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am 20.1. 2000 um 19:18:28 Uhr schrieb TrAce
über Opium |
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am 29.9. 2022 um 11:28:17 Uhr schrieb Bettina Beispiel
über Opium |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 22) |
am 11.1. 2003 um 21:16:14 Uhr schrieb Dany über Opium
am 21.10. 2008 um 06:18:09 Uhr schrieb Christine über Opium
am 25.8. 2006 um 15:33:30 Uhr schrieb Tøm über Opium
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Gewürzkrämerin schrieb am 26.3. 2001 um 13:41:49 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Opium - Opium
Stammpflanze: Papaver somniferum L. [Schlafmohn; einjährige, bis 1,5 m hoch werdende, graugrüne,
krautige Pflanze mit wachsigen, länglichen und grob gezähnten Blättern und blaßlila oder weiß gefärbten,
bis 18 cm großen Blüten mit schwarzem Fleck am Grunde; K2 C2+2, A viele, G(2); Sprosse mit
weißem Milchsaft; Frucht eine kugelige bis eiförmige Kapsel]
Verbreitung: alte Kulturpflanze, die sich vom im Mittelmeergebiet vorkommenden Borstigen Mohn
(Papaver setigerum DC.) ableitet; exakte Herkunft schwer bestimmbar; Kultur derzeit bevorzugt in
Indien, der Türkei und den GUS-Staaten
Droge: der zu gelbbraunen Broten geformte, charakteristisch riechende, bitter und etwas scharf
schmeckende, erhärtete Milchsaft
Gewinnung: zunächst Gewinnung von Rohopium durch abendliches horizontales oder vertikales Anritzen
der grünen Kapseln 8-14 Tage nach dem Abfallen der Kronblätter und Abkratzen des ausgetretenen,
erhärteten und braun verfärbten Milchsafts am nächsten Morgen (20.000 Mohnkapseln liefern 1 kg
Opium); daraus nach Gehaltsbestimmung und Mischen von hochwertigeren und schlechteren Sorten
(Morphingehalt schwankt zwischen 3 und 23 %) Herstellung von Stücken mit einem Gewicht von ca. 2
kg und einem Mindestmorphingehalt von 12 %
Zusammensetzung von Rohopium: zu 20-30 % bestehend aus ca. 40 (50) verschiedenen, überwiegend
als Salze der Mekonsäure sowie der Milchsäure, Fumarsäure und Schwefelsäure vorliegenden
Alkaloiden vom Morphinan- und Benzylisochinolin-Typ; vom Morphinan-Typ insbesondere Morphin
(3-23 %), Codein (0,2-3,5 %) und Thebain (0,2-1,0 %), vom Benzylisochinolin-Typ Papaverin
(0,5-3,0 %), Noscapin (= Narcotin, 2-12 %) und Narcein (0,1-0,7 %)
Wirkungen der Droge: verursacht im wesentlichen durch Morphin und beeinflußt durch übrige Alkaloide
Morphinwirkungen:
zentral wirksames Analgetikum durch Angriff an Opioid-Rezeptoren (analgetisch wirksame Dosis
10 mg)
sedativ-hypnotische Wirkung bei einer Dosierung von 10 mg
narkotische Wirkung bei Dosierung von 50-100 mg
antitussive Wirkung durch Dämpfung der reflektorischen Erregbarkeit des Hustenzentrums
Dämpfung des Atemzentrums (atemdepressorische Wirkung)
antiemetische Wirkung
Tonussteigerung der glatten Muskulatur (Ausnahme Gefäßmuskulatur), am Darm durch die
Tonussteigerung starke Verminderung der Motilität (Folge: Obstipation)
Wirkungen weiterer Alkaloide: Codein mit stark dämpfender Wirkung auf das Hustenzentrum, kaum
analgetische Wirkung, jedoch Potenzierung der Wirkung anderer (schwach wirksamer) Analgetika,
Thebain krampferregend, nicht narkotisch, Papaverin durch peripheren Angriff lähmend auf Muskulatur
von Magen, Darm, Gallenblase und Gallenwege, Noscapin mit zentral antitussiver Wirkung sowie mit
Steigerung der analgetischen Wirkung des Morphins
Verwendung: in der Therapie nur noch selten in Form der Opiumtinktur (höchste Einzeldosis 1,5 g) zur
Ruhigstellung des Darmes bei schweren Durchfällen, hauptsächlich zur Isolierung verschiedener
Alkaloide, insb. von Morphin (z. T. Derivatisierung zu Codein)
Zeit schrieb am 26.10. 2001 um 20:46:01 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Religion - Opium einiger Politiker
Weshalb die Berliner SPD lieber verfassungsfeindliche religiöse Unterweisung
an den Schulen duldet als ordentlichen Religionsunterricht
Von Robert Leicht
Wenn nun schon alle über den Islam reden, wenn
nun schon alle - nach den Wahlen zum
Abgeordnetenhaus - über Berlin reden, dann will
ich heute einmal über beides zusammen reden:
Über Berlin und den Islam…
In Berlin ist nämlich ein Urteil ergangen, das
besagt, das Land Berlin müsse es dulden, dass im
islamischen Religionsunterricht aus religiösen
Gründen sogar teilweise verfassungswidrige
Lehren verbreitet werden. Und was hat dies nun
mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus, ja
überhaupt mit der Berliner Politik zu tun?
Ganz einfach: Seit Jahren weigert sich die Berliner
Politik (die dortige CDU ausgenommen), an den
öffentlichen Schulen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach, als Wahlpflichtfach
einzuführen, wie dies in den meisten anderen Bundesländern der Fall und im
Grundgesetz als Regel vorgesehen ist. Wohl verstanden: Religion nicht als Pflicht-
oder Zwangsunterricht, sondern als ordentliches Lehrfach, das man wählen oder
abwählen kann - nur wählen müsste man, gegebenenfalls etwas anders, Ethik,
Philosophie etc.pp. Also: Die Wahl wäre Pflicht, nicht aber eine bestimmte Wahl.
Dass das in Berlin seit jeher anders war, hat seine historischen Gründe. Aber nun
führt dieses Modell zu erheblichen Problemen. Denn in Berlin gibt es zwar
Religionsunterricht in den Schulen, aber eben: nur nach der Schule, also
gewissermaßen außerhalb der Schule, aber in ihren Räumen. Nun haben vor Jahren
einige Gruppen, darunter auch islamische Gruppen, sich auf den Gleichheitssatz des
Grundgesetzes berufen und ebenfalls den Anspruch erhoben, nachmittags ihre Art
religiöser Unterweisung in die Schulräume zu verlegen. Nach den Berliner
Gegebenheiten musste ihnen Recht gegeben werden. Und so dürfen nun die
verschiedensten religiösen (Splitter-)Gruppen ohne Rücksicht auf ihre Größe, Doktrin,
Verfassungstreue, wissenschaftliche wie pädagogische Qualifikation und
Verfassungstreue des »Lehrpersonals« in den Schulräumen erscheinen - und eben
auch verfassungsfeindliche Lehren verbreiten.
Weshalb? Weil im Wesentlichen die Berliner SPD aus einer Art traditionellem, um
nicht zu sagen: veralteten sozialistischen Milieu-Atheismus sich weigert, das Thema
Religionsunterricht so zu regeln, dass der Staat über ein Minimum an
wissenschaftlichen und rechtlichen (und freiheitlich-demokratischen) Kriterien
aufsichtlich zu wachen, ohne allerdings in die Religionsfreiheit einzugreifen. Dies
aber setzte voraus: Eine gesetzliche Regelung des Religionsunterrichts als eines
Bestandteils des »offiziellen« Schulgeschehens - in dessen Rahmen dann die
Religionsgemeinschaften (Christen, Juden, Muslime…) ihrerseits die Aufsicht über die
Treue zur Doktrin wachen. Und zwar möglichst als eine Körperschaft öffentlichen
Rechts, was wiederum dazu führen würde, dass der Staat mit
verfassungskonformen Institutionen zu reden hätte, und nicht mit undurchsichtigen
und ständig wechselnden Gruppen.
Was ist also das Problem: In der Berliner SPD (und weiter links und grün wohl auch)
ist das Vorurteil gegenüber der angeblich unaufgeklärten Religion und Juden und
Christen, gegenüber den Kirchen und Synagogen, immer noch derart dumpf und
stark, dass sie in der Konsequenz es lieber sieht, wenn islamistische
Fundamentalisten Kindern den Kopf verdrehen. In den staatlichen Schulräumen...
Das verstehe nun, wer es will.
Pferdschaf schrieb am 25.7. 2009 um 00:58:37 Uhr zu
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Mein Opiumpimaldaumesdicke Daumen gedreht,
der sang von Tannenbaumpflaumen und drehte und drechselte Holzpyramiden zum Weihnachtsfeste.