Fundamentalismus
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Als bedenkliches Symptom aus dem islamistischen Lager ist die sogenannte »Universal Islamic Declaration of Human Rights« des »Islamic Council« London zu werten. In dieser angeblichen »Menschenrechtserklärung« ist immer wieder vom »law« die Rede, alle Artikel verstehen sich »according to the law« oder »within the limits of the law«.
Die schweren Menschenrechtsverletzungen, wie das »Recht« der Scharia sie festschreibt, ausgerechnet in eine Menschenrechtserklärung aufnehmen zu wollen, ist der unverfrorene Versuch der Islamisten, ihrem barbarischen Recht auch im Westen Geltung zu verschaffen. Der Versuch ist nicht nur aberwitzig, sondern höchst gefährlich, zeigt er doch, wie weit die Offensive gegen unser noch geltendes Rechtssystem sich schon vorwagt.