Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 235, davon 219 (93,19%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 90 positiv bewertete (38,30%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 18.11. 1999 um 19:06:11 Uhr schrieb
TUVD über Todesstrafe
Der neuste Text am 24.3. 2025 um 06:15:30 Uhr schrieb
Gerhard über Todesstrafe
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 78)

am 5.9. 2002 um 22:02:23 Uhr schrieb
schnee über Todesstrafe

am 24.7. 2009 um 16:50:06 Uhr schrieb
mesi über Todesstrafe

am 5.6. 2002 um 14:14:57 Uhr schrieb
Bettina Beispiel über Todesstrafe

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Todesstrafe«

Sven Arnhold schrieb am 21.11. 1999 um 19:31:41 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 9 Punkt(e)

Die Todesstrafe ist ein Form der Exekutive, die in einem modernen Rechtsstaat meiner Meinung nach nicht legetimiert werden kann, da ein solcher Rechtsstaat als oberstes Ziel die Wahrung der Menschenrechte haben sollte. Hierzu zählt insbesondere die Wahrung des Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Wenn jemand, der in einem Staat aufwächts, der die Todesstrafe als mögliches Urteil in Erwägung ziehen kann, nun ein Verbrechen begeht, das mit der Todesstrafe geahndet wird, dann sollte der Staat das Übel an der Wurzel ausreißen, also die Ursachen für derartige Straftaten bekämpfen, nicht aber den Straftäter exekutieren, denn damit ist die Ursache des Übels nicht aus der Welt geschafft. Die Todesstrafe stellt somit nur den erbarmungswürdigen Versuch dar, den Aufgaben des Staates als Beschützer der Bevölkerung gerechtzuwerden, versagt aber dabei, diesen Schutz nachhaltig dadurch zu gewähren, dass er die Ursachen für Straftaten durch entsprechende Regelungen, gesetzgeberischer sowie politischer Art, beseitigt.

TUVD schrieb am 18.11. 1999 um 19:06:11 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 16 Punkt(e)

Die Todesstrafe ist meiner Meinung nach etwas, was einfach nicht zu einem demokratischen Rechtsstaat passt.

Ich kann einfach nicht verstehen, dass es Leute gibt, die diese Form der Bestrafung in einer Demokratie für angebracht halten und damit argumentieren, dass damit Abschreckung für potentielle Täter und Genugtuung für die Hinterbliebenen gewährleistet werden.

Zum Thema der Abschreckung kann ich nur sagen: »Es funktioniert nicht!«.

Studien in Bundesstaaten der U.S.A. , in denen die Todesstrafe (»death penalty« oder »capital punishment«) verhängt werden kann, zeigen dass von ihr keinerlei abschreckende Wirkung ausgeht, denn wer jemanden im Affekt tötet, denkt nicht über mögliche Strafen nach und wer jemanden gezielt ermordet, rechnet aufgrund der »Planung« seiner Tat sowieso nicht damit geschnappt zu werden.

Zum Argument der angeblichen Genugtuung für die Hinterbliebenen der Opfer möchte ich zweierlei sagen:

1. Viele Angehörige von Mordopfern, deren Mörder hingerichtet wurden, sagen aus, dass der Tod des Mörders für sie keinen Unterschied mache, wie sollte er auch, schließlich wird der Mensch den man verloren hat, dadurch nicht wieder lebendig.

2. Wir leben nun einmal nicht mehr in einer archaischen Kultur, in der das Prinzip »Auge um Auge, Zahn um Zahn« gilt. Wenn mich jemand absichtlich mit einem Messer verletzt, spricht mir das Gericht schließlich auch nicht das Recht zu, meinen Angreifer offiziell niederzustechen.

Zum Schluss möchte ich noch, dass meiner Meinung nach wichtigste Argument gegen die Todesstrafe nennen, die Gefahr eines Justizirrtums.

Wenn ein Mensch für einen Mord zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt wird und ein Monat nach Beginn der Strafe stellt sich heraus, dass er unschuldig ist, kann man sich entschuldigen und ihn freilassen.

Wenn die Todesstrafe vollstreckt wurde, ist alles zu spät...


Fazit:
Das Vorhandensein der Todesstrafe in einigen Bundesstaaten der U.S.A. ist ein Grund, warum mir dieses Land teilweise sehr häßlich erscheint.

mcnep schrieb am 6.2. 2004 um 15:04:53 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 5 Punkt(e)

Im Afghanistan der Taliban war die gängige Todesstrafe für Homosexuelle das Überrolltwerden durch Panzer und andere schwere Fahrzeuge. Besonders viel zu tun hatten die Gotteskrieger in Kandahar, einer Region, die als so schwul gilt, daß - so ein afghanisches Sprichwort - die Krähen sich mit einem Flügel den Hintern zuhalten, wenn sie über Kandahar fliegen.

Volker schrieb am 14.9. 2000 um 13:43:43 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 5 Punkt(e)

Die Todesstrafe an sich ist ein legales Schwerverbrechen, das vom Staat ausgeht. Hier wird Mord oder gerechte Strafe pervertiert: Alles hängt nur noch vom Standpunkt des Betrachters ab. Pech für den Mörder, wenn er zufällig auf der falschen Seite steht.
Todesstrafe kann nie Bestandteil einer rechtsstaatlichen Justiz sein, die USA bezeichne ich auch nicht als Rechtsstaat. Rechts- und gesellschaftssysteme sollten mehr die Ursachen bekämpfen. Strafe muss sein, aber als Resozialisierung, nicht als Blutrache.

Peter K. schrieb am 7.3. 2005 um 23:55:11 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 2 Punkt(e)

Gegen die Todesstrafe sprechen im wesentlichen 3 Argumente:

1. Sie bringt, geht man vom Abschreckungswert aus, überhaupt nichts - den amerikanischen Statistiken zufolge.

2. Einem konkreten anderen Menschen die Lebensberechtigung abzusprechen heißt, ihn zum existenziellen Feind zu erklären. Es gibt vielerlei Situationen, in denen eine solche individuelle Kriegserklärung legitim sein kann - den »finalen Rettungsschuß« zum Beispiel. Aber eine Todes»strafe« als Ergebnis eines justiziellen Prozesses ist fast schon ein Widerspruch in sich.

3. Ein justizielles Verfahren unterliegt, wie jedes menschliche Erkenntnisverfahren, der Gefahr des Irrtums. Freiheitsstrafen können aufgehoben, der Unschuldig bestrafte rehabilitiert und entschädigt werden - aber einen Toten zu rehabilitieren zu wollen ist eine einigermaßen vergebliche Geste.

Es gibt indessen andere, in Vergessenheit geratene Sanktionsformen, über die nachzudenken sich lohnen würde:

Da ist zunächst einmal der Pranger. Die öffentliche Zurschaustellung eines Verbrechers und seiner Tat - die heutezutage nicht notwendig auf einem öffentlichen Platz, sondern auch Beispielsweise im Internet erfolgen kann.

Und da ist die Verbannung. Zu unterscheiden ist die Verbannung innerhalb des Landes, etwa in einen abgelegenen Landkreis, und die Verbannung ausserhalb des Landes. Sie kann zeitlich erfolgen - also ohne daß der Verbannte heimatlos wird. Sie belässt dem Verbannten Hab und Gut, berufliche Chancen, seine Ehre. Bei minderbemittelten Verbannten kann sogar an eine Starthilfe für eine - zeitweilige - Existenz ausserhalb des Landes gedacht werden - sogar an eine komplette Alimentierung. Schließlich kostet ein Platz in einer JVA 150.000 € / Jahr oder mehr.

Die Leiche schrieb am 6.9. 2011 um 10:46:36 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 2 Punkt(e)

Der wesentliche Zweck der Todesstrafe besteht keinesfalls in Sühne oder Gerechtigkeit für das eventuelle Opfer einer Straftat - sie dient im wesentlichen der Befriedigung der Blutrunst des Volkes, weswegen es eine haarsträubende Inkonsequenz ist, sie unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu vollziehen - mitten auf dem Potdamer Platz, in Anwesenheit der höchsten greifbaren Würdenträger auf der Ehrentribüne, mit public-viewing-Großbildschirm irgendwo, damit die Massen auch alles schön mitbekommen, und selbstverständlich live übertragen auf allen Kanälen: das ist Todesstrafe, wie es sich gehört !

wuzi schrieb am 18.11. 1999 um 19:30:41 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 7 Punkt(e)

ich finde die Todesstrafe sinnlos und kann mich damit nicht identifizieren. Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass derjenige der die Tötung vollzieht, sei es durch Betätigen des Schalters oder Verabreichen einer Spritze, damit leben kann, jemanden ins Jenseits befördert zu haben, auch wenn es Mörder waren. Der die Spritze verabreicht das muß ja ein Arzt sein und der hat doch den Eid des Hippokrates geschworen, wo es heißt Leben zu retten und zu beschützen. Wie lässt sich das mit seinem Berufsethos vereinbaren?
Aber in den USA ist sowieso alles Verrückte möglich, das zeigt auch der Fall des 11-jährigen Jungen.

Kevin schrieb am 12.3. 2005 um 00:43:00 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 1 Punkt(e)

Wer hat das Recht über Leben und Tod zu entscheiden?

Grausamkeit:

Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigernste Form der Bestrafung. Sie ist die Verweigerung des Rechts auf Leben, das in der internationalen Menschenrechtskonvention festgelegt und von vielen Staaten anerkannt ist. Die USA verstößt also eindeutig gegen die Menschenrechte.

Keine Hinrichtung kann völlig schmerzlos durchgeführt werden und bei allen verfügbaren Methoden wie elektrischer Stuhl, tödliche Injektion, Gaskammer usw. kann es Minuten dauern, bis der zu tötende wirklich tot ist.
Gleiches nicht mit Gleichem vergelten

Unwiderruflichkeit:

Jede Hinrichtung ist unwiderruflich und kann auch einen Unschuldigen treffen. In einer Studie fand man heraus, dass zwischen 1900 und 1985 350 Menschen unschuldig zum Tode verurteilt wurden, 23 davon sind exekutiert worden. Ein solcher Fehler kann niemals wieder gutgemacht werden. In Illinois als Beispiel wurden in 10 Jahren 11 Unschuldige verurteilt, die dann wieder freigelassen werden mussten. Heute hat Illinois das Problem erkannt und die Todesstrafe abgeschafft.
Warum töten wir Menschen, die Menschen töten, um den Menschen zu zeigen, dass Töten falsch ist?

Unmenschlich:

Die Todesstrafe lässt sich mit keiner anderen Strafe vergleichen. Keine andere Strafe löscht die Persönlichkeit des Täters vollständig aus. Die Todesstrafe zerstört die Möglichkeit, eine Untat zu sühnen. Sie schließt Reue, Besserung oder Wiedergutmachung aus. ein Staat, der Menschen hinrichtet, untergräbt damit die Geltungskraft des Tötungsverbots, das er schützen sollte.
Vergebung statt Vergeltung.

Angehörige des Hingerichteten:

Man vergisst oft die Angehörigen von den hingerichteten Personen. Haben die nicht auch ein Recht auf Vergeltung? Ist es gerecht, wenn nun eine Familie mehr trauern muss. Kann es nicht sein, dass ein Angehöriger dieser Familie nun zum Mörder wird? Ist dies der Zweck der Todesstrafe?
Schon Jesus wurde hingerichtet - unschuldig.

Willkürlich:

Die Todesstrafe ist willkürlich! Gewisse Staaten setzen die Todesstrafe bewusst als Druckmittel gegen religiöse und ethnische Minderheiten sowie gegen politisch Oppositionelle ein. Dies betrifft vor allem China.

Meinung des Papstes:

Er ist gegen »Amerikas Todeskultur« [Orginalton Papst].

Erniedrigend:

Todesstrafe ist Folter! Es gibt keine menschliche Hinrichtungsmethode, egal wie unblutig sie vollzogen wird. Die psychische Gewalt, die auf eine Todesstrafenkandidaten ausgeübt wird, ist grausam und menschenverachtend.
»Die Todesstrafe ist typisch für eine Gesellschaft, die für Gewalt und Kopf-Ab mit Pop-Korn abonniert ist.«

Diskriminierung:

An Armen und Angehörigen von Randgruppen wird die Todesstrafe unverhältnismäßig oft angewendet. In Texas ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Farbiger, infolge eines Mordes an einem Weißen zum Tode verurteilt wird, sechs mal höher als im umgekehrten Fall.

Abschreckung:

Es ist so, dass die Todesstrafe gar keine erhoffte abschreckende Wirkung zeigt, denn in Ländern, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, konnte man keinen Anstieg von Gewaltverbrechen feststellen. Mehrere Studien beweisen sogar das Gegenteil. Wie ist es beispielsweise zu erklären, dass die Mordrate in den USA wesentlich höher ist als in Kanada, das die Todesstrafe abgeschafft hat. Siehe auch Wiederholungstäter-Argument bei pro.

Jugendliche, Geisteskranke:

Die USA ist das fast einzige Land, in dem die Hinrichtung von 16- und 17jährigen Jugendlichen erlaubt ist. Die erste wurde natürlich in Texas ausgeführt und Texas hat auch jetzt die höchste Zahl jugendlicher Straftäter im Todestrakt.1995 waren in den USA etwa 50 Jugendliche im Todestrakt, 17 davon waren alleine in Texas. In Texas wird auch die Exekution von Geistigen Minderbemittelten oder Geisteskranken vollzogen. Johnny Anderson wurde 1990 exekutiert, war aber nicht fähig, die Monate eines Jahres zu nennen.

Missbrauch für politische Zwecke:

»44 Mörder in die Todeszelle geschickt zu haben« rühmte sich 1994 ein Staatsanwalt während seiner Wahlkampagne. Und Bill Clinton begnadigte in seiner Amtszeit in Arkansas keinen einzigen Todeskandidaten. Wer Stärke beweist, wird gewählt.
Für die Todesstrafe

Vergeltung?

Haben nun die angehörigen des Hingerichteten nicht auch ein Recht auf Vergeltung?

Abschreckung?

Stimmt nicht; siehe Abschreckung als contra.

Wiederholungstäter?

Stimmt nicht; die meisten Morddelikte geschehen im Affekt, im Reflex, und der Täter überlegt sich gar keine Konsequenzen und ist kein Wiederholungstäter.

Weniger Kosten?

Stimmt nicht; Studien ergaben, dass eine Hinrichtung 6 mal teurer als 40 Jahre Gefängnis ist.

Einfache Lösung?

Ist die Frage über Leben und Tod so einfach?

Öffentliche Meinung der Bürger?

Nicht abzustreiten: 70% der Amerikaner sind für die Todesstrafe. In Texas ergab eine Meinungsumfrage, dass wenn die Besserung eines Todeskandidaten bewiesen werden könnte, dass immer noch knapp die Mehrheit für den Tod wäre » beängstigend! Auch der Papst richtet sich mit den Worten »Amerikas Todeskultur« gegen die Todesstrafe. Meine Meinung: »Die Todesstrafe ist typisch für eine Gesellschaft, die für Gewalt und Kopf-Ab mit Pop-Korn abonniert ist.«

Reflexion

Die Gegner der Todesstrafe müssen für die Abschaffung der Todesstrafe immer genau bewiesene und hieb- und stichfeste Argumente vorbringen. Aber wieso nicht die Befürworter, die Todesstrafe kann man nämlich niemals rechtfertigen. Die Befürworter sind in Beweisnot geraten!

Kevin schrieb am 12.3. 2005 um 00:38:47 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 2 Punkt(e)

John L. Evans - 22.4.1983 - Alabama
Nach dem ersten Stromstoß von 1900 Volt bäumte sich der Körper auf, Funken sprühten um den Kopf und am linken Bein. Der Riemen am Bein brannte durch und die Elektrode fiel ab. Der Herz schlug noch immer, aus dem Mund rann Speichel. Eine neue Elektrode wurde angebracht. Nach dem zweiten Stromstoß bäumte sich der Körper abermals auf, kleine Flammen züngelten um den Kopf. Das Herz schlug noch immer. Evans Anwalt forderte Gnade. Der Gouverneur, George Wallace, lehnte am Telefon ab. Ein dritter Stromstoß beendete nach 14 Minuten die Leiden von Evans.

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