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Das ist die Beschreibung des ersten alternativen Gesellgeldes der Welt. Kaufkraftstabile alternative Währung mit allen Attributen, die Gesell propagierte. Umlaufgesichert mit 5% im Jahr, wie er es verlangt hatte. Eine Festwährung, wie er es verlangte. Wära war näher an Freigeld als es das Geld von Wörgl war, weil zumindestens ein späterer Wechselkurs geplant war, aber die überhöhte Umlaufsicherung von 12% war nicht im Sinne Gesells.
Das Geld mit den drei Kreuzen.
Vor kurzer Zeit wurde ein Tauschmittel eingeführt, das ein Zeichen mit drei Kreuzen trägt. Außer diesem Symbol unterscheidet es sich von normalen Geld durch ein Ablaufdatum und eine Kaufkraftgarantie.
Das Symbol ist das alchemistische Zeichen von Königswasser, damals das einzige bekannte Mittel um Gold aufzulösen, welches die Grundlage des bisherigen Geldes ist. Das Zeichen für Gold ist bezeichnenderweise ein Doppelkreuz und jeder weiß was double-cross auf Englisch bedeutet.
Gold als Geld und das ihm nachgeäffte Geld wird fallweise dem Markt entzogen, weil es straflos in übertriebenem Ausmaß als Wertaufbewahrungsmittel benutzt werden kann. Fälschlicherweise glauben viele Leute, daß Gold ein Wertstandard ist und wollen es daher immer wieder als Geldstandard benützen, um die Inflation zu bekämpfen. Daß damit für die noch viel gefährlichere Deflation die Tür geöffnet wird, will niemand sehen. Wenn Gold Geld ist und welches unweigerlich verschatzt und damit dem Markt entzogen wird, wird es im Verhältnis zu den Waren wertvoller und das ist Deflation.
Das Geld mit den drei Kreuzen kennt weder Deflation noch Inflation und muß, wenn es konvertierbar sein soll, daher einen Wechselkurs zum unstabilen Geld haben, der das ausdrückt.
Die Ausgabestelle dieses Geldes garantiert seine Kaufkraftbeständigkeit und kann das tun, weil sie eine Gebrauchsgebühr von 5 % im Jahr für den Gebrauch einer geringen Menge solcher Geldscheine einhebt. Sie garantiert den Wert der Geldscheine und ihre Konvertierbarkeit, aber sonst nichts. Der Wert von Verträgen auf der Basis dieses Geldes, Gogo genannt, ist Sache der jeweiligen Vertragspartner, wie er es auch jetzt ist, bei dem heutigen unstabilen Geld.
Der Gogo gibt den Vertragspartnern nur eine ehrliche Basis, bei der niemand betrogen wird. Bei früheren derartigen umlaufgesicherten Geldern in der Geschichte wurde leider immer einem Wertstandard keine Aufmerksamkeit geschenkt und daher mußten sie am Ende versagen.
Jeder Akzeptant der Gogos weiß genau, daß diese Gogos zwar wertbeständig sind, daß aber einmal im Jahr beim individuellen Ablaufdatum eines jeden Gogoscheines eine Gebrauchsgebühr von 5 % erhoben wird. Er weiß auch, daß diese Gebrauchsgebühr beim Umtausch der Gogos in anderes Geld sofort fällig ist und möchte das gar nicht anders haben. Er weiß, daß dadurch die Gogos zum größten Teil nicht umgetauscht werden und im lokalen Umlauf bleiben. Genau das will er aber, weil er hofft, daß sie auch zu ihm wieder einmal kommen und er dadurch wieder eine Ware oder Leistung mit Gewinn verkaufen kann.
Er hat die Gogos in der Regel ja auch für eine Leistung von einem lokalen Käufer bekommen und jetzt ist eben er der Käufer. Er kann aber damit rechnen, daß der Verkäufer jetzt auch wieder lokal als Käufer oder Investor auftreten muß, wenn er nicht die 5 % einbüßen will. Die 5 % Gebühr verteilen sich so auf viele Käufe und Verkäufe bis zur Unmerkbarkeit. Welche Rolle spielen denn schon eventuell 0.01 % bei einem Verkauf von Waren bei denen ein Verkäufer vielleicht 50 % Handelsspanne hat?
Nur den letzten beißen die Hunde und jeder kann ein Jahr lang vermeiden, der letzte zu sein. In der Zwischenzeit hat er so viele zusätzliche Geschäfte gemacht, daß ihm manche 5 % Gebühr bei einigen Gogoscheinen nicht mehr stören werden.
Solche Bedenken haben meistens auch nicht die Praktiker der Wirtschaft sondern nur die Theoretiker. Lassen wir es also ruhig der Praxis der Gogos über. Die Theoretiker brauchen die Gogos nicht zu akzeptieren, wenn sie Bedenken haben. Jeder Praktiker wird zumindest einige annehmen, um die Sache auszuprobieren. Dann wird er sehen, wie es funktioniert.
Warten wir es ruhig ab. Die Gogos existieren schon in der Realität. Sie kommen schon langsam in Umlauf. Es gibt schon weltweit Leute, die sie verstehen und manchen von denen wird die nutzlose Diskussion mit Theoretikern und Kritikern schon langsam auch zu viel und sie wollen etwas Praktisches tun. Erfolgreiche praktische Beispiele werden nicht ausbleiben und das ist alles, was notwendig ist.
Wer glaubt, daß eine so geringe Gebrauchsgebühr eine Hortung des Bargeldes nicht verhindert hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Während der ersten elf Monate und da ist die Frage, ob nicht die zwei ersten auch ausgeschlossen werden sollten, kann der Gogoschein zum gültigen Wechselkurs gegen Vorziehung der Umlaufgebühr rückgetauscht werden. Nach einem Jahr kann ja nur ein gültiger umgetauscht werden; es kostet also schon 10 %. Nach einem weiteren Jahr 15 % und dann wird jährlich noch ein Säumniszuschlag von 5 % berechnet. Nach zehn Jahren macht die Gebühr dann schon den gesamten Wert des jeweiligen gehorteten Gogoscheines aus. Das macht sie ungeeignet als langfristiges Wertaufbewahrungsmittel. Wohlbemerkt, nur die Gogoscheine und das ist ja der Zweck der Übung. Die geringe Gebühr verhindert keinen kurzfristigen Gebrauch in der Zeit bis er wieder zu einem Kauf und damit zur Vollendung des Tauschvorgangs Ware gegen Ware verwendet worden ist. Nur langfristige Blockierung des Geldumlaufes wie bei unseren heutigen Geld wird verhindert.
Gogoguthaben sind absolut wertbeständig.
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