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UrsFenzer schrieb am 18.5. 2001 um 00:25:16 Uhr über

Verantwortung

A. Art. 5 KK: Verantwortung und Rechte der Eltern




1. Welche staatlichen und/oder privaten Massnahmen (Ausbildungsprogramme,
Erziehungsberatungsstellen etc.) gibt es in den Kantonen, um die Eltern in ihren
Erziehungsbemühungen zu beraten und zu unterstützen?


Alle Kantone kennen verschiedene Angebote zur Unterstützung der elterlichen
Erziehungsbemühungen.

Es gibt eine Vielzahl von allgemein zugänglichen staatlichen Stellen mit spezialisierten
Fachleuten, welche die Erziehung der Eltern bei Bedarf begleiten, abstützen und ergänzen
können: kinder- und jugendpsychologische Dienste, kinder- und jugendpsychiatrische Stellen,
Erziehungsberatungsstellen, logopädische und heilpädagogische Dienste, Beratungsangebote
der Sozialdienste, Berufs- und Laufbahnberatungsstellen u.a.m. Viele dieser Stellen stehen
nicht nur den Eltern, sondern auch der mitbetroffenen Volksschule zur Problemlösung in
Erziehungsfragen zur Verfügung.

Zudem werden manche Hilfs- und Beratungsangebote auch von Gemeinden oder
Gemeindeverbänden organisiert.

Dazu kommt eine grosse Zahl von Vereinen und weiteren privaten Initiativen, welche Angebote
für interessierte Eltern bereithalten, z.B. Elternbriefe der Pro Juventute, Elternbildungsvereine,
Ehe- und Familienberatungsstellen, Mütter- und Väterberatungsstellen, Jugendselsorge- u.a.
kirchliche Stellen, Beratungen für junge Familien usw. Sehr oft werden diese privaten
Angebote staatlich unterstützt.

Bevölkerungsreiche Kantone mit städtischen Zentren, wie etwa GE, BE, AG, ZH, BS weisen
ein dichtes und sehr differenziertes Netz von Beratungsdiensten auf. Kleinere Kantone
schliessen sich in manchen Fällen einem Zentrumskanton an, um bestimmte Dienste
anbieten zu können, z.B. der Ostschweizerische Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst St.
Gallen für die Kantone SG, AI und AR oder die Vereinbarung des Kt. NW mit dem Kinder- und
Jugendpsychiatrische Dienst Luzern. Wo dies nötig ist, entwickeln viele Kantone auch
dezentrale Strukturen, damit die Landbevölkerung in gleichem Masse beraten werden kann
wie die Bevölkerung der Agglomerationen, z.B. regionale Erziehungsberatungsstellen BE,
Centres régionaux de l’Office cantonal des mineurs VS, Jugendsekretariate der Bezirke und
Städte ZH, regionale Sozialdienste FR usw.

LU weist darauf hin, dass ein grosser Teil der Hilfs- und Beratungsangebote für Eltern das
Schulalter der Kinder betreffe, währenddem es für Eltern von Kindern im Alter zwischen 15
J. wenig Angebote gebe.

Für SO wäre eine zusätzliche niederschwellige und ressourcenorientierte Erziehungsberatung
angezeigt.




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