Habsburg-Laufenburg: Graf Rudolf v. H.-L. und sein Haus. Von dem Vatersbruder König Rudolfs I. von Habsburg, Graf Rudolf (später zubenannt: der Schweigsame), stammte eine jüngere Linie des Hauses H. ab, von der mehrere Glieder in der Geschichte der schweizerischen und schwäbischen Lande eine gewisse Bedeutung erlangten und die von ihrem Hauptsitze, Burg Laufenberg oder Laufenburg am Rheine oberhalb Sekingen, – ihr Lehen von dieser Reichs-Frauenabtei – den Namen von H.-L. erhielt. – Graf Rudolf der Schweigsame, der aus dem väterlichen Erbe Laufenburg, Burg und Stadt, die Landgraffschaft im Zürichgau, die habsburgischen Güter in Sempach, Schwyz, Sarnen, Stans und Buochs, die Landgrafschaft im Klettgau u. a. m. erhielt, während die Habsburg selbst, die Vogtei von Sekingen, die Landgrafschaft im Aargau u. a. m. seinem älteren Bruder Albrecht, Vater König Rudolfs, zufiel und Anderes gemeinsam blieb, erscheint 1237 und 1238 in Kaiser Friedrichs II. Feldlager in Italien und leistete auch noch 1242 und im Juni 1245 dem Kaiser Heeresfolge daselbst, ungeachtet Friedrich im December 1240 des Grafen Interesse durch Exemtion der freien Leute von Schwyz von der (ererbten) landgräflichen Gewalt Rudolfs und Zusicherung unmittelbaren Schutzes des Reiches an sie verletzt hatte. Es war das um dieselbe Zeit geschehen, in welcher Graf Rudolf am Gestade des Vierwaldstättersees, bei Meggen, die Burg Neu-Habsburg angelegt hatte, die er 1244 der Aebtissin von Zürich aufgab, um sie zu Lehen von ihr wieder zu empfangen; Vorgänge, die alle unter sich im Zusammenhange stehen mögen. Nachdem aber Papst Innocenz IV. und das Concil zu Lyon Bann und Absetzung über den Kaiser und dessen ganzes Haus verhängt hatten (17. Juli 1245), wandte sich auch Graf Rudolf vom Kaiser ab, trat in die Reihen der päpstlich gesinnten deutschen Dynasten und blieb in dieser Stellung und Gesinnung bis zu seinem am 6. Juli 1249 erfolgten Tode. In diesen Jahren erfolgten die ersten Kämpfe der freien Leute in Schwyz und der mit ihnen Verbündeten Leute von Sarnen gegen Graf Rudolf und dessen Haus. Kaiserlich gesinnt, entzogen sie sich Rudolfs Botmäßigkeit wenigstens zeitweise und machte namentlich Schwyz sein Privilegium Kaiser Friedrichs von 1240 geltend, während Graf Rudolf bei Papst Innocenz Unterstützung gegen die Verbündeten suchte und erhielt (1247). – Von des Schweigsamen Söhnen thaten drei sich hervor. Gottfried I., der älteste, beurkundete den ihm eigenen kriegerischen Geist schon als Jüngling, 1242, in einer Fehde wider seinen Vetter Rudolf, den nachmaligen König, dessen Stadt Brugg im Aargau er überfiel und zerstörte. Ausgesöhnt mit Rudolf, blieb er nachmals dessen treuer Bundesgenosse und Mitstreiter in Fehden wider Walther von Geroldsek, Bischof von Straßburg (1260–62), und wider Graf Peter II. von Savoyen (1263–67), zu welch’ letzterem Kriege die von Rudolf, Gottfried und Graf Hugo von Werdenberg gemeinsam geführte Vormundschaft über die einzige Tochter und Erbin Graf Hartmanns des jüngeren von Kiburg], Anna, und die Verfügungen des kinderlos verstorbenen Grafen Hartmann des älteren von Kiburg zu Gunsten seiner Wittwe, Margaretha von Savoyen, Schwester Peters II., Veranlassung gaben. Bei der Einnahme von Colmar (1261), bei Vertheidigung von Freiburg im Uechtland (1265) zeichnete Graf Gottfried sich aus. Den Bernern, Schutzverwandten Graf Philipps von Savoyen, Gegnern des Hauses Habsburg, brachte er 1271 vor den Thoren ihrer Stadt eine empfindliche Niederlage bei. Er starb im nämlichen Jahre; nach der Klosterchronik von St. Georgen im Schwarzwalde in einem Treffen gegen die Ungarn im Dienste König Ottokars von Böhmen, zugleich mit Graf Konrad von Urach-Freiburg, Bruder von Gottfrieds Gemahlin, u. a. m.; wie auch die Annalen von Colmar den Tod beider Grafen, doch ohne nähere Angaben, zusammenstellen. Da indessen ein größeres Treffen in jenem böhmisch-ungarischen Kriege, soviel bekannt, nur am 21. Mai 1271, der Friedenschluß schon gegen Mitte Juli stattfand, Graf Gottfried aber gegen Ende April und wieder von Mitte Juni bis anfangs August gl. J. in seiner Heimath urkundete und daß Nekrologium von Kloster Wettingen im Aargau, wo er bestattet liegt, seiner zum 29. September 1271 gedenkt (Todestag oder Bestattungstag?), so bleibt ungewiß, ob jene Nachricht richtig ist und wo und wann Graf Gottfried starb. – Sein nächster Bruder, Rudolf II., war Geistlicher und 1274 – 93 Bischof von Konstanz (s. d.). – Der jüngste Bruder, Eberhard, wurde im Frühjahr 1273 Gemahl der jungen Gräfin Anna von Kiburg und dadurch Besitzer der kiburgischen Herrschaften im Aargau und in den burgundischen Landschaften zwischen der Aare und dem Jura, überließ aber bei diesem Anlasse käuflich an Graf Rudolf, den nachmaligen König, alle kiburgischen Besitzungen im untern Aargau und die habsburg-laufenburgischen Güter und Rechte in Schwyz und Unterwalden. Für die Waldstätte, deren Verhältnisse zu Graf Gottfried und dessen Brüdern nicht näher bekannt sind, aber nicht immer friedliche gewesen zu sein scheinen, – doch kauften sich 1269 Leute in Steinen bei Schwyz von Herrschaftsrechten des Grafen Eberhard los, – trat mit diesem Uebergange der habsburg-laufenburgischen Güter an den thatkräftigen und mächtigen Grafen Rudolf und seiner wenige Monate nachher erfolgenden Erhebung auf den Königsthron die Gefahr völliger Unterstellung unter die Landesherrschaft seines Hauses und Abtrennung vom Reiche, für Schwyz jedenfalls die faktische Entkräftung des von Kaiser Friedrich erhaltenen Exemtionsprivilegiums ein. Die Beziehungen des Grafen Eberhard zum neuen Könige und dessen Hause waren übrigens wenig freundliche, wie auch diejenigen des Bischofs Rudolf. 1277 benutzte der König Geldverlegenheiten Eberhards, ihn und seine Gemahlin Anna zum Verkauf der Stadt Freiburg im Uechtland an seine, des Königs, Söhne zu nöthigen. Und als Eberhard 1280 dem Könige zwar Heeresfolge in Böhmen geleistet, dann aber, in die Heimath zurückgekehrt, die Abwesenheit des in Oesterreich verweilenden Reichshauptes in Verbindung mit Graf Egon von Urach-Freiburg zu eigenen Vergrößerungsplänen benutzte, traf König Rudolfs Zorn beide Grafen schwer. Von Wien 1281 in die oberen Lande herausgekommen, bekriegte er sie sofort mit Nachdruck, entriß ihnen Vesten und Städte und zwang zuletzt durch Belagerung von Freiburg im Br. den Grafen Egon und diese Stadt selbst zu voller Unterwerfung (23. October 1281). Auffallend ist, daß Eberhard um diese Zeit (1281–83) den sonst höchst selten vorkommenden Titel eines Landgrafen im Zürichgau zu führen liebte, dem, zumal nach all’ seinen eigenen Abtretungen an den König, eine erwähnenswerthe Gewalt kaum mehr entsprach. Immerhin blieb Eberhards Hauptthätigkeit den oberaargauischen und burgundischen Besitzungen seiner Gemahlin zugewandt, Burgdorf an der Emme seine gewöhnliche Residenz und als er 1284 mit dem Nachruhme eines tapfern Kriegsmanns starb, nahm sein Sohn Hartmann den Familiennamen seiner mütterlichen Ahnen an und nannte sich, wie auch seine Nachkommen, Graf von Kiburg. Der Name H.-(L.) blieb jetzt dem einzigen, am 15. Juli 1270 geborenen Sohne Graf Gottfrieds I., Rudolf III. Anfänglich unter Vormundschaft seiner Oheime, um 1288 selbständig geworden, vermählte er sich im Frühjahr 1296 mit der Wittwe des 1289 im Dienste König Rudolfs wider Bern gefallenen Grafen Ludwig von Homberg, Elisabeth von Rapperswil, Erbin der Herrschaft dieses Namens, deren Mittelpunkt, Schloß und Stadt (Neu-) Rapperswil am südöstlichen Ufer des Zürichsees, nun neben Laufenburg Residenz des Grafen von H. wurde. Gleich seinen Oheimen und seiner während ihres Wittwenstandes vom König und von Herzog Albrecht rücksichts los behandelten Gemahlin, fühlte sich Rudolf III. dem Hause Habsburg-Oesterreich wenig verbunden. Er zählte zu König Adolfs entschiedenen Anhängern, zog demselben im Herbste 1297 nach Frankfurt zu, als, eine Zeit lang, von einem Feldzuge des Königs gegen Frankreich die Rede war, und focht am 2. Juli 1298 bei Göllheim für Adolf gegen Herzog Albrecht, gerieth aber in Gefangenschaft des Siegers. Er mußte dem neuen Könige huldigen und wurde in die Heimath entlassen, wo er 1305 auch den später nicht mehr vorkommenden Titel eines Landgrafen im Zürichgau führte. Nach Albrechts Tode an König Heinrich sich anschließend, wurde Rudolf von diesem im Frühjahr 1310 zum Reichsslandvogte im Thurgau und Zürichgau ernannt, zog Ende 1310 oder anfangs 1311 Heinrichs Heere in die Lombardei zu, kehrte indessen schon vor Mitte Sommers 1311 heim, jetzt – wie auch der König selbst – in freundschaftlichem Verhältnisse mit den Herzogen von Oesterreich und bei Herzog Leopolds Anwesenheit in den oberen Landen oft in dessen Umgebung. Die verhängnißvolle Doppelwahl Friedrichs des Schönen und Ludwigs des Baiers im October 1314 sah hingegen Graf Rudolf kaum mehr in den deutschen Landen. Krank, zog er, um Heilung zu suchen, 1314 nach dem südlichen Frankreich, starb aber daselbst, drei Monate nach jenem folgenschweren Ereignisse, am 22. Januar 1315 in Montpellier. Sein einziger Sohn, Hans I., ward Erbe von Laufenburg und Neu-Rapperswil, 1321 auch Erbe des gegenüberliegenden Alt-Rapperswil auf dem westlichen Ufer des Zürichsees, als der einzige überlebende Sohn seines Stiefbruders, des Grafen Wernher von Homberg (s. d.), starb, an welchen jener Theil der rapperswilischen Besitzungen aus dem mütterlichen Erbe beider Brüder gelangt war. Schon im kräftigsten Mannesalter fand Graf Hans I. selbst den Tod. Bei der inneren Umwälzung, welche 1336 in der Stadt Zürich erfolgte, mit welcher ihn Nachbarschaft und Schuldverhältnisse verbanden, nahm er sich der durch Bürgermeister Rudolf Brun (s. d.) und die siegende Mehrheit aus Zürich vertriebenen Altgesinnten an und gerieth darüber in Fehde mit der Stadt, die in einem andern Nachbar und Gegner des Grafen Hans I., Graf Diethelm VIII. von Toggenburg, ihren Feldhauptmann fand, und in einem erbitterten Treffen bei Grynau am obern Zürichsee, am 21. September 1337, fielen die beiden Anführer der feindlichen Heerschaaren [287] (s. Friedrich VII., Graf von Toggenburg, wo irrig 1237, statt 1337 gedruckt steht). Noch verhängnißvoller wurde das Verhältniß zu Zürich für die Söhne des bei Grynau erschlagenen Grafen: Hans II., Rudolf IV. und Gottfried II. Als der älteste, Graf Hans II., 1350 an einem Versuche der zürcherischen Verbannten theilnahm, sich der Stadt durch nächtlichen Ueberfall mit Gewalt zu bemächtigen, mißlang der Anschlag; Graf Hans II. gerieth in die Gefangenschaft der Zürcher und da er und seine Brüder sich beharrlich weigerten, auf Brun’s Friedensbedingungen einzugehen, nahm und zerstörte Brun im Herbst und Ende 1350 die beiden Vesten und die Stadt Rapperswil. Erst nach dritthalb Jahren, nachdem Herzog Albrecht von Oesterreich dazwischen getreten, Zürich befehdet und belagert hatte, führte ein Friedensvertrag des Herzogs mit der Stadt vom 1. September 1352 und eine nun von den Brüdern von Habsburg beschworene Sühne und Urfehde am 19. gl. M. gegenüber Zürich die Freilassung des gefangenen Grafen Hans II. herbei *). Als aber 1354 neuer Krieg Herzog Albrechts gegen Zürich losbrach, wandte sich Hans II., begehrter und gelobter Neutralität zuwider, zu Herzog Albrecht und trat ihm käuflich seine Herrschaft Rapperswil ab, wo Veste und Stadt Neu-Rapperswil wieder vom Herzoge sorgfältig hergestellt, zum wichtigsten Waffenplatze für Oesterreich wurden. Die Herrschaft blieb Mannlehen vom Hause Oesterreich für den Verkäufer. Nun theilten auch die Brüder von Habsburg unter einander: Hans II. erhielt dies Mannlehen und die Güter des Hauses im Sundgau, deren Mittelpunkt die Herrschaft Rotemberg bei Maßmünster bildete; Rudolf IV. erhielt Laufenburg; Gottfried II. Alt-Rapperswil, Krenkingen und das Landgrafenamt im Klettgau, des Hauses altes Erbe. Hans II., meist im Sundgau wohnend, starb am 17. December 1380 und mit seinem einzigen Sohn, Hans III., erlosch 1393 sein Stamm, nachdem schon 1375 auch Graf Gottfried II. ohne Nachkommen gestorben war. Graf Rudolf IV., Landvogt der Herrschaft Oesterreich im Elsaß, Schwarzwald und Aargau, 1373 auch ihr Landvogt in Tirol, starb anfangs 1383. Schon ihn hatte das nicht abzuwendende Geschick des Hauses, wachsender Verfall der Oekonomie, genöthigt, nach und nach die wichtigsten Rechtsame und Güter in und um seinen Stammsitz Laufenburg, Zoll, Geleite, Münzen, Fischenzen, Waldungen, um große Schuldsummen an die Stadt Laufenburg zu versetzen (1362–80). Sein einziger Sohn und Erbe, Hans IV., obwol 1393 auch in das sundgauische Erbe seines Vetters Hans III. eintretend, konnte die begonnene Entwickelung der Dinge nicht aufhalten und mußte sich zum Verkaufe des Schlosses und der Stadt Laufenburg selbst entschließen. Am 27. April 1386 überließ er dieselben mit aller Zubehör an Herzog Leopold von Oesterreich und Rath und Bürger zu Laufenburg huldigten, gegen Bestätigung ihrer Pfandschaften, Freiheiten und Privilegien, dem neuen Herrn, der an Graf Hans IV. nun als Mannlehen von Oesterreich verlieh was einst des Grafen Ahnen als unmittelbares Lehen von Sekingen besessen hatten. Hans IV., 1389 auch Landvogt der Herrschaft im Schwarzwalde, im Frikgau und Aargau, scheint übrigens seit dem Verkaufe von Laufenburg seinen Wohnsitz im Klettgau genommen zu haben, wo er sein ererbtes Landgrafenthum übte. Dort, auf Schloß Balb bei Rheinau, beschloß er am 18. Mai 1408 sein Leben, als Letzter des alten Stammes von H.-L. Mit der Hand der jüngern seiner beiden Töchter, Ursula, der einzigen, die ihn überlebte, ging sein Besitz, insbesondere das Landgrafenthum im Klettgau, an ihren Gemahl, Graf Rudolf von Sulz über.
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