uhr überöffentlich-rechtlich |
Öffentlich-rechtlich ist eine Formulierung für: »gehört zwar nicht dem Staat, ist aber trotzdem ein anständiger Laden, in dem nicht einfach jeder machen kann, was er will.« |
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Was kann man tun, wenn »öffentlich-rechtlich« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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