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elfboi schrieb am 10.6. 2003 um 22:40:52 Uhr über

Präambel

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Grundsätze für die Umsetzung der Bologna-Deklaration an der Universität Bern

Präambel
1: Umsetzungsstrategie
2: Studienorganisation
3: ECTS / Leistungskontrolle / Prüfungssysteme
4: Zulassungsregelungen (Bachelor, Master, Doktorat)
5: Sicherung und Förderung der Mobilität
6: Diplombezeichnungen, Diploma Supplement, Titelschutz
7: Terminologische Anpassungen
8: Qualitätssicherung und Akkreditierung
9: Zu erwartende Kosten
10: Erforderliche Anpassungen im Stipendienwesen
11: Weiterführung des Umsetzungsprozesses



Präambel

Die Universität Bern begrüsst die ?Grundsätze für die Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Schweizer Universitäten? vom 14. November 2001 (Version 5) der CRUS. Damit liegen gesamtschweizerisch zu beachtende Rahmenbedingungen für einen wichtigen Reformprozess vor. Zur Ausfüllung dieses Rahmens bzw. zur genauen Bestimmung der Bedingungen einer Umsetzung unter den spezifischen Gegebenheiten an der Universität Bern wird im folgenden ? im Anschluss an den Aufbau des CRUS-Papiers ? Stellung bezogen.

(1) Die Bologna-Erklärung bietet für die Universität Bern die Chance für umfassende Studienreformen nicht nur formaler, sondern vor allem auch inhaltlicher und methodischer Art, und damit für eine Steigerung ihrer Qualität in der Ausbildung.

(2) Ziel der grundlegenden Neustrukturierung der Ausbildung ist eine allgemeine Verbesserung und Flexibilisierung des Ausbildungsangebots. Dabei ist einer Verschulung der Ausbildung entgegenzuwirken sowie darauf zu achten, dass sinnvolle und dem Ausbildungsangebot angepasste Betreuungsverhältnisse gefördert werden.

(3) Auf der Bachelorstufe werden eine grundlegende wissenschaftliche Bildung und methodisches wissenschaftliches Denken vermittelt. Dazu gehören auch die kritische Reflexion der Voraussetzungen, Folgen und Grenzen wissenschaftlichen Denkens sowie die Vorbereitung auf fächerübergreifendes Arbeiten. Damit wird verhindert, dass dieses Studium lediglich als ?Schnellbleiche? für eine gehobene Berufsausbildung dient.

(4) Die Masterstufe baut auf den Grundlagen auf, die im Bachelorstudium vermittelt werden. Anders als in jenem Studium ist hier eine grosse Differenzierung möglich; Masterprogramme können fachspezifisch und interdisziplinär sein. In der Masterstufe werden Grundlagen zur projektorientierten, wissenschaftlichen Forschung gelegt. Masterprogramme können auch berufsbezogene Lehrangebote enthalten.

(5) Es ist darauf zu achten, dass die im Leitbild der Universität verankerte Interdisziplinarität sowie die Transdisziplinarität in den Studiengängen als wichtiger Aspekt der universitären Forschung und Lehre erhalten bleiben und auch weiterhin gefördert werden.

(6) Bei der Umsetzung der Studienreformen ist darauf zu achten, dass die Nachwuchsförderung und damit auch die Gleichstellung von Mann und Frau an der Universität Bern weiter gefördert und ausgebaut werden. Es ist vor allem darauf zu achten, dass der Bachelor keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen zeitigt. Solche allfälligen Auswirkungen, zum Beispiel bezüglich unterschiedlichen Karriereverläufen von Frauen und Männern oder bezüglich Vereinbarkeit von Familie und Studium, sind durch geeignete Massnahmen zu verhindern beziehungsweise zu mildern.

(7) Es ist darauf zu achten, dass die Mobilität zugunsten der Erweiterung des wissenschaftlichen und kulturellen Erfahrungshorizonts auf allen Stufen und Ebenen gefördert wird. Schon bestehende oder allenfalls zu erwartende Mobilitätshemmnisse wie zum Beispiel Unterschiede in der Studienarchitektur, die uneinheitliche Bewertung von Studienleistungen und ungenügende Mobilitätsstipendien sind abzubauen.

(8) Die Universität Bern verpflichtet sich zu einer Koordination der Umsetzungsarbeiten zwischen den Fakultäten und der KGE.


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