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Der erste Text am 13.12. 1999 um 12:48:34 Uhr schrieb
all&nichts über Cannabis
Der neuste Text am 24.7. 2025 um 16:09:18 Uhr schrieb
durchdendunklenraumtorkelnde über Cannabis
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(insgesamt: 41)

am 25.7. 2006 um 21:01:00 Uhr schrieb
Oli über Cannabis

am 7.4. 2004 um 19:54:32 Uhr schrieb
dpa über Cannabis

am 27.8. 2007 um 10:53:15 Uhr schrieb
kevin über Cannabis

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Cannabis«

oliver schrieb am 7.2. 2000 um 10:57:29 Uhr zu

Cannabis

Bewertung: 14 Punkt(e)

Meinung zum Verbot von Marihuana.(Das Thema soll totgeschwiegen werden)
Henry J. Anslinger, der Verursacher des Hanfverbotes, wollte eine Politik der äußersten rechten durchsetzen.
Z.B. behauptete er, dass dieSchlitzaugendie Welt mit Rauschgift überfluten um Amerikas Jugend zu vernichten.
Auch sagte er: „Marihuana führt zu einer Wahnsinnigen Raserei nach der Einnahme...Fortgesetzter gebrauch vermindert Hemmungen
und führt zu Geisteskrankheiten .Es ist der Auslöser von empörendem Verbrechen“. „Marihuana ist vor allem die Ursache vieler verbrechen, erfüllt
es doch die Berauschten mit einem unwiederstehlichem Drang zu Gewalttaten. Es reizt auch an zu ekelerregender Unmoral, die
Vergewaltigung und Mord einschliesst“. „Zwei Neger verschleppten unter dem Einfluss von Marihuana eine 14 Jährige in ihre
Hütte, wo sie zwei Tage lang gefangen gehalten wurde. Als man sie fand, litt sie an Syphilis“.......
Hier sieht man ganz deutlich, dass dieserMenschmit den gleichen Methoden arbeitete wie Adolf Hitlers Propagandamaschinerie.
Von seinen Plakataktionen ganz zu schweigen. Diese ähnelten sehr den Horrorplakaten gegen Juden......
Alle seine Behauptungen(Lügen) wurden widerlegt.
Nun frage ich mich , nachdem ja alles so schön aufgedeckt wurde, die Einstiegsdrogenmärchen, die Gewaltmärchen,
die Flashback-Märchen...Das Hanf eine vielseitig einsetzbare heil und Nutzpflanze ist, warum Hanf immer noch nichtlegalist.
Besteht etwa die Möglichkeit, das Hanf der Pharma, Papier, Alkohol-Industrie ein Dorn im Auge ist?? Oder wissen die Machthaber
mehr über diese Substanzen als wir glauben das sie wissen? z.B. dass ein Zunehmend erweitertes
Bewusstsein(vorrausgesetzt man arbeitet daran) sie ihre von uns verliehene Macht kosten könnte?
Ich glaube auf jeden fall nicht daran, das die Regierung(en) an der Gesundheit der Menschen Interessiert ist.
Höchstens an der Arbeitsfähigkeit und an der Rentenunfähigkeit(frühzeitiger TOD).
Das erklärt auch warum Alkohol und Zigaretten legal sind, Panzer, Waffen hergestellt und verkauft werden(z.B.Türkei), das Volk
durch die Medien/Alkohol(BROT und SPIELE) verdummt und belogen werden. Das bringt eine Menge Geld.
Man denke immer daran, dass das Hanf- verbot rassistische, kapitalistische, machtpolitische(Autorität der Ver. Staaten) Ursachen hat.
Das Hanf- verbot lässt auf jeden fall die Regierung widersprüchlich und unglaubwürdig erscheinen.



oliver schrieb am 7.2. 2000 um 10:55:57 Uhr zu

Cannabis

Bewertung: 19 Punkt(e)

LEGALISIERUNGSGRÜNDE:


TRENNUNG DER MÄRKTE
Haschisch ist illegalisiert. Mehrere Millionen Konsumenten sind dadurch gezwungen auf dem Schwarzmarkt einzukaufen. Der
Drogen-Schwarzmarkt ist von Leuten beherrscht, die nur an harten Drogen etwas verdienen. Haschisch wird nur angeboten, weil es so beliebt bei
den Kunden ist. Alle Cannabis-Konsumenten kommen somit regelmäßig mit harten Drogen in Berührung. Wäre Cannabis legal zu erhalten, würden
große Teile der harten Drogenszene verschwinden, weil die Puscher nicht laufend neue, unerfahrene Opfer nachgeschoben bekämen. Die
Niederlande würden ihre Coffeeshop-Regelung niemals aufgeben, weil gerade die Trennung der Märkte damit erfolgreich umgesetzt wurde.

BESSERE QUALITÄT
Um mehr Gewinn aus der Sache zu holen wird Haschisch oft mit Substanzen wie Sand, Henna aber auch Schuhcreme etc. gestreckt. Da es sich
sowieso um einen illegalisierten Markt handelt herrschen wenig Skrupel. Es gibt keine Qualitätskontrollen und keinen Verbraucherschutz;
unerfahrene Konsumenten ziehen sich Kiloweise Gift rein, staatliche Instanzen lassen lieber soetwas zu als ihre Jahrzente alten Lügen
unvoreingenommen zu überdenken. Verschlimmert wird der Zustand durch die schwachsinnige Regelung, daß ein Händler, falls er erwischt wird
nach dem prozentualen Wirkstoffgehalt (THC-Anteil) im Haschisch verurteilt wird. Je miserabler die Qualität des beschlagnahmten Stoffes, desto
milder die Strafe. Für gesundheitsgefährdendes Strecken mit z.B. Chemikalien wird man auch noch belohnt.

KEIN SUCHTPOTENTIAL, KAUM GEWÖHNUNG
THC, der psychoaktive Wirkstoff in Haschisch oder Marihuanna ist nicht suchtauslösend, weder körperlich noch psychisch. Viele Jointraucher sind
aber nikotinabhängig, Nikotin ist ein Nervengift daß körperlich und psychisch sehr abhängig macht. Viele Cannabiskonsumenten bemerken, daß es
leicht ist auf Cannabis-Tee oder Cannabis-Gebäck zu verzichten, aber vom nikotinschwangeren Joint können sie einfach nicht lassen. Selbst nach
jahrelangem, exessiven Konsum von Cannabis muß die Dosis nicht gesteigert werden um ähnliche Wirkungen zu erzielen wie bei den ersten paar
Joints. Bei Alkohol und anderen harten Dogen verhält es sich umgekehrt.

CANNABIS IST NICHT GIFTIG
Im Gegensatz zu fast allen psychoaktiven Stoffen wie (z.B.Koffein, Nikotin, Kokain, Alkohol, Muskatnuss,etc. ist THC (in Haschisch und
Marihuana)) nicht toxisch. Es gibt keine letale Dosis, die bei Koffein beispielsweise bei wenigen mg liegt. Haschisch ist weder akut noch bei
Dauergebrauch giftig, es wirkt nicht abiotisch.

CANNABIS IST KULTURELL WELTWEIT INTEGRIERT
Cannabis wird in China seit 5000 Jahren und in Europa seit 3000 Jahren angebaut. Seitdem wird es auch konsumiert. Kaum ein Land der Erde ohne
Kiffer-Tradition. Nie hat es Probleme mit den Konsumenten gegeben, die resultieren ausschließlich aus Verbot und Verfolgung in den »modernen«
Staaten. Es hat einen hohen Stellenwert als Kulturträger mit großem Einfluss auf Literatur, bildene Kunst und Musik. Die Entstehung von Jazz,
HipHop, Reggae usw. ist eng mit Cannabiskonsum verbunden. Haschisch ist eines der ältesten Genußmittel in fast allen Kulturen und überall
integriert.

HASCHISCH IST KEINE EINSTIEGSDROGE
Die Einstiegsdrogentheorie ist einen der schwachsinnigsten aber hartnäckisten Prohibitionslügen die je erfunden wurden. Es ist
medizinisch/physiologisch absolut nicht möglich, daß man durch die Einnahme von Substanz x abhängig von Substanz z werden könnte. Das Cannabis
ein Einstieg in andere Drogenszenen bedeuten kann liegt nicht an der Substanz sondern folgt der grausamen Logik des Verbotes. Die sprachliche
Kategorisierung von Haschisch als illegale Droge bringt seinen Konsumenten auf dem Drogenschwarzmarkt in die Nähe von harten Drogen. Drogen
sind nicht ihrer tatsächlichen Gefährlichkeit nach in legal und illegal eingeteilt. Politische und wirtschaftliche Gründe waren und sind
ausschlaggebend.

ENTLASTUNG DER VERFOLGUNGSBEHÖRDEN
60% aller Knastinsassen in Deutschland sitzen wegen Verstößen des Betäubungsmittelgesetzes im Knast. Die meisten von ihnen wegen Cannabis. Es
werden jährlich immer noch über 50 000 Verfahren gegen Kiffer eröffnet. Die Fülle der Verfahren verstopfen Gerichte und Gefängnisse völlig
unnötig. Das Verbot hat nur Probleme gebracht und die Kiffer denken nicht im Traum daran damit aufzuhören. Hunderttausende Einzelschicksale,
die sich wie Verbrecher behandeln lassen müssen Arbeits-und Ausbildungsplatz verlieren, ihre Existenz aufgeben müssen und dadurch erst auf die
schiefe Bahn geraten. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Gefängnisse könnten sich um tatsächlich wichtige Verbrechensbekämpfung wie
Steuerhinterziehung, Korruption, Gewalt gegen Kinder und Umweltverschmutzung kümmern.

GLAUBWÜRDIGKEITSVERLUST ALLER STAATLICHEN BEHÖRDEN UND INSTANZEN
Seit Jahrzehnten wird Cannabis von voreingenommenen Politikern und Beamten verteufelt. Je erfundener und schwachsinniger die Argumente
waren, desto verbissner wurden und werden sie von den Prohibitionisten verfochten. Wer Cannabis selbst ausprobiert und feststellt wie verlogen die
Drogenkrieger argumentieren kommt zum Schluß,daß alle Warnungen vor anderen Drogen genauso daneben liegen. So könnte sich jemand zu
wirklich gefährlichen Drogen verleitet werden. Das völlig unsinnige Verbot von Cannabis untergräbt alle Bemühungen von Lehrern, Eltern und
Drogenberatern Kinder und Jugendliche vernünftig und glaubwürdig über Drogen aufzuklären.

CANNABIS ALS NUTZPFLANZE
Cannabisfasern sind die stabilsten der ganzen Pflanzenwelt.Es gibt kein hochwertigeres Papier, keine hochwertigen Textilien als aus Cannabis
hergestellte. Es lassen sich über 50 000 Produkte aus Hanf herstellen. Die Pflanze laugt den Boden nicht aus, braucht weniger Dünger und keine
Schädlingsbekämpfungsmittel. Politik und Wirtschaft lassen nur THC-freien Hanf zu. Dieser ist empfindlich gegen Schädlinge und benötigt
Pestuzide und Herbizide. Das freut die Chemie-Pharma Industrie. Das THC, daß diesen speziell gezüchteten Pflanzen fehlt, produzieren dieselben
Pharmakonzerne als Haschisch-Pillen, um damit nochmal abzukassieren. Auch als Nahrungsmittel ist Cannabis vollwertiger und gesünder als alle
anderen Nahrungsmittel. Es enthält alle essentiellen Fettsäuren, alle wichtigen Aminosäuren. Kein anderes Lebensmittel enthält einen so hohen
Anteil an Globulin-Proteinen.

all&nichts schrieb am 13.12. 1999 um 12:48:34 Uhr zu

Cannabis

Bewertung: 9 Punkt(e)

WIR WERDEN LANGSAM E R W A C H S E N. Im Volk herrscht ein nicht schwacher innnerer Druck, der
zur legalisierung von Cannabis/Pilzen drängt. Aber die Regierung(mit Hilfe der Medien)(Holzbrink AG)
bevormundet alle Bürger wie unmündige Kinder. (so, Finger weg, lass das, damit kannst du nicht umgehen,
bist noch zu klein) (Nicht nur im Bereich DROGEN). Der Drang zum Selbstverantwortlichen umgang mit
(Pflanzlichen)Psychopharmaka wird immer grösser. Wann legt das VOLK eindlich die »PAMPERS« des
kollektiven MEDIENÜBERICH's ab?? Leute, lasst euch nicht von der MEDIEN AG zu unmündigen
Marionetten programmieren, werdet endlich Erwachsen.

Alleskocher schrieb am 13.12. 1999 um 13:06:13 Uhr zu

Cannabis

Bewertung: 9 Punkt(e)

Amerika ,das Land der »Unbegrenzten Möglichkeiten«. Das ich nicht Lache.Das land der Indianervernichter,
Negerhasser, Richter über TOD und Leben, Kinder vor Gericht »fertigmacher«,Pseudochristen, die Mit der
Bibel in der Hand in den Krieg ziehen und glauben dass Gott auf ihrer Seite ist.Wie lächerlich.Das Cannabis
-Verbot hat seine Wurzeln in der »Hölle«-Amerika, wo alle Menschen Programmiert sind und sich den
American »Dream« durch die Glotze reinziehen.Oh, Oh gelobtes Land.

Karl schrieb am 19.5. 2001 um 22:12:58 Uhr zu

Cannabis

Bewertung: 3 Punkt(e)

Der Einsatz von Marihuana in der Medizin

Stand der Diskussion im Juni 2000

Als Antwort auf den zunehmenden öffentlichen Druck, Marihuana für medizinische Zwecke zuzulassen,
hat das amerikanische Office of National Drug Control Policy, Washington, DC, eine Studie des Institute
of Medicine in Auftrag gegeben, die wissenschaftliche Grundlage für Nutzen und Risiken zu bewerten.
Eine Zusammenfassung wurde jetzt in der renomierten Fachzeitschrift Archives of General Psychiatry im
Juni 2000 veröffentlicht. Die Untersuchung verwendete wissenschaftliche Artikel, Ergebnisse öffentlicher
Anhörungen und Berichte anderer öffentlicher Institutionen und wurde von bekannten Beratern bewertet.
Entgegen ersten Pressemeldungen gibt der Report gerauchtem Marihuana wenig Zufkunft als
Medikament, wohl aber einem eventuell herzustellenden chemisch definierten Medikament mit
definiertem Inhalt (not with crude plant material). Der Report legt besonderen Wert auf "evidence-based
medicine» (exakten wissenschaftlichen Nachweis), im Gegensatz zu « belief-based medicine" (Medizin
nach subjektiver Beurteilung von Ärzten oder Betroffenen, Intuition und Glauben, die nicht durch exakte
Wissenschaft überprüft wurde. Es wurde aber extra von November 1997 bis November 1998 eine
Webseite eingerichtet, um die Öffentlichkeit an der Diskussion zu beteiligen.

Zwei Cannabinoid Rezeptortypen (CB1 und CB2) wurden entdeckt und besonders im Gehirn, aber auch
im Immunsystem lokalisiert. Sie arbeiten sowohl als Agonisten als auch als Antagonisten. Im Gehirn
wurden sie besonders in der Rinde, im motorischen System, im limbischen System und im Hippocampus
gesehen. Nach Entdeckung und Identifikation der Cannabinoid Rezeptoren wurden auch körpereigene
Überträgerstoffe festgestellt, die an den Cannabinoidrezeptoren des zentralen Nervensystems angreifen.
Diese neu entdeckten »endogenen Cannabinoide«, Anandamid und 2AG spielen offensichtlich bei allen
Menschen eine Rolle in der Schmerzmodulation, Bewegungskontrolle, beim Denken und für das
Gedächtnis. Auch in biologischen Studien im Tierversuch scheint das Abhängigkeitsrisiko geringer als
bei Opiaten, Kokain oder Nikotin. Cannabinoid- Entzugsymptome sind auch bei Tieren geringer als bei
Opiaten oder Benzodiazepinen (Beruhigungsmitteln).

Zu den Ergebnissen des Reports:

Unterernährung, die Kachexie bei Aids- und Krebskranken läßt sich durch cannabinoide Medikamente
bessern. Auch die Übelkeit, Appetitlosigkeit, Schmerzen und Angst können bei Aids- und Krebskranken
gebessert werden. (Allerdings sind bei vielen Patienten andere Medikamente bei diesen Indikationen
wirksamer). Als Ajuvans in der Bekämpfung der Nebenwirkungen der Krebsbehandlung haben sie aber die
besten Chancen eines Einsatzes, hier könnte bei bereits bestehender Übelkeit die Möglichkeit, die
Droge zu Rauchen, ein großer Vorteil sein; der Magendarmtrakt ist dann ja schlecht aufnahmefähig.
Cannabinoide beeinflußen die Bewegungen, und Studien bei Tieren zeigen, daß es Cannabinoid-
Receptoren in den Hirngebieten gibt, die Bewegungen kontrollieren. Die vorhandenen Daten sind aber zu
wenige, um eine Aussage über die Vermutung zu machen, daß Canabinoide Muskel- Spastik vermindern.
Eine Hypothese aber, die für viele MS- und Rückenmarksverletzte sowie Schlaganfallspatienten
durchaus interessant sein kann. Dies besonders für Patienten, die nachts unter schmerzhafter Spastik
leiden und bei abendlicher Gabe weniger unter den psychischen Nebenwirkungen zu leiden hätten.
Cannabinoide hemmen beides, den excitatorischen und inhibitorischen Input zu den Basalganglien. Hohe
Dosen schränken Bewegungen ein, niedrige stimmulieren sie. Ein postiver Effekt bei M. Parkinson und
anderen Basalganlienerkrankungen ist denkbar; abgesehen von der Spastik bei MS gibt es allerdings
bisher keine Untersuchungen dazu.

Ein sinnvoller Einsatz in der Behandlung der Epilepsien ist unwahrscheinlich, diskutiert wurde dies bevor
1986 die neueren Antiepileptika eingeführt wurden, dies wegen vorhandener CB1 Rezeptoren im
Hippocampus und den Amygdala ( beides Hirnregionen, die bei Anfällen eine große Rolle spielen).

Cannabinoide senken in hohen Dosen für kurze Zeit den Augendruck; ihr sinnvoller Einsatz beim
Glaukom ist wegen der kurzen Wirkdauer und den erforderlichen Dosen mit entstprechenden
Nebenwirkungen unwahrscheinlich.

seig unkon schrieb am 23.8. 2001 um 12:40:52 Uhr zu

Cannabis

Bewertung: 4 Punkt(e)

Ich möchte eine Lanze brechen, nein, nicht für Cannabis ... oder doch, dafür natürlich auch, aber eigentlich wollte ich etwas anderes ... ach ja, ich möchte eine Lanze brechen für Rita Süßmuth! Warum? Hm, wie war das noch ... Moment, gleich hab ich's wieder ... Kurzeitgedächtnis, wo bist Du? Da isses ja: Ich möchte ... nein, das sagte ich bereits ... Rita Süßmuth hat (damals noch Familienministerin) in der Öffentlichkeit für eine Freigabe von Cannabis plädiert. Was das gebracht hat? Sie wurde Bundestagspräsidentin!

tqila schrieb am 17.2. 2002 um 03:13:34 Uhr zu

Cannabis

Bewertung: 1 Punkt(e)

Legalisiertung von Cannabis:

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Informationen über Cannabis
1.1. Die Geschichte von Cannabis
1.2. Cannabinoide
1.3. Rechtslage (BtMG)

2. Weiche DrogeCannabis
2.1. Auswirkung von9THC
2.1.1. Psychisch
2.1.2. Physisch
2.2. Cannabis KontralegaleDrogen
2.2.1. Alkohol
2.2.2. Nikotin
2.3. Cannabis KontraharteDrogen

3. Nutzpflanze Cannabis
3.1. Anbau
3.2. Vorteile von Nutzhanf
3.3. Nachteile von Nutzhanf
3.4. Verwendung
3.4.1. Rohstoff
3.4.2. Baustoff
3.4.3. Nahrungsmittel
3.4.4. Medizinisch

4. Sollte Cannabis Legalisiert werden?
4.1. Vorteile
4.2. Nachteile

5. Persönliches Fazit

6. Quellennachweis


















1. Allgemeine Informationen über Cannabis


Cannabis ist eine einjährige Pflanze die normalerweise in 3 verschiedene Grundsorten einzuteilen ist: Cannabis Indica, Cannabis Sativa und Cannabis Ruderalis. Zusätzlich gibt es noch unzählige Kreuzungen, die zum Teil zur Erhöhung des THCgehaltes gezüchtet worden sind, aber auch um den ertrag für den Nutzhanfanbau zu verbessern.
Cannabis ist eine zweihäusige Pflanze, d.h. es existieren männliche und weibliche Pflanzen.

1.1. Die Geschichte von Cannabis

Obwohl man den genauen Ursprungsort nicht kennt, glaubt man, daß sich Cannabis im Himalaja Gebirge entwickelt hat.
Der Hanf ist eine der ältesten Nutzpflanzen der Menschheit. Er liefert nicht nur Fasern, sondern auch Nährstoff- und ölreiche Samen. Besondere Verehrung brachte ihm aber die Verwendung als Heilpflanze, als Rauscherzeugendes Genußmittel, als Aphrodisiakum und als Sakrament zur Erzeugung von religiösen Ekstasen ein.
Hanf war bereits im 3.Jahrtsd. v.Chr. in China bekannt, in Indien wurde er erstmals im 9.Jh. v.Chr. angebaut. Die Skythen gewannen aus den Samen Öl und Rauschmittel, die Thraker webten laut Herodot aus den Fasern Kleider. Die Griechen lernten Hanf erst nach dem 5.Jh. v.Chr. - wohl von nördlichen Balkanstämmen - kennen und gaben ihn unter dem Namen 'kannabis' an die Römer weiter. Spätestens im 5.Jh. v.Chr. war Hanf den Germanen, im 3.Jh. v.Chr. auch den Galliern im Rhonetal bekannt. Von dort ließ Hieron II. von Syrakus Hanf für Schiffstaue kommen. Bei den Franken war der Hanf-Anbau ohne besondere Bedeutung. Doch wurde er bereits zur Karolingerzeit angebaut und auch im späteren Mittelalter (z.B. bei Hildegard von Bingen) häufig erwähnt. Anfang des 12.Jh. kannten ihn auch die Slawen in Pommern. Die betäubende Wirkung von Hanf wurde im Abendland durch die arabische Medizin bekannt.


1.2. Cannabinoide

Das Harz der Pflanze enthält mehrere Cannabinoide die (z.T.) psychoaktiv sind:
THC:
delta-9-tetrahydrocannabinol
delta-8-tetrahydrocannabinol
delta-6-trans-tetrahydrocannabinol
CH3
|
//\
// \
| | OH
| | |
\ / \ //\
\ / \ // \
. | ||
. | ||
H3C-+\ / \\ /\
| \ / \\/ C5H11
CH3 O
THCV:
Ein Propyl-Homolog zu THC. Die Wirkung auf Menschen ist bisher (Stand 1985) noch nicht bekannt. Soll Wirkungsverstärkend wirken und ist nicht in jeder Sorte enthalten.
THCS:
(THC-Säure) Vorstufe von THC. Weder THC, noch CBD werden von den Pflanzenzellen selbst erzeugt. In der frischen Pflanze findet man nur die Säureformen dieser Verbindungen (diese sind NICHT psychoaktiv). Diese werden durch Decarboxylation (mittels Wärme) in die chemisch neutralen Stoffe THC und CBD umgewandelt.
CBD:
(Cannabidiol) Dieser Stoff macht meist einen wesentlichen Anteil der Harzmenge aus. CBD ist selbst nicht psychoaktiv, es kann aber die Effekte des gleichzeitig in einem Stück Haschisch oder Gras vorhandenen THC beeinflussen. Die betäubenden/ermüdenden Eigenschaften des THC werden unterstützt, die erregende Wirkung gemindert.
CBDS:
(CBD-Säure) siehe THCS.
CBN:
(Cannabinol) ist ein Abbauprodukt, das sich durch Oxydation und die Einwirkung von Licht, Sauerstoff und Wärme aus THC (und CBD) bildet. Die Psychoaktivität des CBN ist nur gering (etwa 10 1es THC). Man vermutet wie bei CBD eine Beeinflussung der typischen THC-Wirkung durch das CBN, der Einfluß bleibt jedoch klein. Es wird behauptet, daß CBN die verwirrenden Eigenschaften von THC unterstütze.

Es gibt noch etwa 60 weitere Cannabinoide (z.B. Cannabigerol, Cannabicyclol, Cannabichromen, etc.) die schon von der Menge her nichts zum Rausch beitragen, da sie nur in Spuren vorhanden sind.
THC ist ein ätherisches Öl und somit wasserunlöslich (löst sich nur in Fetten oder flüchtigen Substanzen wie Alkohol).

1.3. Rechtslage (BtMG)

Sowohl die Substanz THC als auch praktisch die gesamte Pflanze sind in der Anlage I des BtMG aufgenommen, d.h. weder verschreibungs- noch verkehrsfähig.
Strafbar sind nach dem Gesetz der Anbau, der Besitz (auch zum ausschließlichen Eigenverbrauch), der Erwerb, die Abgabe, die Einfuhr und Ausfuhr sowie nahezu alle anderen Umgangsformen mit Cannabis.
Nur der unmittelbare Verbrauch, also der reine Hanfkonsum ist grundsätzlich straffrei, da eine eventuelle eigenverantwortliche gesundheitliche Selbstgefährdung durch Cannabiskonsum durch Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) geschützt sei. Nicht zu einer Strafverfolgung führen außerdem aufgefundene Rückstände von Cannabiskonsum (THC-Rückstände in Rauchgeräten, aufgefundene Jointkippen etc.), aber auch das Weiterreichen eines Joints an den (über 18 jährigen) Nachbarn ist straffrei.
Wer Cannabis (oder andere illegale Drogen) an Personen unter 18 Jahren abgibt (auch das Weiterreichen eines Joints zählt hierzu!) und dabei über 21 jahre alt ist, wird gemäß § 29a Abs. 1 BtMG ebenfalls mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft.

Mit nicht unter einem Jahr Haft (Bewährungsstrafe aber noch möglich) wird hingegen bestraft, wer nach §29 gewerbsmäßig mit Cannabis (oder anderen illegalen Drogen) Handel treibt.
Dieses Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe gilt nach § 29a Abs. 2 BtMG auch für den Besitz einer »nicht geringen (nicht unerheblichen) Menge«. In der Rechtssprechung (BGH-Urteil) liegt dieser Grenzwert derzeit (Mai 1997) noch bei 7,5 g THC (= 500 Konsumeinheiten zu 15 mg) d.h. etwa 75 g Haschisch mit 10 % THC oder 150 g Marihuana mit 5 % THC.

3. Nutzpflanze Cannabis

3.1 Anbau

Nutzhanf unterscheidet sich von Normalen Hanfsorten nur in der Menge des darin enthaltenen Wirkstoffes THC, der für die Rauschwirkung zuständig ist. daher brauchen die Bauern sich keine Gedanken um ihre Felder machen, da ihre Hanfsorten, nicht die gewünschten Eigenschaften, die einKifferhaben möchte erzielen.
Der Anbau von Cannabis ist heutzutage fast überall möglich. Ausnahmen bilden dabei extrem Klimabedingungen wie sie zum Beispiel am Nord- bzw. Südpol herrschen. Trotz allem verblüffen einige Hanfsorten durch ihre Widerstandsfähigkeit. So wurde Berichtet, das sich in der Kanalisation von New York, mehrere 1000 Hanfpflanzen ausgebreitet hatten. Die Samen wurden wohl bei überraschenden Polizeiaktionen durch die Toilette gespült. Aber die Tatsache, das diese Pflanzen mit dem Wenigen Licht und den wenigen Rohstoffen, wachsen konnten, spricht für die Widerstandsfähigkeit dieser Pflanze.

Der Anbau in Deutschland:
Seit 1996 ist in Deutschland der Anbau von Hanf als Nutzpflanze wieder erlaubt. Seit dem steigen die Anbauflächen stetig.
1996 -> ca. 1.500ha
1997 -> ca. 2.800ha
1998 -> ca. 3.600ha
1999 -> ca. 4.000ha
Die wichtigsten Anbaugebiete sind Niedersachsen (980ha), Brandenburg(400ha), Baden-Württemberg(389ha), Rheinland-Pfalz(348ha) und Bayern(320ha)

In Frankreich:
In Frankreich, in der Champagne (Bar sur Aube) steht Europas größtes Anbau und Verarbeitungszentrum. DieLa Chanvriére de L`Aube“ (LCDA) ist eine Genossenschaft bestehend aus 400 Bauern. Ihr Hanf ertrag liegt bei etwa 6.000 bis 7.500 ha im Jahr.

In Niederlande:
Die Niederlande ist schon immer für den Anbau und den Vertrieb von Cannbis Prudukten bekannt. Es werden Jährlich ca. 200 Tonnen Hanf angebaut.

In der Schweiz:
Seit 1988 ist in der Schweiz der Anbau von Nutzhanf wieder erlaubt. Seit dem stieg die Zahl der Anbauflächen, stetig. Experten Meinungen zufolge werden mittlerweile mehr als 200 Tonnen Hanf im Jahr angebaut, womit die Schweiz im punkto Anbau über den Niederlanden liegt.











3.2. Vorteile von Nutzhanf

Nutzhanf besitzt viele Vorteile, nicht nur das es eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten gibt (näheres dazu später), auch für den Bauern ergeben sich Vorteile gegenüber anderen Pflanzen. Zum einen der geringe Arbeitszeit bedarf für den Anbau und die Ernte. Auch viehstarke Betriebe Profitieren vom Nutzhanf, da sich die Pflanze gut mit Gülle verträgt. Vorteile gibt es auch im Wirtschaftlichen Bereich, so kann Hanf als Sommerung mit Mais und Raps konkurrieren. Gegenüber dem Flachs, der zur Zeit wichtigsten Faserpflanze, besticht Hanf mit stabilen, kalkulierbaren Preisen. So bleibt durch die Ganzfasernutzung und den hohen Hektarerträgen (ca. 10 Tonnen) die Nutzpflanze Hanf marktfähig. Auch andere alternativen wie die Importfasern Jute und Sisal, sind stark Dollerabhängigkeit, im Gegensatz zum Hanf. Durch die vielseitige Verwendung in der Medizin, Textilindustrie, Nahrungsmittelindustrie, im Technischen Bereich, sowie in der Baubranche, steigern natürlich die nachfrage.


3.3. Nachteile von Nutzhanf

Doch auch beim Anbau von Nutzhanf, mit seinen vielen Möglichkeiten und seinen Vorteilen, sind die Nachteile, für die Bauern nicht von der Hand zu weisen. So bekommen sie nur 130DM pro Tonne Hanfstroh ausgezahlt. Diese niedrigen Strohpreise sind aber auch nur durch EU-Beiträge machbar. Ohne dieses Zuschuss würden die Preise für Hanf am Freien Markt viel höher als bisher ausfallen, dadurch könnte Hanf trotz seiner positiven Eigenschaften Wirtschaftlich für viele Bauern uninteressant werden.


3.4. Verwendung

Um die Zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten, die mit Nutzhanf möglich sind, einmal vor Augen zu führen, Sind hier einpaarProdukte aufgelistet. Da die Auflistung aller bisher Hergestellten Produkte und Zukünftigen Verwendungsmöglichkeiten, den Rahmen dieses Referates sprengen würde, haben wir uns auf die wichtigsten und interessantesten Produkte aus verschiedenen Gebieten Konzentriert.


3.4.1 Rohstoff

Aus dem Nutzhanf lässt sich problemlos „Hanfpapier“ herstellen. Das würde die Abholzung unserer Wälder senken. Außerdem benötigt Hanfpapier siebenmal weniger Lösungsmittel als Holzpapier und benötigt bei gleichem Ertrag nur ein Viertel der Anbaufläche. Die Haltbarkeit erhöht sich wegen dem geringeren Gehalt an chemischen Säuren um ein vielfaches. Das schont die Umwelt, da Hanf schneller nachwächst als ein Baum. Außerdem lässt sich pro m² innerhalb von 4 Monaten energiereiches Material (Biogas, Alkohol, Butan, Methanol, Heizöl) durch „Cracking oder Verwesungherstellen. Die Vorteile von Hanferzeugter Bioenergie liegen in darin, das bei der Verbrennung keinerlei Schwefel, der Hauptgrund des Sauren Regens entstehen.






3.4.2. Baustoff

Auch als Baustoff lässt sich der Nutzhanfverwenden, so können Hanffasern die Elastizität von Beton erhöhen, sowie die Rissbildung vermindern. Hanffaser Beton kostet nur ein Drittel gegenüber dem herkömmlichen Kunstfaser Beton. Die ersten Energiesparhäuser befinden sich schon im Bau (KAMM und Bafa sind 2 der Firmen) bei denen mehr als 50% der Baustoffe aus Hanffasern bestehen. 90% aller Schiffsegel wurden im 5. jahrhundert v. Chr. Aus Hanf hergestellt. Außerdem die gesamte Takelage, die Ankertaue, Verladenetze, Fischernetze, Flaggen, Wanten wie auch das Kaltfaterwerk (Dichtungsmaterial) Ebenso lässt sich wie mit Baumwolle, Kleidungstücke wie Schuhe, Röcke, Hosen (die erste Levis Jeans bestand ebenfalls aus Hanf) leicht herstellen.

3.4.3. Technik

Auch hochwertige Technologische Produkte können mit Hanf hergestellt werden. Dies beweist das schon 1942 von Ford hergestellte „Hanfauto“, dessen Karosserie, sowie die Innenverkleidung aus Hanf bestand. Zudem wurde das Auto mit Hanftreibstoff (Biodiesel auf der selben Basis wie Rapsbenzin) angetrieben. Andere Produkte wie Öl- und Druckfarben, Kitte, Reinigungsmittel, Schmierseife und Kosmetik sind weiter Beispiele für die Verarbeitung von Hanf.

3.4.4. Nahrungsmittel

Auch in der Genussmittelindustrie, hat Hanf längst Einzug gefunden. So werden heute schon viele Getränke, Müsliriegel, Kuchen, Kekse, Brot, Schokolade, Pasta, Bier, Speiseeis hergestellt. Natürlich wird in diesen Produkten kein THC-haltiger, sondern Nutzhanf verarbeitet, ein „Rauscherlebnis“ ist also bei solchen Produkten nicht zu erwarten.

3.4.4. Medizinisch

Es ist lange bewiesen, dass die Cannabispflanze auch medizinische Stärken hat. Wobei es hier nicht um die „wundersamen Heilungen“ die nach dem Genuss der Rauscherzeugenden Pflanze sondern um die Verwendung der Cannabinole geht. Schon vor 1942 gehörten Marihuanaextrakte mindestens 3000 Jahre lang zu den wichtigsten Arzneimitteln. Durch die großen Fortschritte in der Forschung, ist es heute möglich mit teilen der Hanfpflanze, Medikamente gegen: Hustenanfälle, Rheumatismus, Delirium tremes, Migräne, Menstruationsbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen, Spastik, Bewegunkstörungen, Epilepsie, Asthma und weitere zu entwickeln.












4. Sollte Cannabis Legalisiert werden?

Sollte es sich durchsetzten, das die Einnahme von THC haltigen Cannabis Produkten erlaubt wird, so das in Zukunft, Cannabis genauso wie Alkohol oder Nikotin als Genussmittel anstatt als Droge gilt. So hätte dies einige Vorteile, für den Konsumenten, den Staat und die Industrie, doch auch einige Nachteile würde eine Legalisierung mit sich bringen. Nachfolgend haben wir die Vor- und Nachteile einmal aufgeführt.

4.1. Vorteile

Zu den Vorteilen zählen, die Entlastung vieler Polizeibeamten und Richter, da es nicht mehr nötig ist, jedemkleinen“ Haschiskonsumenten nachzulaufen und ihn zu verurteilen. In den meisten Fällen kommen die Angeklagten mit einem blauen Auge davon, so das sich der Aufwand nicht rechtfertigt. Zu dem müssten sich die Konsumenten nicht mehr Verstecken und könnten so ungezwungen und ohne einem schlechten Gewissen ihrem Genuss frönen. Nach der allgemeinen Rechtsauffassung gilt, das der Umgang mit Stoffen verboten oder beschränkt werden soll, der beim einzelnen Menschen oder der Gesellschaft insgesamt einen Schaden anrichten würde. Dies ist bei Cannabis Konsum nicht der Falls, da dieseDrogenicht körperlich Abhängigmacht. Es ist auch nicht bekannt, das vomKiffenArbeitsunfähigkeit mit darauf folgendem Rentenanspruch auftritt. So wie es der Fall bei vielen Alkohol bzw. Nikotin-Mißbrauchern ist. Außerdem treten keine ernstlichen Krankheiten in Verbindung mit dem Cannabis Konsum ein.
Doch wieso sollte man sich zur Legalisierung Entschließen? Zum einem weil dadurch eine Entkriminalisierung eintreten würde, es wäre nicht mehr nötig seine Drogen illegal über einen Dealer zu besorgen, wenn man sie auch Legal bekommen könnte., z.B. in der Apotheke. DieMafiawürde dadurch ein wenig an macht verlieren, da es nicht mehr rentabel wäre, große mengen an Cannabis ins Land zu schmuggeln.
Zum anderen könnte der Saat ein Cannabis-Monopol aufbauen. Das würde bedeuten, das Cannabis Produkte, vom Staat produziert und diskret (ohne Werbung) in den Handel gebracht werden. Die einnahmen könnten dann die Kassen vom Staat füllen. Außerdem wären damit die gleichmäßige Potenz und Qualität der Produkte gesichert.

4.2. Nachteile

Die Nachteile der Legalisierung wären in einem sehr stark anwachsendem Kreis an Cannabis Konsumenten begründet. Durch die gezielte Werbung von Firmen könnten so neue Konsumenten gelockt werden. Da es noch keinen zuverlässigen Cannabis-Test gibt, wären viele Polizisten bei Fahrzeugkontrollen machtlos. Da die Einnahme von Cannabis eine Veränderung der geistig und körperlichen Fähigkeiten hervorruft, wären somit Arbeiter, die unter THC Einfluss stehen in ihrem Job gefährdet. (so wie es bei dem stetigen Genuss von Alkohol auch der Fall ist)

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