8. Verhandlungsprozedere und Eingriffsmöglichkeiten
Mit der Einigung auf eine neue Welthandelsrunde bei der WroMinisterkonferenz in Qatar im November 2001 treten auch die Dienstleistungsverhandlungen in eine intensivere Phase ein, denn nun sind umfangreichere »Paketiösungen« möglich. So könnten den Entwicklungsländern Liberalisierungen im Dienstleistungsverkehr durch Zugeständnisse bei Textil- oder Agrareinfuhren abgerungen werden. Im Juli 2002 erhielt zuder-n der USPräsident ein Verhandlungsmandat vom US-Repräsentantenhaus (Trade Promotion Authority), sodass nun die Verhandlungspartner der USA eher davon ausgehen können, dass das Verhandlungsergebnis tatsächlich auch vorn US-Kongress angenommen wird. Denn der Kongress kann die ausgehandelten Vereinbarungen jetzt nurmehr in Gänze ablehnen oder befürworten.
Nach dem nicht verbindlichen Zeitplan für die GATS-Verhandlungen sollten Marktzugangsforderungen (requests) bis Ende Juni 2002 überrnitteit werden, die Liberalisierungsangebote (offers) sollen bis 31. März 2003 folgen. Die EU, die (JSA und eine Reihe weiterer Staaten haben mittlerweile auch konkrete Marktrichtet. Diese haben die zuständigen Ministerien -Mitglieder geöffnungsforderungen bilateral an einzelne WTO
für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich ge allerdings nicht lediglich knappe Zusammenfassungen (vgl. USTR macht, sondern
- Das Bundeswirtschaftsministeriurn COmmission 2002) verfasst 2002, European
hat ferner einen groben Überblick der Forderungen, die an die EU gerichtet wurden (BMWI, Schreiben vom 8.8.2002), gegeben. Diesen Zusammenfassungen ist durchgängig nicht zu ent-
rungen erhoben werden
nehmen, gegenüber welchen Ländern welche konkreten Fc rde-
- Einen Eindruck von der konkreten Form der Verhandlungsdokurnente vermitteln allerdings einige im
www-gatswatch.org/requests-off ers.htrni).
April durchgesickerte Entwürfe aus dem 133er-Ausschuss (siehe
Eine Zwischenbilanz des Verhandlungsstands wird bei der nächsten ministerkonferenz der VVelthandelsorganisation im
110 , Ve handlungsprozedere u d Ein iffs glichkeiten
September 2003 im mexikanischen Cancun gezogen. Der Abschluss der GATS-Verhandlungen fällt wiederum mit dem Ende der neuen Welthandelsrunde zusammen, das für den 1.1.2005 angestrebt wird (WTO 2001c).
Verfahren auf EU-Ebeile erhand-
Auf EU-Seite führt die Europäische Kommission die V
Lungen und stimmt sich mit den Eu-Mitgliedsstaaten im so genannten 133er-Ausschuss ab. Diese informelle Bezeichnung geht auf den Artikel 133 des EG-Vertrags über die Grundsätze der Gemeinsamen Handelspolitik zurück. Zwar ist die europäische Außenhandelspolitik bereits vergemeinschaftet, jedoch bestehen noch einige wenige Möglichkeiten für eine nationale Mitbestimmung. So sieht der noch gültige Artikel 133 eine gemischte Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedsstaaten im Dienstleistungsbereich vor. Er wurde bei der Nizzaer Regierungskonferenz im Dezember 2000 neu gefasst. Der Vertrag von Nizza und damit die Neufassung des Art. 133 EGV, sollte einen Monat nach Ablauf des Monats, in dem die letzte Ratifizierungsurkunde eines Mitgliedsstaats bei der EU hinterlegt wird, in Kraft treten. Da er aber bei einem Referendum in Irland abgelehnt wurde, steht sein Inkrafttreten immer
noch aUS.8
In seiner neuen Fassung sieht der Art. 133 vor, dass
terrat über die Annahme von Handelsabkommen grundsätzlich
der Minis-
mit qualifizierter Mehrheit beschließt, d.h. einzelne Mitglieder haben keine Vetomöglichkeit. Dies gilt auch für Handelsabkom-
treffen. Grundsätzlich fallen diese Entscheidungen auch nicht men, die Dienstleistungen oder geistigen Eigentumsschutz be-
in die so genannte gemischte Zuständigkeit, d.h. es ist keine
DieVolksabstimmungwarnotwendig,weildieirischeVerfassungdurch den Vertragvon Nizza geändertwerden muss. Daraufhinwurdeeine nationale Debatte eingeleitet. Die irische Regierung strebt nach dem ersten »Reinfall« ein weiteres Referendum an. Falls dies scheitert, ist
ein weiteres
Referendum rein rechtlich möglich. http://europa.eu.int/comm/nice treaty/ ratiftable-de.pdf vom 12.04.02, und Herdegen, M., http://www.compet ence-site.de/europarecht.nsf/News/4B567CE13618AED8C1256A760028E01C v. 6.3.2002.
8. Verha d ungsprozedere und Eingriff smöglichkeiten 111
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