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BSZ schrieb am 16.12. 2000 um 23:47:45 Uhr über

Rechtsanwalt

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen hat die Zahlungsmoral nicht verbessert
BSZ® e.V. fordert Personalaufstockung von Richtern und Gerichtsvollziehern

Ein gutes halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Zahlungsmoral ist zu konstatieren, dass sich an der Zahlungsmoral säumiger Schuldner nichts geändert hat, im Gegenteil, konstatiert der Berliner Rechtsanwalt Dr. Peter Fissenewert. Nach einer Erhebung, die der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. bei seinen Mitgliedern durchgeführt hat, ergab sich, dass nicht nur die Bezahlung längst fälliger Rechnungen noch länger dauert als zuvor. Überdies dauern Gerichtsverfahren und anschließende Vollstreckungen unerträglich lange, so BSZ-Vorstand Roosen. Damit ist das Grundübel der schlechten bzw. gar nicht mehr vorhandenen Zahlungsmoral bereits benannt. Der zahlungsunwillige Schuldner kann sich darauf verlassen, dass es erst nach langer Zeit überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Trotz eindeutiger Tatsachen, dass sich der Schuldner hier lediglich seiner Zahlung entzieht, neigen auch in diesem Stadium Richter immer noch dazu, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen; für den Schuldner eine feine Sache, muß er doch in keinem Fall die Gesamtsumme bezahlen und auch die Anwalts- und Gerichtskosten werden aufgeteilt. Hat sich der Gläubiger hier im Vertrauen auf nunmehr schnell erfolgende Zahlung auf einen Vergleich eingelassen, wird er abermals enttäuscht, denn bis der Gerichtsvollzieher beim Schuldner auftaucht, vergehen abermals schnell mehrere Monate. Dass dabei mittlerweile ein höherer Zinssatz vom Schuldner zu ersetzen ist, tröstet dabei wenig. Der derzeitige Zinssatz liegt immer noch erheblich unter derzeit üblichen Kontokorrentzinsen und ist daher für den Schuldner leicht in Kauf zu nehmen. Überdies konnten auch schon vor der Gesetzesänderung erheblich höhere Zinsen als Zinsschaden durchgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund ist Frustration der Mandantschaft nachzuvollziehen. Viele Firmen mit hohen Außenständen leiden unter existenzgefährdenden Liquiditätsproblemen, weiß Rechtsanwalt Dr. Fissenewert zu berichten.

Ähnlich zäh gestaltet sich die Begutachtung von Baumängeln durch Sachverständige. Hierdurch sollte vermieden werden, dass Bauherren wegen kleinerer Mängel erhebliche Zahlungen zurückhalten. Tatsächlich wurde lediglich ein neuer Markt für Sachverständige geschaffen, keinesfalls aber ein Zeitgewinn.

Hier werden die falschen Leute mit falschen Dingen beschäftigt. Viel sinnvoller wäre es zu ermöglichen, dass Gerichtstermine sehr kurzfristig stattfinden und dass dann ebenso kurzfristig aus Titeln vollstreckt wird. Die hier viel zitierte Überlastung der Justiz und der Vollstreckungsorgane muß dadurch beseitigt werden, dass eben mehr Richter und mehr Gerichtsvollzieher eingestellt werden. Da die Angelegenheiten in aller Regel einfach gestaltet sind, weil sich lediglich der Schuldner seinen Verpflichtungen entziehen will, könnten auch Sonderkammern und Sonderzuständigkeiten gebildet werden. Der derzeit bestehende Überhang an fähigen Juristen könnte zumindest zeitlich befristet dazu genutzt werden, hier die Justiz nachhaltig zu entlasten. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Personalkosten sind im Vergleich zum wirtschaftlichen Nutzen, den diese Maßnahme kurzfristig nachhaltig erfahren wird, zu vernachlässigen.

Angesichts einer auch in diesem Jahr zu erwartenden Verjährung von Forderungen in Höhe von mehreren hundert Millionen DM rät der BSZ erneut allen Gläubigern, ihre Forderungen auf Verjährung hin zu überprüfen. Maßgeblicher Stichtag für die Verjährung vieler Forderungen ist der nahende 31.12.2000. Der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. weist darauf hin, dass einfache Erinnerungen oder Mahnungen die drohende Verjährung nicht unterbrechen. Um die Verjährung zu unterbrechen, muß man einschneidendere Maßnahmen ergreifen, wie etwa die Beantragung eines Mahnbescheides oder Klageerhebung.

Der BSZ fordert zudem die Realisierung der längst überfälligen Umsetzung der bereits viel diskutierten Reform des Verjährungsrechts, die im Rahmen der Reform des Schuldenrechts 2002 erfolgen soll. Insbesondere sollte aber die Unterbrechung der Verjährung für den Gläubiger einfacher gestaltet werden, etwa durch den Nachweis einer fristgerechten Mahnung. Das Festhalten am ohnehin zu komplizierten Mahnbescheidsverfahren oder die Notwendigkeit, gar Klage einreichen zu müssen, wird den Interessen des Gläubigers nicht gerecht. Im Gegenteil schützt vielmehr im Moment das Verjährungsrecht den Schuldner. Ein Umstand, der so keinesfalls länger hingenommen werden kann.

Der BSZ rät den Unternehmen dringend, mit der Einziehung von Forderungen Rechtsanwälte zu beauftragen und den Umweg über Inkassoinstitute zu vermeiden. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich verbindlich nach dem Gesetz und alle Kosten die bei der Rechtsverfolgung entstehen, hat der Schuldner in vollem Umfang zu erstatten. Die oft gehörte Meinung, Rechtsanwälte seien dafür zu teuer, ist schlichtweg falsch, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Roosen erklärt, dass es falsch sei, anzunehmen der Rechtsanwalt könne nur auf der Basis der Gebührenordnung (BRAGO) abrechnen. So hat der BSZ zum Beispiel für seine Mitglieder den BSZ-Anwalts-Inkasso-Scheck geschaffen und besondere Vereinbarungen getroffen.

Auch in diesem Jahr bietet der BSZ e.V. wieder seinen Verjährungsnotdienst. So werden alle Forderungen die bis zum 29.Dezember 2000, 12.00 UHR eingehen, mit Verjährungsunterberechenden Maßnahmen vor drohender Verjährung geschützt.

Ausführliche Informationen können angefordert werden bei: BSZ@ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780 Telefax: 06071-23295 E-mail: BSZ-eV@t-online.de
Internet: www.anwaltsinkasso.de









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