Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) |
152, davon 141 (92,76%)
mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 43 positiv bewertete (28,29%) |
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Siehe auch: positiv bewertete Texte
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Der erste Text |
am 5.2. 1999 um 22:11:33 Uhr schrieb Dragan
über tier |
Der neuste Text |
am 15.12. 2024 um 16:34:11 Uhr schrieb Christine
über tier |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 15) |
am 30.3. 2015 um 22:16:12 Uhr schrieb Christine über tier
am 1.9. 2010 um 21:41:53 Uhr schrieb Susann W. über tier
am 12.12. 2012 um 21:19:58 Uhr schrieb Monika über tier
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Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Tier«
bettina schrieb am 9.12. 2000 um 19:59:47 Uhr zu
Bewertung: 4 Punkt(e)
Am liebsten sind mir Pferde (Nein, wie originell!), aber was soll ich machen? Da bin ich erblich vorbelastet. Mein Großvater war Hufschmied, er hatte noch so eine richtig altmodische Schmiede, die Schleifscheiben wurden noch über einen Motor mit Lederbändern angetrieben. Die Leute kamen mit ihrem Pferd her, im Gegensatz zu den fahrenden Schmieden heute, die alles in einem VW-Transporter unterbringen. Vor der Schmiede war ein Holzbalken, da wurde das Pferd festgemacht, dann nahm er die alten Eisen ab, die wurden einfach so weggestemmt, das nachgewachsene Horn wurde mit einem speziellen Messer und einer Klauenzange abgeschnitten, dann wurde Maß genommen mit einer Art Eisenzirkel. Ein passendes Eisen wurde im Schmiedefeuer erhitzt, dann geformt und im noch heißen Zustand auf das Horn des Hufes gepreßt. Das tat dem Pferd nicht weh, das Material ist ähnlich unseren Fingernägeln. Aber es qualmte und stank nach verbranntem Haar. Ich mochte diesen Geruch aber sehr gern. An der leicht angebrannten obersten (eigentlich untersten) Schicht des Hufes wurde erkannt, ob das Eisen genau paßte. Auch dies wurde dann noch weggeschnitten, und das Eisen dann mit speziellen Nägeln am Huf befestigt. Die herausstehenden Teile der Nägel wurde auch noch entfernt und am Ende der Huf zur Pflege eingefettet. Oft sah ich dabei nur zu, aber manchmal war das Tier nervös, und ich redete leise auf das Tier ein, um es zu beruhigen.
BSZ e.V. schrieb am 14.8. 2000 um 16:20:01 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
....tierische Urteile von a-z
Bienen
Hausbesitzer können einem Nachbarn, der drei Bienenvölker hält, sein Hobby nicht mit der Begründung untersagen lassen, der von den Bienen ausgeschiedene Kot verschmutze ihre Terasse. Nach einer Entscheidung Kölner Richter handelt es sich bei Ausscheidungen von Bienen um eine unwesentliche Beeinträchtigung.
(LG Köln, 13 S 390/99)
Brauereigaul
Ein Bierkutscher, der diensteifrig dem Gebräu der eigenen Brauerei zugesprochen hat, verstößt gegen § 316 StGB, wenn er in fahruntüchtigem Zustand das Pferdegespann führt. Die Fahrerlaubnis kann ihm allerdings nicht entzogen weden.
Ein „Führen“ i.S. des § 316 StGB ist gegeben, wenn der Bierkutscher durch Zurufe (z.B. „Hüh“ oder „Hot“) auf die Gäule einwirkt. Dies gilt jedoch nicht für Zurufe des Beikutschers.
Ein Pferdefuhrwerk ist, obwohl durch PS in Bewegung gesetzt, kein Fahrzeug i.S. der StVO.
Auch wenn ein Brauereigaul am Straßenverkehr teilnimmt und nicht zu Hause wohnt, gehört er zu den Haustieren i. S. des § 833 S. 2 BGB.
Ein Ausschluß der Tierhalterhaftung gem. § 833 S. 2 BGB kommt nicht in Betracht, wenn das Pferdegespann einer Brauerei zur Reklame ständig mit leern Bierfässern durch die Stadt fährt (zumal dies dem Umsatz nicht gerade förderlich ist).
Beschädigt ein Brauereigaul durch Huftritt einen geparkten PKW, so hat sich damit die typische Tiergefahr i.S. des § 833 BGB verwirklicht. Der Beweggrund des Tieres ist rechtlich ebenso unbeachtlich wie der Umstand, dass auch Menschen sich gelegentlich so zu verhalten pflegen.
(AG Köln, 226 C 356/84 vom 12.10.84) gefunden: NJW 1986, 1266 , VersR 1986, 559
Frösche
Stören Frösche die Nachtruhe, so müssen sie weg. Wird ein Nachbar durch die lärmenden Frösche im Gartenteich seines Nachbarn um seine Nachtruhe gebracht ( hier wurde eine Lutstärke von 45 Dezibel im Schlafzimmer gemessen ), so muss der Froschliebhaber die Tiere entfernen, obwohl sie unter Naturschutz stehen.
(Bundesverwaltungsgericht, 6 B 133/98)
Hunde
Gegen gelegentliches Hundegebell können Nachbarn nichts unternehmen. Hundebesitzer müssen aber Dauergebell unterbinden. Ferner müssen Sie dafür sorgen, dass mittags und nachts (22-7 UHR), außerdem an Sonn- und Feiertagen niemand durch Hundegebell über
Gebühr gestört wird.
Katzen
Katzen sind nur schwer an das eigene Haus oder den eigenen Garten zu binden. Grundsätzlich muß aber ein Nachbar den ungebetenen Besuch der Nachbarkatze nicht dulden; er darf sie vertreiben. Die Katzenhaltung verbieten darf er nicht – jedenfalls wenn es bei eins bis zwei Samtpfotentieren bleibt.
Papageien
Papageiengeschrei muss eingedämmt werden. Hält ein Eigenheimbesitzer in Freivolieren in seinem Garten mehr als 50 Papageien und Sittiche, so kann sein Nachbar wegen der Lärmbelästigung durch die Tiere verlangen, dass der Vogelliebhaber entweder lärmdämmende Maßnahmen ergreift oder aber seine Vögel ausquartiert.
(OLG Karlsruhe, 6 U 57/98)
Schaben
Wenn ein in der Altstadt liegender Altbau von Schaben befallen ist, so ist dies kein zum Schadensersatz berechtigender Mangel, sofern die Schaben nur gelegentlich und abhängig vom Hygieneverhalten der Hausbewohner auftauchen.
(OLG Stuttgart 1997-01-10/2 U 163/96)
Schwäne
Eine Spaziergängerin wurde an einem Teich ihrer Gemeinde völlig überraschend von einem Schwan attackiert. Ihre Schäden verlangte sie von der Gemeinde ersetzt. Zu Recht, befand das Landgericht Landstuhl. Die Gemeinde habe gewußt, dass die Schwäne zur Brutzeit besonders aggresiv seien. Deshalb hätten Warnschilder aufgestellt werden müssen. Die ahnungslose Spaziergängerin treffe jedenfalls keine Schuld an dem Vorfall. Die Frau erhielt 1200 DM Schmerzensgeld für ihre Prellungen und 150 DM Schadensersatz für die zerrissene Bluse.
(LG Landstuhl, 1998-10-26/ 2C 71798)
Vögel
Vögel dürfen gehalten werden, egal was im Mietvertrag steht. „Viele Vögel“ dürfen allerdings die Nachbarn nicht unzumutbar belästigen.
Schicken Sie uns gerne weiter tierische Urteile. Wir setzen diese Reihe unbegrenzt fort.
BSZ-ev@web.de
MaMe schrieb am 7.7. 2000 um 17:00:44 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
Tiere sind Organismen, die sich vom Menschen darin unterscheiden, dass sie sich nicht so wichtig nehmen wie Menschen. Tiere können keine Salatsoße anrichten, die uns Menschen schmecken würde. Es gibt Tiere in folgenden Ausführungen: sehr groß, groß, normal, klein, ganz klein, extrem klein. Es gibt Menschen, die sind wie Tiere - die nehmen sich nicht wichtig und können auch keine Salatsoße anrichten, die genießbar ist. Diese Menschen können einen leid tun, da sie nicht in den Genuß kommen, die Erfahrung zu machen, das Salat mit Salatsoße, die einen gewissen Fettanteil hat, als Geschmacksträger dient und somit aus dem Salatblatt, ein »Bladde de cuisine« macht. Diese Theorie wird allerdings von folgendem Einwand zu Nichte gemacht: Wenn ein Mensch, der Salatsoße zubereiten kann, diese auf dem Salat des Nichtsalatsoßezubereitenden gibt und dieser diese Kombination zu sich nimmt, erfährt dieser, daß aus einem Salatblatt mit Salatsoße, die einen gewissen Fettanteil enthält, der als Geschmacksträger dient, daraus ein Salatblatt ein »Bladde de cuisine« macht.
Da stellt sich die Frage: Sind Menschen, die keine Salatsoße anrichten können Tiere oder werden Tiere, die Salat mit Salatsoße verzehren zu Menschen oder sind Tiere, die mit Salatsoße angerichtet werden vielleicht sogar Menschen oder auf dem Weg gewesen Menschen zu werden oder werden nichtsalatsoßezubereitende Menschen, wenn Sie Tiere essen, die in Salatsoße zubereitet wurden gar zu kanibalistischen salatzubereitenden Zwischenwesen? Könnte dies vielleicht die Existens von Theo Waigel erklären, ist der Schneemensch eventuell so eine Kreatur, sind Meerjungfrauen auf diesem Wege entstanden oder sind die legendären Zentauren eventuell auf diese furchtbare Art und Weise erschaffen worden - vielleicht werden wir es nie erfahren. Da aber die Wissenschaft schon viele Rätsel entschlüsselt hat, so werden die Geheimnisse der Salatsoße, des Salates mit Salatsoße, der salatzubereitenden Menschen, der nichtsalatzubereitenden Menschen, der nichtsalatzubereitenden Tiere und wenn die Wissenschaft weit fortgeschritten ist möglicherweise auch das Geheimnis von Theo Waigel. Bis dieses geklärt worden ist, bin ich der Meinung, daß wir uns darauf einigen sollten das wir alle Tiere sind.
Ganymed schrieb am 24.4. 2001 um 14:27:23 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Tier, ein Lebewesen, das sich durch bestimmte Merkmale von der Pflanze unterscheidet. Der grundlegende Unterschied liegt in der Art der Energiebeschaffung: das Tier gewinnt seine Energie indirekt durch Verwertung organischer Substanz, die es als Nahrung aufnimmt, während die Pflanze die zur Erhaltung des Lebens nötige Energie unmittelbar mit Hilfe von Chlorophyll dem Sonnenlicht entnimmt (autotroph). Die gemeinsame Wurzel von Tier und Pflanze ist auf bestimmte Urtiere (Protozoen), besonders Flagellaten, zurückzuführen, die noch beide Arten der Energiebeschaffung kennen. Weitere typische Merkmale der Tiere sind: aktive und zielgerechte Beweglichkeit des Körpers und seiner Organe; Mannigfaltigkeit der Reaktionsformen auf Reize; begrenztes Wachstum; Hohlkörper mit Oberflächenentfaltung nach innen; besondere Organe zum Einverleiben und Verarbeiten der Nahrung; Skelettbildungen; Sinnesorgane, Nerven, Muskeln, Gehirn mit seinen Leistungen; nackte oder zartbehäutete Zellen, die keine Plastiden enthalten, wohl aber ein Zentrosom (Kernteilung). Es gibt sowohl Tiere, die einige typisch pflanzliche Eigenschaften aufweisen (z. B. die festsitzenden Tiere wie Seeanemonen, Seepocken), wie Pflanzen, die einige typisch tierische Merkmale zeigen (z. B. die sog. Fleisch fressenden Pflanzen). Tiere besitzen meist Mund und Verdauungskanal sowie ein Ausscheidungssystem, das den Pflanzen nicht in der für die Tiere typischen Form eigen ist. Auch das Nervensystem kann als etwas dem Tier Eigentümliches gelten, wenn auch die Pflanzen (z. B. Mimosa) ein rasches und empfindliches Erregungsleitungssystem besitzen. Typisch tierisch ist auch das Verhalten, das, je nach der Reizlage, der Erbkoordination (Instinkte) und dem Gedächtnis, mehr oder weniger sinnvoll, d. h. das Individuum und damit die Art erhaltend, abläuft und durch Lernen noch sinnvoller gestaltet werden kann.
Rechtliches
1. bürgerliches Recht: Tiere gelten als bewegliche Sachen, wilde Tiere als herrenlose Sachen. Für durch Tiere verursachte Schäden haftet der Tierhalter nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung; für Haustiere, die seinem Beruf, Erwerb oder Unterhalt dienen, dagegen nur bei eigenem Verschulden (§ 833 BGB). Der Tierhüter, der ein fremdes Tier aufgrund eines Vertrags beaufsichtigt, haftet stets nur bei Verschulden (§ 834 BGB). Für Wildschaden ist nach §§ 29 ff. des Bundesjagdgesetzes in der Fassung vom 29. 9. 1976 der Jagdberechtigte, die Jagdgenossenschaft oder der Jagdpächter bzw. der Eigentümer oder Nutznießer eines Eigenjagdbezirks nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung ersatzpflichtig.
In der Schweiz sind die zivilrechtlichen Vorschriften über Tiere im ZGB (Art. 700, 719, 725) und im Obligationenrecht (Art. 56 f., 307 u. a.), in Österreich sind sie im ABGB (§§ 383 f., 405 f., 1320 ff.) enthalten.
2. Strafrecht: Tiere sind durch die Bestimmungen über Tierquälerei, Tierversuche und Naturschutz geschützt. Auch Tierschutz.
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