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am 7.2. 2000 um 14:47:37 Uhr schrieb rudi
über ritter |
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am 28.4. 2024 um 15:34:59 Uhr schrieb Gerhard
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am 14.4. 2003 um 23:12:47 Uhr schrieb turlewitsch über ritter
am 6.5. 2002 um 17:47:41 Uhr schrieb genau über ritter
am 13.1. 2015 um 13:30:42 Uhr schrieb Bettina Beispiel über ritter
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Assoziationen zu »Ritter«
minnesänger schrieb am 5.3. 2000 um 10:33:34 Uhr zu
Bewertung: 10 Punkt(e)
Vixi duellis nuper idoneus,
et militavi non sine gloria;
nunc arma, defunctumque bello
barbiton hic paries habebit,
laevum marinae qui Veneris latus
custodit. Hic, hic ponite lucida
funalia et vectes et arcus
oppositis foribus minaces.
O quae beatam diva tenes Cyprum et
Memphin carenten Sithonia nive,
regina, sublimi flagello
tange Chloen semel arrogantem.
Vor kurzem noch ein Ritter im Liebesspiel,
der seine Klinge nicht ohne Glück geführt -
und heut? .. Genug! laßt uns nun endlich
Leyer und Schwert an den Nagel hängen.
Und an denselben Nagel den Dieterich,
der mir nichts half, die kleine Laterne, die
verlosch, und die Strickleiter, die das
freche Geschöpf mir vom Fenster abschnitt.
Du sonst so eifrig rächende Nemesis -
die Dirn empfehl ich deiner besondern Huld!
Der wünscht´ ich einen Mann einst, der sie
ein um den anderen Tag verprügelt.
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 04:00:45 Uhr zu
Bewertung: 4 Punkt(e)
Die Ausrüstung des Ritters in der Stauferzeit
Angriffswaffen:
Schwert: Hieb und Stoßwaffe mit rundem oder spitzem Ort.
Parierstange gerade oder leicht nach unten gebogen.
Knaufform: Pilz, Paranuss, Scheibe, Pagodendach, Apfelschnitz
Klinge mit Blutrinne - Längen von 0,70 - 0,88m
Gesamtlänge: 0,99 - 1,04m
Dolch: Einschneidig oder zweischneidig (Klingenlänge = 28,5 - 30,3cm.)
oder
Messer: Einschneidig
wurden am Leibgürtel oder am Rittergürtel getragen.
Lanze: Stoßwaffe ca. 3 - 4m lang.
Spitze lange schmale Blattform oder
»Krönel« (stumpfe Dreizackform) beim Turnier.
Spieß: Spitze ähnlich wie Lanze. Nutzung für die Jagd und den Krieg.
Streitaxt: Großes Blatt - Stiellänge ca. 1m.
Schutzwaffen:
Topfhelm: Helm aus 2 Vorderteilen, 2 Hinterteilen und einer Deckplatte vorne zusätzlich mit einem Kreuzblech als Verblendung vernietet.
Vorne Luftlöcher und an den Seiten Löcher um besser zu hören.
Helmzier (Plastische Helmfigur) Größe im Verhältnis 1:1 zum Helm Gotik.
Material: Holz, Leder, Pergament, Leinen und Draht.
Kegelhelm:
Teilweise noch mit Naseneisen (Nasalhelm)
oben spitz zulaufend oder abgerundet.
Der Eisenhut
Schild: Dreieckschild, Größe z.B. 67,5 x 86 cm oben gerade aber teilweise an den Ecken gerundet
Material - Holz 3 Schichten verleimt - Leder überzogen - Teilweise Metallbeschläge Rückseite Ledergriffe mit 4 Nägeln befestigt.
Schildfesseln 12. und 13. Jahrhundert.
Kettenhemd (halsberc)aus einem Drahtringegepflecht.
Das Kettenhemd war vorne und hinten geschlitzt damit es zum reiten geeignet war.
Halsberc mit einer darüber getragener Kettenhaube.
Hersenier Kettenhemd ist mit der Kettenhaube verbunden.
Eisenhosen - Beinlinge aus Ringelpanzergepflecht und Ledersohlen.
Fausthandschuhe aus Ringelpanzergepflecht, teilweise auch am Panzerhemd befestigt.
Ausrüstung:
Der Rittergürtel der nur dem Ritter vorbehalten war, war je nach Stand des Besitzers, reich mit Metallbeschlägen verziert.
Man sprach ihm magische Kräfte zu.
Es wurden aber auch einfache Leibgurte getragen.
Das Gehänge: Schwertscheide und Schwertgurt
Der Schwertgurt war meist weiß (Das Symbol der Reinheit und nur die Ritter waren berechtigt ihn zu tragen).
Er wurde vorne geknotet oder geschnallt.
Die Scheiden waren aus Holz mit Leder oder Leinen überzogen. Oben befindet sich das Mundblech und unten an der Schwertscheide befindet sich das Ortband. Die Scheide hatte teilweise Metallbeschläge.
Im Schwertscheidenmund befand sich oft ein Stück Leder, um das Regenwasser von der Klinge fernzuhalten.
Sporen:
Stachelsporen und seit Anfang des 13. Jahrh. vereinzelt Radsporen mit
geraden Hals und evtl. gerundeten Bügel.
Versilbert oder vergoldet bei großen Herren.
Der Almosenbeutel: Eine Ledertasche die mit zwei Schlaufen versehen, am Leibgurt oder Rittergürtel getragen wurde. Auch einfache Lederbeutel oder Beutel aus Stoff wurden getragen.
Im Almosenbeutel wurden Münzen und diverse Utensilien aufbewahrt.
Bei der Ausrüstung gab es regionale unterschiede in der Ausführung und im Material als auch im Prunk der Ausstattung.
Bekleidung:
Als Hausgewand wurde die Cotte getragen. Bei festlichen Anlässen trug man über der Cotte den Waffenrock oder Wappenrock, einen ärmellosen Rock aus Wolle, Leinen oder Seide. Wadenlang bzw. Knöchellang bei festlichen Anlässen.
Bei Turnieren oder bei Kampfhandlungen war der Waffenrock mit heraldischen Motiven geschmückt.
Unter dem Kettenhemd wurde das Gambeson (Wams) getragen.
Gleicher Schnitt wie die Cotte aber aus kräftigen, wattierten oder gesteppten Wollstoffen.
Quellenangaben
Ortwin Gamber - Die Bewaffnung in der Stauferzeit
Fred und Liliane Funken - Waffen und Kriegsgerät im MA.
H. Seitz - Blankwaffen
Josef Fleckenstein - Das Rittertum in der Stauferzeit.
Alwin Schultz - Das höfische Leben zur Zeit der Minnesänger.
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:36:03 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
Der christliche Ritter
E
s gehört zur Besonderheit des Rittertums, daß es zwar aus dem Kriegertum erwachsen ist, daß es ihm auch verhaftet bleibt, aber in ihm nicht aufgeht. Diese Besonderheit geht auf die Entstehung des Rittertums zurück, daß heißt genauer : darauf, daß der Übergang vom Kriegertum zum Rittertum einen kirchlichen sakralen Hintergrund hatte, der sein Selbstverständnis und damit seine Erscheinung bleibend bestimmt hat.
Seit dem 10. Jahrhundert setzen verstärkte Bemühungen der Kirche ein, das Kriegertum enger an sich heranzuziehen und auf ihre Normen zu verpflichten. Die Kirche hat sich dazu besonders zweier liturgischer Handlungen bedient; des Schwertsegens und der Ritterweihe. Beide waren als Ergänzung zum weltlichen Akt der Schwertleite, d.h. der Wehrhaftmachung gedacht. Die dabei gesprochenen Gebete sind eng, zum Teil wörtlich an die Gebete aus dem Krönungsordines angelehnt. Danach werden an die milites fortan die gleichen ethischen Forderungen gestellt wie an das Königtum.
Diese Forderungen waren:
· Schutz der Kirche und ihrer Diener
· Schutz der Witwen und Weisen
· Schutz aller Schutzbedürftigen
· Die Verpflichtung ungerechte Kriege, d.h. in erster
Linie Fehden, zu vermeiden und friedfertig zu sein
Die Forderungen der Kirche deckten sich mit den Interessen des schutzbedürftigen Volkes, das mit dieser unter den ungezügelten Fehden zu leiden hatte. Die Kirche hat ihre Friedensbemühungen gegenüber dem Adel zäh und unermüdlich fortgesetzt und ihre Forderungen immer wieder mit Nachdruck derer, denen die Not im Nacken sitzt, erhoben.
Die Frucht dieser Bemühungen war die von Süden Frankreichs ausgehende Gottesfriedensbewegung, eine kirchliche Selbsthilfe, der es gelang, den Adel zur Einschränkung der Fehden zu bewegen.
Weit stärker und nachhaltiger als die Gottesfriedensbewegung, der nur ein begrenzter Erfolg beschieden war, hat dann seit 1095 die Kreuzzugsbewegung gewirkt, die den ganzen Adel Europas erfaßt und ihm eine neue, große Aufgabe bot. Die Predigt Urbans II vom Jahre 1095 in Clermont formuliert bereits den entscheidenden Zusammenhang, wenn sie den adligen Kriegern erklärt, durch den Kreuzzug würden sie erst wirkliche Ritter werden :»Jetzt sollen Ritter werden, die vordem Räuber waren. Jetzt sollen mit Recht gegen die Barbaren kämpfen, die zuvor gegen ihre Brüder und Verwandten gekämpft haben.« Das heißt, daß die neue militia, die eine militia Christi sein sollte, sich von der alten grundsätzlich unterschied. Der Unterschied liegt darin, daß Kampf und Friede, Ehre und Rettung des Seelenheils, die vordem unvereinbar schienen, sich plötzlich in der militia Christi vereinten, da dies, in dem sie die Ungläubigen bekämpfte, den Frieden der Christenheit schützte und zugleich alle, die sich ihr anschlossen in einer großen Kampfgemeinschaft verband. Es ist das Leitbild des miles christianus, des christlichen Ritters, das aus diesem Aufruf spricht und das ihm seine ungeheure Resonanz gegeben hat. Es hat die ganze Kreuzzugsbewegung entfacht und sich ebenso an ihr entzündet, wie es sie im Gang gehalten hat. Die Wirkung zeigt an, daß die milites sich das Ideal, das ihnen damit vor Augen gehalten wurde,in der Tat zu eigen gemacht haben. Sie konnten dies umso mehr, als dieses Ideal die alten germanischen Vorstellungen von Ehre, Recht und Tapferkeit in sich aufnahm, und weit und elastisch genug war, neben den christlichen zugleich antike und im Fortgang der Kreuzzüge sogar islamische Elemente zu assimilieren. Ihre Aneignung und Einschmelzung im ideal des miles christianus bildeten die Voraussetzung für die Entstehung der neuen ritterlichen Sitten und Gesellschaftskodex, die mit der Verbindlichkeit der ritterlichen Verhal-tensnormen zugleich das Bewußtsein der Gemeinsamkeit des Rittertums bestimmten. So geht es letztlich auf das Ideal zurück, das die in ihrer rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Stellung so unterschiedlichen Gruppen der milites sowie die großen und kleinen Vasallen und die aus der Unfreiheit aufsteigenden Ministerialen in der großen Gemeinschaft der milita auch innerlich zusammenwuchsen.
Quellenangabe: Katalog : Die Zeit der Staufer Das Rittertum der Stauferzeit Josef Fleckenstein
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:50:56 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Rittertum und höfische Kultur
D
er Feudalismus ist das Ordnungs- und Strukturprogramm in Alteuropa, das einen rechtlichen Sachverhalt definiert, und zwar einen Sachverhalt der das gesamte gesellschaftliche und staatliche Leben Europas von seiner Frühzeit bis über das Mittelalter hinaus bestimmt. Die Grundordnung der mittelalterlichen Welt stellte ein System von Bindungen dar, das ebenso für die Heeres- wie die Sozialverfassung, ja für die herrschaftliche Ordnung insgesamt bestimmt war. Der Ritter wurde seine Leitgestalt, seine Wappenfigur. Er hat sich aus dem Krieger entwickelt, mit dem er daher auch nicht mehr gleichgestellt werden kann. Man kann vielmehr sagen, daß die Differenz zwischen beiden das Wesen des Rittertums bestimmt.
Das Rittertum ist auf dem Boden des Lehnswesens entstanden. Zugrunde liegt die Verknüpfung von vasallitischem Dienst, Treuepflicht und Lehen, die jeweils den Lehnsherren mit seinem Lehnsmann, dem Vasallen, verbindet.
Das Lehnswesen ist im Kern ein einfaches Über- und Unterordnungsverhältnis, das jedoch den Vorteil hatte; daß es sich beliebig vermehren ließ. So konnte ein Grundherr z.B. alles Land, das er nicht selbst bewirtschaften konnte oder wollte, in Lehen verwandeln, um mit ihnen seine Vasallen zu belohnen, und wer ein Lehen erhielt, konnte dies auch weiter teilen, die Teile wiederum als Lehen ausgeben und sich damit seinerseits wieder Vasallen verpflichten. Auf diese Weise bot das Lehnswesen die Möglichkeit, einerseits Vasallen mit bestimmten Dienstverpflichtungen an einen Herrn zu binden, und andererseits in der Durchgliederung von Ober- und Untervasallen eine in sich gestufte herrschaftliche Ordnung und Organisation zu schaffen. Diese Ordnung hat ihren idealen Ausdruck in der erst im hohen Mittelalter voll ausgebildeten Lehnspyramide gefunden, die im König als dem obersten Lehnsherrn gipfelte, und von ihm stufenweise über die geistlichen und weltlichen Fürsten: Herzöge, Grafen und Barone, bis hinab zu den kleinsten Lehnsträgern führte.
Seit dem 10.Jahrhundert kann man sagen, daß alle milites Berufskrieger zu Pferde und Vasallen sind. Damit ist die Abgrenzung von Bauern und Kriegern vollzogen - sie schließt offensichtlich zugleich eine Aufwertung des neuen vasallitischen Kriegers, der jetzt ein loricatus, ein gepanzerter Krieger zu Pferde ist, ein.
Die wirtschaftliche Existenzform bildet die Grundherrschaft und ihre Identität ist eine Identität mit der Feudalgesellschaft.
Seit dem 11.Jahrhundert kommt mit der sogenannten Ministerialität, der Dienstmannschaft, noch eine weitere Schicht hinzu, die aus der Grundherrschaft selbst stammt, vom Grundherrn zu höheren Diensten, im wesentlichen Hof- und Kriegsdienst, herangezogen wird, und sich Dank dieser Dienste Schritt für Schritt aus der Unfreiheit erhebt. Doch ist wesentlich, daß die Ministerialen eindeutig der Unfreiheit verhaftet sind, als sie im 11.Jahrhundert ebenso wie die Vasallen als milites in Erscheinung treten. So verbreitet sich seit dieser Zeit die Basis der militia sogar in die Sphäre der Unfreiheit hinein, die allerdings damit ihre alte Schwerkraft verliert, denn indem die Ministerialen sich als ritterliche Dienstmannen in die militia einordnen, steigen sie sozial über die übrigen Unfreien empor, und die Normen, an denen sie sich orientieren, betonen die Gemeinsamkeit aller milites. Der Aufstieg der Ministerialen führt zur Erweiterung der militia, die damit über die Feudalgesellschaft im strengen Sinn hinausgreift. Gleichzeitig entsteht mit dem Bewußtsein der Gemeinsamkeit aller milites ein neuer Gesellschaftskodex, in dem die Feudalgesellschaft sich zusammen mit der Ministerialität als ritterliche Gesellschaft versteht.
Nach der Abgrenzung des Kriegertums vom Bauerntum und seiner Einbindung in die Feudalgesellschaft, deren Erweiterung durch die Ministerialität und der Ausbildung eines neuen, alle milites verbindenden Gesellschaftskodex kommt noch etwas wesentliches hinzu, das alle diese Wandlungen in einen neuen Sinnzusammenhang stellt, und damit erst den Übergang vom Kriegertum zum Rittertum bewirkt. Dieses Neue und Wesentliche, die verschiedenen Phänomene verbindende, ist die Idee des Rittertums.
In dieser Idee verbinden sich militärisch-gesellschaftliche mit kirchlichen Motiven, und in der Tat hat die Kirche entscheidend zu ihrer Ausformung beigetragen. In dem Bestreben, nach der Verchristlichung des Königtums auch den Adel auf die Anerkennung christlicher Normen zu verpflichten, hat sie sich besonders des Schwertsegens und der Ritterweihe bedient, eines kirchlichen Zeremoniells, das nach ihren Intentionen mit dem weltlichen Akt der Schwertleite verbunden werden sollte, und zumindest bei den vornehmen Herren auch in zunehmenden Maße damit verbunden worden ist. Dabei wurden Weiheformeln und Gebete verwandt, in denen zum erstenmal das Idealbild des miles christianus beschworen wurde : Des christlichen Ritters der sein Schwert aus Liebe zu Gott führt, das Unrecht bekämpft und den Frieden schützt und sich vor allem als Schützer der Kirche und aller Schwachen bewährt. War der Krieger also als Vasall wie als Ministeriale zum Dienst für seinen Herrn verpflichtet, so ist es der Schutz der Schutzbedürftigen, der den Ritter im Sinne der Zeit von ihm unterscheidet und über ihn erhebt.
Seit dem Konzil in Clermont im Jahre 1095 ist deutlich, daß die Feudalgesellschaft sich in immer breiteren Maße zum miles christianus bekannte, und zwar die Magnaten ebenso wie die kleine Vasallen, denen in Deutschland die Ministerialen zur Seite traten. Wie sie alle im Kreuzzug eine Aufgabe sahen, deren Größe jeden von ihnen, den mächtigen Adeligen wie den kleinen Vasallen, über sich hinaus hob, so hat diese Aufgabe alle, die sich ihr verschrieben, zu einer großen Kampfgemeinschaft verbunden, der Gemeinschaft des mit dem Bewußtsein seiner Zusammengehörigkeit ins Leben getretenen Rittertums.
Das Rittertum ist eine Lebensform des Feudalismus.
Zum Rittertum gehört :
1) der berittene Kriegsdienst mit Panzer, Schwert und Schild, Wappen und Helm mit Helmzier.
2) neben den Kriegsdienst ist mit gleichem Anspruch und Recht der Hofdienst getreten, eine ebenso herrschaftliche wie gesellschaftliche Pflicht.
3) Kriegs- und Hofdienst haben als wirtschaftliche Grundlage die Verfügung über ein oder mehrere Lehen.
4) das Rittertum steht unter einem Ideal, das zum Schutz der Schutzbedürftigen verpflichtet.
Das Rittertum entsteht und existiert mit und unter seinem Ideal. Das heißt nun jedoch nicht, daß alle Ritter diesem Ideal entsprochen hätten. Die Spannung zwischen Ideal und Wirklichkeit war immer groß, und der ritterliche Alltag war oft weit vom Ideal entfernt.
Rittertum ist primär ein Phänomen der Sozialgeschichte und sekundär noch etwas nicht weniger wichtiges, nämlich ein Phänomen der Kulturgeschichte. Die ritterliche Gesellschaft wurde zum Träger einer neuen Kultur.
Eine Bedingung für die Entstehung der neuen Kultur ist die Erweiterung der Feudalgesellschaft durch die aufstrebenden Kräfte der Ministerialität. Bei vorsichtiger Schätzung kann man zu dem Schluß kommen, daß der Aufstieg der Ministerialen die Feudalgesellschaft insgesamt wenigstens verdreifacht hat.
Es ist ein mächtig erweiterter, dabei vielschichtiger Personenkreis, der noch dazu voll der Energien und voll der Zuversicht des Aufstiegs; - ein Personenkreis, der Dank der stark erweiterten Grundlage die er bietet, und Dank seiner alte und neue Kräfte verbindenden Beschaffenheit fähig wurde, eine neue Kultur zu tragen.
Eine weitere Voraussetzung für den kulturellen Aufschwung stellen die Höfe dar. Die neue Kultur wird aus diesem Grunde ritterlich-höfische Kultur genannt. In Deutschland ist es der wandernde Kaiserhof, daneben der Hof des Welfenherzogs in Braunschweig, ferner die Höfe der Markgrafen von Österreich oder der Landgrafen von Thüringen, um nur die bedeutendsten hervorzuheben, an denen sich die neue Kultur zu entfalten beginnt und an denen sie in der Folgezeit ihre vollen Früchte trieb. Die einzelne Burg hatte daran im allgemeinen nur geringen Anteil. Was die großen Höfe auszeichnete, war die Tatsache, daß sie als Herrschaftszentren, die in dieser Zeit zum Teil den Charakter von Residenzen annahmen, zu Sammelpunkten der neuen Gesellschaft wurden, deren unterschiedliche Gruppen sich an ihnen in fruchtbarer Spannung rivalisierend und wetteifernd begegneten und in eine neue, ihnen allen gemeinsame Form hineinwuchsen. An den Höfen wird erkennbar, daß der alte Adel auf dem Weg zur höfischen Kultur vorausgeht, er bestimmt den Kurs, wenn auch der Anteil der Ministerialen allmählich immer stärker in Erscheinung tritt.
Bei der Entstehung der ritterlich-höfischen Kultur spielen neben den Rittern noch andere Personen eine wichtige Rolle : in erster Linie die Kleriker. Dies kann nicht überraschen wenn man bedenkt, daß sie im ganzen frühen Mittelalter die Bildung in ihrer Obhut hatten. Dabei schieden sich zwei Gruppen voneinander : die Mönche auf der einen, die Hofgeistlichen auf der anderen Seite, die zeitweise fast wie Antipoden jener erschienen.
Während Bernhard von Clairvaux das leuchtende Beispiel seiner Mönche wird, stehen viele Hofgeistliche dem Klerikertyp nah, den am reinsten Abaelard verkörpert. Sie haben in der Regel an den neuen Hochschulen studiert und begnügen sich gern mit den niederen Weihen. Was sie suchen ist weniger das geistliche Amt als Zugang zu den Schätzen der Bildung. Sie sind zumeist gar keine religiösen Naturen, sondern wie Abaelard, Intellektuelle. Sie sind am besten daran, wenn sie Aufnahme und Unterhalt an einem der Höfe finden.
Die gebildeten Kleriker haben am Hof wichtige Anstöße gegeben, ja durch die Vermittlung entscheidend dazu beigetragen, daß das Rittertum zum Träger einer neuen, eben der ritterlich-höfischen Kultur werden konnte. Neben den Klerikern haben die Ritter jedoch noch andere Helfer gehabt, ohne die diese Kultur, überhaupt nicht denkbar gewesen wäre. Waren die clerici curiales, in erster Linie als Vermittler der Bildung wichtig gewesen, so werden diese sogar echte Mittträger der neuen Kultur. Die Frau tritt in den Mittelpunkt der höfischen Geselligkeit. Das besondere ihrer Rolle tritt darin in Erscheinung, daß sie jetzt am Hof öffentlich als Geliebte umworben wird. Sie steigt dabei gleichsam über den Mann empor, und da dieser ein Mitglied der Feudalgesellschaft ist, vollzieht sich die Huldigung in Analogie zum Rechtsakt der Huldigung, der dem Lehnsakt angehört. Das heißt : der Liebende tritt der Geliebten gegenüber wie der Vasall seinem Lehnsherrn, der als dominus über ihm steht. Das Liebesverhältnis wird feudalisiert, und dies bewirkt, daß die Frau zur domina wird : zur Herrin oder mit anderen Worten zur Dame. So verdankt die Dame dem Rittertum ihre Existenz. Sie ist dafür die beste Helferin des Rttters geworden - nicht nur Mittträgerin, sondern auch Mitschöpferin seiner Kultur.
Man wird die erzieherische Wirkung, die von den Frauen ausging schwerlich überschätzen können
Bei der ritterlich-höfischen Kultur handelt es sich um eine Kultur der Oberschicht die auf der Grundlage von Grundherrschaft und Bauerntum beruht. Während der neue Typ der Feudalburg entsteht, bleibt das Bauernhaus im großen und ganzen, wie es war. Während die Ritter eine neue Bewaffnung, neue Tracht und neue Lebensformen entwickeln, entziehen sich Pflug, Sichel und Dreschflegel noch für Jahrhunderte dem Wandel der Zeit. Auch sie gehören zur Kultur, nur eben in einer tieferen und dauerhaften Schicht.
Die ritterlich-höfische Kultur als eine Epoche und die sie prägende Oberschicht begrenzte Teilkultur innerhalb der umfassenden gesamteuropäischen Kultur zu verstehen ist.
Schon bei oberflächlichen Vergleich zwischen den Zuständen des 10. und des 12. Jahrhunderts fällt ins Auge, daß die Welt weiter, reicher und bunter geworden ist.
Sie war weiter geworden, seit mit den Kreuzzügen riesige Scharen in die Ferne zogen. Die Kreuzzüge erweiterten den Horizont der Zeit, lockten die Phantasie und belebten zugleich den Handel, vor allem den Fernhandel mit Luxusgütern, die an den Höfen und auf den Burgen, aber auch in den aufstrebenden Städten Abnahme fanden. Auf den Höfen entfaltete das ritterliche Leben eine zuvor nicht gekannte Farbigkeit : Der Gebrauch der Wappen kommt auf, ihre Farben kehren auf den Kuvertüren der Pferde wieder, und nicht nur die Gewänder der Damen, sondern auch die der Ritter prangen in vollen Farben - die Bilder sind auf zahlreichen Miniaturen abgebildet. Es sind festliche Bilder. Sie verweisen auf einen ebenso wichtigen wie charakteristischen Sachverhalt, nämlich den, daß Fest und Spiel in dieser Kultur einen ungewöhnlich großen Raum einnahm. So verwandelt sich das alte Kampfspiel in das farbenprächtige Turnier, das selbst zum Fest wird, an den neben Rittern Damen und Sänger beteiligt sind. Wie das Turnier, so gehörte auch die höfische Liebe, eines der seltsamsten Phänomene der gesamten Kulturgeschichte, zur festlichen Sphäre des ritterlichen Daseins. Man darf nicht übersehen, daß sie , neben der inhaltlichen eine starke formale Seite hat. Sie läßt sich am deutlichsten in der Dichtung erkennen, die eine außerordentliche Hochschätzung der Form bezeugte, das Direkte mied und es durch Distanz und Anspielung ersetzte.
Quellenangabe: Rittertum und höfische Kultur Josef Fleckenstein 1976
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:45:17 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Die staufische Ritterkultur
D
ie ritterliche Lebensform bietet sich uns unter vier Aspekten dar : einem militärischen, der zuerst ins Auge fällt, ferner einem wirtschaftlichen, den dieser zur Voraussetzung hat und schließlich einem religiös - kirchlichen, zu dem noch ein weiterer hinzukommt, der mit allen zusammenhängt und in dem sie alle gleichsam gipfeln, der kulturelle.
Es geht auf den vasallitischen Ursprung des Rittertums zurück, daß er sich primär als Dienst versteht und zwar vornehmlich (aber nicht nur) als Dienst zu Pferde, der einem Höheren geschuldet wird. Der Dienst, basierend auf Huldigung und Treueeid, begründet das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Vasallen, die dem Herrn zu Rat und Hilfe - consilium et auxilium - verpflichtet sind, während der Herr dem Vasallen Schutz und Unterhalt schuldet. Der Unterhalt kann unmittelbar am Hof des Herren erfolgen, in der Hauptsache wird er jedoch durch die Übertragung eines Lehen gewährt. Es ist wesentlich, daß sich dieses Verhältnis auf verschiedenen Stufen wiederholt : vom König zu den großen, von den großen zu den mittleren, von diesen zu den kleinen und kleinsten Vasallen wie zu den Ministerialen, die sich den Vasallen mehr und mehr angleichen. So gehört Vielschichtigkeit von vornherein zum Wesen des Rittertums. Dementsprechend realisiert sich der ritterliche Dienstgedanke jeweils von den niederen zu der hohen Stufe, der Ritter dient stets einem Herren, der über ihm steht, einem Grafen, einem Herzog oder dem König und über diesem Gott, dem (z.B. auf dem Kreuzzug) auch Könige und Kaiser als Ritter dienen. Die Stufung zeigt ebenso an, daß der Dienst nur eine Seite des ritterlichen Daseins ausmachte : er bildete die Kehrseite der Herrschaft, die untrennbar zu ihm gehört. Denn der Ritter der im Dienst eines übergeordneten Herrn steht, ist zugleich selbst Herr, der seinerseits Herrschaftsrechte ausübt.- Selbst die aus der Unfreiheit aufgestiegenen Ministerialen wurden am Ende der Stauferzeit bereits häufig »dominus« Herr genannt. Das heißt, der Ritter ist Diener und Herr zugleich, und dementsprechend wird seine Lebensform durch die Verbindung von Dienst und Herrschaft bestimmt.
Als drittes Moment kommt hinzu die Pflicht zum Schutz , die einerseits mit der germanischen Auffassung von Herrschaft zusammenhängt, anderseits durch kirchliche Einwirkungen verstärkt worden ist. Tatsächlich spielt der Schutz (mundiburdium) als Ausfluß der Herrschaft im gesamten Mittelalter eine wesentliche Rolle. Schutz ist das Grundbedürfnis dieser Zeit, die nicht zuletzt dadurch charakterisiert ist, daß sie ihn nach dem König den Rittern als Standes-aufgabe auferlegt. Die Ausübung des Schutzes war die beste Legitimation des Rittertums.
Bilden so Dienst, Herrschaft und Schutz den Kern des ritterlichen Daseins, so spielte sich dies doch nicht nur zwischen Hof, Burg und Kriegszug ab, sondern war zu einem guten Teil auch von wirtschaftlichen Aufgaben in Anspruch genommen. Diese wirtschaftlichen Aufgaben standen mit den militärisch - herrschaftlichen in einem engen Zusammenhang. Denn wenn der Ritter seinen Dienst auf der Grundlage von Lehen versah, so wurden diese durch den Dienst nicht nur gerechtfertigt, sie konnten auch vermehrt werden, und in jeden Fall mußten sie verwaltet werden.
Für diese ritterliche Grundherrschaft ist wesentlich, daß sie aus größeren Landgütern bestand, die der Herr selbst (oder ein Meyer) in eigener Regie führte und anderseits Abgaben und Leistungen von Bauern, Handwerkern und anderen Personen mit einbezog. Ihre Besitzungen waren in der Regel weit verstreut. Dies hatte zur Folge, daß der Grundherr stets um Abrundung bemüht war, indem er sie durch Tausch oder Kauf günstig zu gestalten suchte. So befanden sie sich in dauernder innerer Bewegung und Veränderung. Dabei ist zu bedenken, daß diese Güter entsprechend der unterschiedlichen Stellung und Bedeutung der einzelnen Ritter Herrschaften von höchst unterschiedlicher Größe bildeten. Einer Größe der nach unten, nicht aber nach oben eine Grenze gesetzt war. 5 Hufen galten als kleines Lehen das selbst für Ministerialen an der untersten Grenze lag um eine Standesgemäße Lebens-führung zu gewährleisten.
Das alte Kampfspiel, das schon immer der Waffenübung berittener Kriegerschaft diente, wurde durch das Rittertum weiterentwickelt und in neuen zuerst in Frankreich ausgebildeten Form des Turniers zu einem wesentlichen Bestandteil des ritterlichen Lebens gemacht. Seine Weiterbildung bestand darin das es strengen Regeln unterworfen wurde, die fortan für das Turnier wie seine Sonderformen Tjost und Buhurt verbindlich blieben. Während der Tjost ein mit der Lanze ausgetragener Zweikampf zu Pferde war, stellte der Buhurt als Gruppenschaukampf zu Pferde mit stumpfen Waffen eine Vorstufe zum eigentlichen Turnier dar, das seinerseits die spielerische Vorwegnahme der Reiterschlacht war. Es war damit Spiel und Kampf zugleich, brachte wie die kriegerische Auseinandersetzung dem Sieger Ehre und Beute, konnte den Teilnehmern aber auch das Leben kosten. Eben deshalb hat die Kirche auf zahlreichen Provinzial und Lateransynoden ein Verbot an das andere gereiht, ohne jedoch den Siegeszug des Turniers aufhalten zu können. Diese Tatsache macht deutlich, daß das Turnier dem Rittertum unverzichtbar und wesentlich war. Es war dies deshalb, weil es im Unterschied zum alten Kampfspiel zu einer gesellschaftlichen Veranstaltung geworden war, einem Fest des Rittertums, das seiner Selbstdarstellung diente.
Quellenangabe: Katalog - »Die Zeit der Staufer«
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