Programm des Bundesverbandes der Partei
»Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative«
Kurz: – Die PARTEI –
Vom 31. Juli 2004
Präambel
Wir, die Mitglieder der PARTEI, stellen den Menschen in den Mittelpunkt unserer Politik. Ausgehend von den Werten des Grundgesetzes und auf der Basis unserer Grundwerte Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit wollen wir in unserer politischen Arbeit die Grundlagen dafür schaffen, mit anderen zusammen das Ziel einer wirklich menschlichen, das heißt friedlichen und gerechten Gesellschaft anzustreben und zu verwirklichen.
Freiheit
Freiheit als Grundwert bedeutet für uns die größtmögliche Entfaltung der Möglichkeiten jedes einzelnen Bürgers wie auch die größtmögliche Entfaltung der Möglichkeiten der Gemeinschaft. Freiheit findet in Verantwortung vor dem Mitmenschen statt. Ihre Schranken findet die Freiheit des einzelnen deshalb dort, wo die Freiheit des anderen berührt ist. Unser Ziel ist ein Gemeinwesen, in dem sich jeder seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten gemäß entwickeln kann und sich seiner Verantwortung für die Gesellschaft bewußt ist.
Gleichheit
Gleichheit als Grundwert verkörpert für uns mehr als nur die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Gleichheit ist zutiefst verbunden mit dem Kerngedanken der Gerechtigkeit, an dem sie sich jederzeit messen lassen muß. Es darf nicht sein, daß in unserer Gesellschaft die Herkunft über den beruflichen Erfolg entscheidet. Gerechtigkeit als gesellschaftliches Ziel erfordert deshalb den Ausgleich sozialer Unterschiede, den Abbau von Privilegien und wirkliche Chancengleichheit. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der individuelle Leistung ohne Ansehen der Person gefördert und belohnt wird.
Brüderlichkeit
Der Grundwert der Brüderlichkeit bedeutet für uns unbedingte Solidarität mit den Schwachen, Alten, Kranken, den nachwachsenden Generationen und der Umwelt. Ohne soziale Sicherheit und besonderen Schutz ist für diejenigen, die Leistung nicht aus eigener Kraft erbringen können, kein menschenwürdiges Leben möglich. Unser Ziel ist ein Gemeinwesen, das seine Mitglieder in Krisensituationen nicht alleinläßt und das auf dem Weg in die Zukunft niemanden zurückläßt.
Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit
Statt Schritte zum Abbau der Arbeitslosigkeit vorzuschlagen, ist die Agenda 2010 ein Programm zur Bekämpfung der Arbeitslosen. Die SPD-geführte Regierung hebt hervor, die Zeit- und Leiharbeit von bürokratischen Beschränkungen befreit und die Möglichkeiten zur befristeten Beschäftigung verlängert zu haben. Für den Arbeitsmarkt fordert sie mehr Beweglichkeit und Flexibilisierung. Die Rürup-Kommission will das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre erhöhen. Das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft will Feiertage abschaffen und Urlaub reduzieren.
Jede Verlängerung der Arbeitszeit, jede Maßnahme der Flexibilisierung und Ausweitung der Zeit- und Leiharbeit führt zur weiteren Erhöhung der Arbeitslosigkeit. Maßnahmen, die Normalarbeitsplätze zerstören und dafür Billigjobs schaffen, reißen neue Löcher in die Sozialkassen. Derart Beschäftigte haben keine wirksame Alterssicherung – was der Gesellschaft weitere Kosten aufbürdet.
In der Vergangenheit konnten allein größere Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Lohn- und Gehaltsausgleich die massenhafte Erwerbslosigkeit reduzieren. Notwendig ist die gesetzliche Einführung einer Regelarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche, eine enge Begrenzung von Überstunden und die Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete. Eine breit angelegte Kampagne für eine weitreichende Verkürzung der allgemeinen Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Gehaltsausgleich ist das Ziel unserer Partei.
Gerechter Ausgleich zwischen Arm & Reich
Alle Menschen haben das Recht, sozial gleichberechtigt in Würde und Selbstbestimmung zu leben. Wir kämpfen für eine gerechte Verteilung der Güter und gleiche Lebenschancen für alle.
Wir engagieren uns besonders für
– die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau
– eine gesicherte und bezahlbare Gesundheitsversorgung für alle
– ein Bildungssystem, das allen offen steht und Chancengleichheit fördert
– die Umverteilung von Arbeit und Reichtum
– ein offenes und gleichberechtigtes Miteinander von Deutschen und Ausländern
Nachhaltige Reform des Gesundheitssystems
Kaum ein Patient kennt in Deutschland die Kosten seiner Behandlung, es gibt keine Transparenz. Krankenkassen und Ärzteverbände bilden Preiskartelle, vernünftiger Wettbewerb wird systematisch verhindert. Die normalen Ausgleichsmechanismen zwischen Angebot und Nachfrage funktionieren nicht: Meist bestimmt allein der Arzt, ob und wieviel geröntgt, geschnitten, gemessen wird. Für viele ist das deutsche Gesundheitswesen ein Grund, sich die Hände zu reiben. Deutsche werden doppelt so oft durchleuchtet wie Niederländer, sie gehen dreimal öfter zum Arzt als die Schweden und schlucken in ihrem Leben fast zweimal so viel an Medikamenten wie Norweger – ohne daß ihr Gesundheitszustand deswegen besser wäre. Eine Verschwendung ungeahnten Ausmaßes.
Wir streben eine nachhaltige Reform des Gesundheitswesens an: Jeder Bürger muß Zugang zu den gleichen, medizinisch notwendigen Behandlungen haben, jeder muß seiner Leistungsfähigkeit entsprechend dafür bezahlen. Armut darf nicht länger ein Krankheitsrisiko sein!
Stopp dem Raubbau an unserem Planeten
Atomkraftwerke, gentechnisch veränderte Lebensmittel, Transitlawine und besonders Tierschutz sind vielen Menschen wichtig. Trotzdem haben es die Regierungen der letzten Jahrzehnte versäumt, die Bedürfnisse der Menschen in diesem Land nach intakter Umwelt und Natur ernst zu nehmen.
Die PARTEI bekennt sich zur Nachhaltigkeit im Umwelt-, Natur- und Tierschutz: Nur sorgsamer und bewußter Umgang mit natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser und Nahrungsmittel sichern unsere Existenz in der Gegenwart sowie die Zukunft unserer Kinder.
Nachhaltigkeit geht aber über den Umweltschutzgedanken hinaus und zieht sich durch alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche. Zukünftigen Generationen wollen, ja müssen wir dieselben Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben in einer intakten Umwelt ermöglichen.
Für uns bedeuten moderner Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung mehr als beispielsweise der Einbau von Filtern in Kraftwerke. Moderner Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung bedeuten weder Verzicht noch Askese. Moderner Umweltschutz fördert Innovationen. Moderner Umweltschutz schafft Arbeitsplätze. Moderner Umweltschutz schafft neue Exportchancen für unsere Wirtschaft. Moderner Umweltschutz belebt den Tourismus. Moderner Umweltschutz stärkt den ländlichen Raum. Und Umweltschutz, wie wir ihn verstehen, bringt vor allem eines: Mehr Lebensqualität für die Menschen in Deutschland.
Wir wollen, daß Deutschland im Umweltschutz eine internationale Vorreiterrolle einnimmt, Deutschland soll Umweltmusterland werden. Dies betrifft neben einer vorbildlichen Umweltpolitik auch ein umweltpolitisch engagiertes Agieren unseres Landes in den Gremien der EU und im Rahmen internationaler Verhandlungen.
Mehr Demokratie: Plebiszitäre Elemente auf Bundesebene
Das Thema Volksbegehren und Volksentscheide begleitet die politische Diskussion in der Bundesrepublik seit über 50 Jahren. Grundgedanke ist, den Bürgerinnen und Bürgern mehr politische Mitsprache bei politischen Entscheidungen und vor allem politische Teilhabe bei Gesetzen und Rechtsverordnungen zu geben. Der Parlamentarische Rat hatte bei den Beratungen über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1948/1949 das Thema sehr restriktiv behandelt und so gut wie keine plebiszitären Elemente in die Verfassung aufgenommen.
In den damaligen Beratungen wurde immer wieder auf die Ereignisse in den letzten Jahren der Weimarer Republik verwiesen und geäußert, nicht zuletzt die starken Plebiszitmöglichkeiten in der Reichsverfassung wie auch die Direktwahl des Reichspräsidenten hätten den Boden für demagogische Strömungen bereitet und letztlich dem Aufstieg des Nationalsozialismus Vorschub geleistet. In den Jahren bis 1989 gelang es nicht, diese Situation zu verändern.
Die meisten Bundesländer haben inzwischen in ihre Landesverfassungen die Möglichkeiten von Volksinitiativen und Volksbegehren eingebaut. Das Prozedere ist überall ähnlich: Auf eine Volksinitiative (in den vergangenen Jahrzehnten häufig von Bürgerinitiativen angestoßen) wird ein Volksbegehren eingeleitet. Wird dieses von genügend Bürgern unterstützt, ist der Landtag gezwungen, sich mit dem Gesetz zu befassen. Verabschiedet dieser das Gesetz nicht, dann ist ein Volksentscheid möglich, bei dem die Mehrheit der Bürger über Annahme oder Ablehnung entscheidet. In der Praxis kam es bereits häufiger vor, daß das jeweilige Landesparlament ein eigenes Gesetz formuliert und es gemeinsam mit dem aus dem Volksbegehren stammenden Gesetz zur Abstimmung gestellt hat. Im Jahr 2001 gab es in den Ländern insgesamt 28 derartige direktdemokratische Verfahren.
Wir wollen, daß solche plebiszitären Elemente auch auf Bundesebene eingeführt werden! Wir streben dabei ein dreistufiges Verfahren an:
1. eine Volksinitiative, mit der 400 000 Wähler die Beratung eines Gesetzes im Parlament erreichen können;
2. ein Volksbegehren, für das fünf Prozent der Wahlberechtigten – etwa drei Millionen Bürgerinnen und Bürger – erforderlich sind;
3. ein Volksentscheid, der automatisch folgt, wenn der Bundestag das Volksbegehren ablehnt. Ein solcher Volksentscheid ist gültig, wenn 20 Prozent der wahlberechtigten (bei Verfassungsänderungen 40 Prozent) Bürger teilnehmen.
Wir wollen das Grundgesetz so ergänzen, dass neben den in der Regel alle vier Jahre stattfindenden Bundestagswahlen auch über wichtige Sachfragen entschieden werden kann. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger mehr Rechte erhalten, allerdings auch mehr Verantwortung übernehmen. Wir gehen davon aus, daß schon die Möglichkeit von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden eine heilsame Rückwirkung auf das parlamentarische Leben und besonders auf die Bürgernähe parlamentarischer Entscheidungsprozesse haben wird. Das, was wir anstreben, ist in den 16 Bundesländern schon längst Realität: Die Länder haben damit ganz offensichtlich gute Erfahrungen gemacht. Sie nutzen diese Instrumente dann, wenn es ihnen notwendig erscheint. In keinem Fall gibt es Bestrebungen irgendeiner Partei, diese Rechte wieder einzuschränken. Wir wollen, daß diese Möglichkeiten auch auf Bundesebene geschaffen werden.
Ratifizierung des Grundgesetzes durch das Volk
»Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.« Das ist der genaue Wortlaut des Grundgesetzes aus Artikel 20 Absatz 1. Weiter heißt es in Artikel 20 Absatz 2: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.« Alle Staatsgewalt muß also nach der Definition des Grundgesetzes vom Volke ausgehen, somit müssen Legislative, Exekutive und Judikative unmittelbar oder aber doch zumindest mittelbar vom Volk legitimiert sein. So schreibt es das Grundgesetz vor.
Dennoch bleiben Fragen offen. In der Präambel des Grundgesetzes steht seit 1949: »...hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.« Hat das deutsche Volk sich damals wirklich dieses Grundgesetz gegeben? Oder war es nicht vielmehr so, daß aufgrund des Auftrages der alliierten Militärgouverneure von Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten dieses Grundgesetz aus der Taufe gehoben wurde? Und hatte denn das deutsche Volk seit 1949 überhaupt jemals die Möglichkeit, über das Grundgesetz zu entscheiden? Kann das Grundgesetz überhaupt im verfassungsrechtlichen Sinne als eine gültige Verfassung gelten, wurde es doch schließlich dem deutschen Volke oktroyiert?
Die eindeutige Antwort ist nein.
Erhebliche Zweifel bestehen hinsichtlich der demokratischen Legitimation des Grundgesetzes. Weder war der Parlamentarische Rat ermächtigt, das Grundgesetz zu verabschieden (er kam nur durch eine indirekte Wahl zustande und kann schon deshalb nicht als Volksvertretung anerkannt werden), noch kann und darf in der Zustimmung der Länderparlamente eine entsprechende Legitimation gesehen werden: Die jeweils gültigen Landesverfassungen erlaubten zwar den Anschluß des jeweiligen Landes an einen übergeordneten Zentralstaat, jedoch nicht seine Gründung.
Die PARTEI fordert deshalb die Ratifikation des Grundgesetzes, unserer Verfassung, durch das Volk; idealerweise nach einer intensiven, alle gesellschaftlichen Schichten einbeziehenden Diskussion über die Fundamente unserer Republik. Ein modernes Leitbild unseres Staates soll so entstehen.
Ebenso fordert Die PARTEI eine Volksabstimmung über die Verfassung der Europäischen Union. Nachdem alle unsere Nachbarländer eine solche Volksabstimmung beschlossen haben und demnächst durchführen werden, sollten wir nicht abseits stehen.
Neugliederung des Bundesgebietes
Die Neugliederung des Bundesgebietes ist der einzige Fall, in dem das Grundgesetz (Artikel 29) einen Volksentscheid vorsieht. Wir streben die Verringerung der Anzahl der Bundesländer auf maximal acht durch einen solchen Volksentscheid an. Die fünf Länder Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sollen dabei zu einem starken Ost-Bundesland zusammengefaßt werden. Um wirtschaftliche Impulse zu erzeugen, soll dieses neue, starke Bundesland eine Sonderbewirtschaftungszone (SBZ) bilden. Niedrige Steuersätze, flexible arbeitsrechtliche Regelungen und eine entbürokratisierte und gestraffte Verwaltung sollen den Aufschwung vorantreiben.
Diese Sonderbewirtschaftungszone (SBZ) soll auch baulich vom Rest der Bundesrepublik getrennt werden. Auf diese Weise soll unserer modernen, fortschrittlichen und zukunftsweisenden Idee einer solchen Zone Nachdruck verliehen werden.
|