Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Todesstrafe«
TUVD schrieb am 18.11. 1999 um 19:06:11 Uhr zu
Bewertung: 16 Punkt(e)
Die Todesstrafe ist meiner Meinung nach etwas, was einfach nicht zu einem demokratischen Rechtsstaat passt.
Ich kann einfach nicht verstehen, dass es Leute gibt, die diese Form der Bestrafung in einer Demokratie für angebracht halten und damit argumentieren, dass damit Abschreckung für potentielle Täter und Genugtuung für die Hinterbliebenen gewährleistet werden.
Zum Thema der Abschreckung kann ich nur sagen: »Es funktioniert nicht!«.
Studien in Bundesstaaten der U.S.A. , in denen die Todesstrafe (»death penalty« oder »capital punishment«) verhängt werden kann, zeigen dass von ihr keinerlei abschreckende Wirkung ausgeht, denn wer jemanden im Affekt tötet, denkt nicht über mögliche Strafen nach und wer jemanden gezielt ermordet, rechnet aufgrund der »Planung« seiner Tat sowieso nicht damit geschnappt zu werden.
Zum Argument der angeblichen Genugtuung für die Hinterbliebenen der Opfer möchte ich zweierlei sagen:
1. Viele Angehörige von Mordopfern, deren Mörder hingerichtet wurden, sagen aus, dass der Tod des Mörders für sie keinen Unterschied mache, wie sollte er auch, schließlich wird der Mensch den man verloren hat, dadurch nicht wieder lebendig.
2. Wir leben nun einmal nicht mehr in einer archaischen Kultur, in der das Prinzip »Auge um Auge, Zahn um Zahn« gilt. Wenn mich jemand absichtlich mit einem Messer verletzt, spricht mir das Gericht schließlich auch nicht das Recht zu, meinen Angreifer offiziell niederzustechen.
Zum Schluss möchte ich noch, dass meiner Meinung nach wichtigste Argument gegen die Todesstrafe nennen, die Gefahr eines Justizirrtums.
Wenn ein Mensch für einen Mord zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt wird und ein Monat nach Beginn der Strafe stellt sich heraus, dass er unschuldig ist, kann man sich entschuldigen und ihn freilassen.
Wenn die Todesstrafe vollstreckt wurde, ist alles zu spät...
Fazit:
Das Vorhandensein der Todesstrafe in einigen Bundesstaaten der U.S.A. ist ein Grund, warum mir dieses Land teilweise sehr häßlich erscheint.
Sven Arnhold schrieb am 21.11. 1999 um 19:31:41 Uhr zu
Bewertung: 9 Punkt(e)
Die Todesstrafe ist ein Form der Exekutive, die in einem modernen Rechtsstaat meiner Meinung nach nicht legetimiert werden kann, da ein solcher Rechtsstaat als oberstes Ziel die Wahrung der Menschenrechte haben sollte. Hierzu zählt insbesondere die Wahrung des Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Wenn jemand, der in einem Staat aufwächts, der die Todesstrafe als mögliches Urteil in Erwägung ziehen kann, nun ein Verbrechen begeht, das mit der Todesstrafe geahndet wird, dann sollte der Staat das Übel an der Wurzel ausreißen, also die Ursachen für derartige Straftaten bekämpfen, nicht aber den Straftäter exekutieren, denn damit ist die Ursache des Übels nicht aus der Welt geschafft. Die Todesstrafe stellt somit nur den erbarmungswürdigen Versuch dar, den Aufgaben des Staates als Beschützer der Bevölkerung gerechtzuwerden, versagt aber dabei, diesen Schutz nachhaltig dadurch zu gewähren, dass er die Ursachen für Straftaten durch entsprechende Regelungen, gesetzgeberischer sowie politischer Art, beseitigt.
merledieperle schrieb am 15.4. 2000 um 21:43:21 Uhr zu
Bewertung: 6 Punkt(e)
elektrischer Stuhl, Giftspritze, Hängen am Baum, Kopp abhacken, Gaskammer, Teeren und Federn, Kitzeln zu Tode, Scheiterhaufen,Vierteilen, Öl einflößen, etc.----- was sind die Menschen erfinderisch in dieser Hinsicht--
Der Entropist schrieb am 30.11. 1999 um 17:21:46 Uhr zu
Bewertung: 4 Punkt(e)
Die Todesstrafe ist eines der Dinge, die ich grundsätzlich und kompromißlos ablehne.
Die nach meiner Meinung eindrucksvollste Stellungnahme gegen sie ist »Dekalog V« vom polnischen Regisseur Kieslowski.
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