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timeline schrieb am 24.9. 2003 um 12:56:35 Uhr über

Neutralität

Ohne gesetzliche Grundlage darf muslimischen Pädagoginnen nicht verboten werden, mit Kopftuch zu unterrichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gericht gab damit einer Klägerin aus Baden-Württemberg recht. Die muslimische Grundschullehrerin Fereshta Ludin hatte sich dagegen gewehrt, dass sie nach ihrem Referendariat nicht in den Schuldienst übernommen wurde, weil sie nur mit Kopftuch zu unterrichten bereit war. Das Land hatte ihr die Verweigerung der Übernahme damit begründet, dass die Lehrerin den Grundsatz der religiösen Neutralität verletze, wenn sie im Unterricht ihr Haar mit dem religiösen Symbol bedeckt.


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