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Der erste Text am 16.7. 2001 um 21:56:16 Uhr schrieb
MattenRocker über Bisamratte
Der neuste Text am 16.3. 2023 um 03:34:21 Uhr schrieb
schmidt über Bisamratte
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am 30.3. 2007 um 15:12:51 Uhr schrieb
Bettina Beispiel über Bisamratte

am 15.3. 2017 um 11:24:36 Uhr schrieb
Popoklatsch über Bisamratte

am 16.3. 2023 um 03:34:21 Uhr schrieb
schmidt über Bisamratte

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Bisamratte«

Selbsthilfegruppe schrieb am 25.10. 2001 um 01:33:35 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Die Gefährdung der Süßwassermuscheln in Deutschland

Abbildung links: Bachmuschel (Unio crassus). Quelle: LFU Bayern.

Unsere heimischen Süßwassermuscheln umfassen Kleinmuscheln von
nur wenigen Millimetern Schalengröße und Großmuscheln, die
erheblich größer sind (bis zu 30 cm). Unter diesen Überbegriff
gruppiert man sieben Muschelarten, nämlich Flussperlmuschel
(Margaritifera margaritifera), Bachmuschel oder Gemeine
Flussmuschel (Unio crassus), Gemeine Malermuschel (Unio pictorum),
Aufgeblasene Flussmuschel (Unio tumidus), Große Teichmuschel
(Anodonta cygnea), Gemeine Teichmuschel (Anodonta anatina) und
Abgeflachte Teichmuschel (Pseudanodonta complanata).

Die Großmuscheln haben gemeinsam, dass sie sämtlich stark
gefährdet sind. Laut dem bayrischen Landesministerium für
Umweltschutz stehen sämtliche Großmuscheln auf bayrischen oder
deutschen Roten Listen gefährdeter Tierarten, die Flussperl- und die
Bachmuschel sind dabei so stark gefährdet, dass sie als vom
Aussterben bedroht zu betrachten sind.

Betrachtet man diesen Sachverhalt am Beispiel der Gemeinen
Flussmuschel (Unio crassus), so stellt man fest, dass in früheren Zeit
diese Flussmuschel zu den häufigsten Tieren heimischer Gewässer zählte. Kamen in bayrischen Gewässern vor
hundert Jahren noch mehrere Millionen Flussmuscheln vor, so stellt man heute fest, dass der Gesamtbestand in
Bayern etwa 100.000 umfasst, was einen Rückgang dieser Muschelart um über 95% darstellt!

Für die Gefährdung unserer heimischen Muscheln gibt es mehrere Gründe. Ein großer Schaden, der den heimischen
Flussmuscheln zugefügt worden ist, ist die übermäßige Verfütterung von Muscheln an das Vieh. Schaufelweise
wurden die Muscheln aus den Bächen und Flüssen gefischt und verfüttert. Besonders Schweine und Enten wurden
so ernährt.

Abbildung rechts: Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera).
Quelle: LFU Bayern.

Ein weiterer Faktor war die Perlenfischerei in heimischen Gewässern.
Die Flussperlmuscheln können es an Qualität der von ihnen
produzierten Perlen dabei mit den Seemuscheln aufnehmen. Bis 1910
wurden aus dem Fichtelgebirge noch Flussperlen im Wert von
mehreren Tausend Reichsmark exportiert. Das Vorrecht der
Perlfischerei lag meist bei den lokalen Landesfürsten, die ihr Recht
oft mit der Todesstrafe verteidigten. Die ausgebildeten Perlenfischer
öffneten lebendige Muscheln mit einem Perlenschlüssel und setzten
die Muscheln anschließend ins Wasser zurück. Perlenräuber jedoch
öffneten die Muscheln mit dem Messer oder zerschlugen die
Muscheln, um die Perlen zu erhalten. Nur in jeder 2700sten Muschel kommt eine Perlenbildung vor. So kam es zu
einer sehr starken Schädigung der Muschelpopulationen im bayrischen Wald, selbst heute noch ist die
Perlenwilderei in diesen Gebieten ein großes Problem, obwohl die Flussperlmuschel schon lange auf der Roten Liste
steht und mittlerweile so gut wie ausgestorben ist.

Weitere Ursachen für den Bestandsrückgang heimischer Muscheln ist
vor allem die Nutzung der heimischen Fließgewässer. Bis vor kurzer
Zeit wurden die heimischen Flüsse einseitig aus menschlichen
Nutzungsgesichtspunkten betrachtet. Sie dienen als Vorfluter für die
Entwässerung von Ackerland, für die Entsorgung von Abwässern und
als Verkehrsweg. Somit kann man die Schädigung der heimischen
Muschelfauna auf mehrere Grundlagen zurückführen:

Abnahme der Wasserqualität. Diese ist vor allem auf
Einleitung von Abwässern, auf die Überdüngung der
Nutzflächen und daraus resultierende Einleitung von Nitraten,
auf wissentliche Einleitung von Schadstoffen, zurück zu
führen.
Entzug der Lebensgrundlagen. Neben der Abnahme der
Wasserqualität stellt die Veränderung der Lebensbedingungen
für die Muscheln eine große Gefahr dar. Dazu gehört die
bauliche Veränderung der Gewässer, wie z.B.
Flussbegradigungen und Überbauung von Gewässern,
Entfernung der Flussrandvegetation, Zerstörung der
Fischpopulationen, die Süßwassermuscheln für ihre Entwicklung
brauchen.
Versauerung der Gewässer. Durch den sauren Regen, ein
bekanntes Ergebnis der Schadstoffemission durch
Kraftfahrzeuge, Industrie und Haushalte, nimmt auch der pH
der Süßgewässer stark ab. Dies hat einerseits Auswirkungen
auf die Fischfauna (und dadurch aus genannten Gründen auf
die Entwicklung der Muscheln) und auch auf die
Fortpflanzungsfähigkeit der Muscheln selbst.
Veränderung der Fischpopulationen. Neben, aber auch aus
genannten Gründen, werden heimische Fischarten von nicht
standortheimischen Fischarten (z.B. die Bachforelle durch die
Regenbogenforelle) verdrängt. Diese gegen die Glochidien der
heimischen Muscheln immunen Fische, können nicht zur
Entwicklung der Muschellarven herangezogen werden. Des
weiteren werden manche heimischen Fischarten entfernt, da
sie nicht für die Fischerei nützlich sind.
Eingewanderte Säugetiere. Die Bisamratte, die aus den
Vereinigten
Staaten
eingeführt
wurde, frisst z.B.
gerne Muscheln
und zerstört
auch die eine
oder andere
Muschelbank.
Auch der Aal lebt
teilweise von
Jungmuscheln
und richtet hier beträchtlichen Schaden an.
Abbildung rechts: Fraßplatz einer Bisamratte. Quelle: LFU
Bayern.
Direkte Einwirkung des Menschen. Wie an anderen Orten
auch nimmt der Mensch auch direkt Einfluss auf heimische
Tierpopulationen. Darunter ist z.B. die Perlenwilderei und damit
die Zerstörung von Populationen der Flussperlmuschel zu
rechnen, als auch das Freizeitverhalten (Baden, Boot fahren
usw.), bei dem die Bewohner des Gewässers gestört werden,
aber auch der Boden aufgewühlt wird. Auch die
unverantwortliche Entsorgung eigener Abfälle in unseren
Gewässern hat hier einen hohen Stellenwert.

Als Ergebnis der geschilderten Umstände sind die heimischen Süßwassermuscheln besonders gefährdet. In Bayern,
aber auch in anderen Bundesländern, gibt es bereits Programme zur Rettung der heimischen Muschelfauna. Das
Ergebnis jedoch erscheint fraglich, besonders, da der Schaden bereits so hoch ist.

Weitere Informationen finden Sie in der Muschelbroschüre des bayrischen Ministeriums für Umweltschutz.

Den Grad der Gefährdung heimischer Süßwassermuscheln entnehmen Sie der Roten Liste Baden-Württemberg
Schnecken und Muscheln.

besserwisser schrieb am 25.10. 2001 um 01:27:57 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Die Gattung der Bisamratten (Ondatra) stammt ursprünglich aus Nordamerika. 1905
wurde sie in der Nähe von Prag eingebürgert. Seit den hat sie sich über Europa und Asien
ausgebreitet. Sie gehört zu den unerwünschten Einwanderern in Deutschland. Bisamratten
richten großen Schaden an, denn durch ihre Wühltätigkeit zerstören sie Deiche, Dämme
und Uferbefestigungen der Gewässer und rufen dadurch Überschwemmungen hervor.
Obwohl sie stark bekämpft werden, breiten sie sich immer weiter aus. Eingeführt wurde sie
ursprünglich als Pelzlieferant. Einige Tiere sind von Pelztierfarmen entkommen und
bildeten Kolonien. In der ehemaligen UdSSR wurden sie bewusst ausgesetzt um sie in
großem Rahen zur Pelzgewinnung zu nutzen.

Mathias Wandel schrieb am 25.10. 2001 um 01:25:55 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Landplage im Norden

Bisamratten unterwühlen Geländestücke

Dithmarschen ­ Die Bisamratte wird von der
Landwirtschaft als ernstzunehmende Bedrohung
empfunden. Das Land bezahlt Fänger für die Bekämpfung
der Plage.

Die Bisamratte ist in Dithmarschen weit verbreitet. Sie
lebt im Wasser der Gräben und kommt fast nur zur
Nahrungsaufnahme an Land. Sie frisst das Getreide auf
den Feldern der Landwirte und ist dadurch ein
ernstzunehmender Schädling. Außerdem untergräbt sie
das Land um dort ihre Höhlen zu bauen. Das Untergraben
bewirkt, dass ganze Geländestücke auf einen Schlag
einsacken und in die Gräben rutschen können.

Weiterhin ist die Bisamratte ein Krankheitsüberträger.
Wenn sie in Bedrängnis kommt, oder ihre Jungen
verteidigt, wird sie sogar dem Menschen gegenüber
angriffslustig. Mit ihren langen Zähnen und den scharfen
Krallen kann sie einem Menschen dabei durchaus
erhebliche Verletzungen zufügen.

Die Bisamratte vermehrt sich schnell und ist somit schwer
auszurotten. Das Land Schleswig-Holstein hat pro
gefangene Bisamratte einen Betrag von fünf Mark
ausgesetzt. Viele Landwirte fangen Bisamratten von ihrem
Land. Aber nicht jeder darf Bisamratten jagen, sonst gäbe
es nur Streit um die Fanggebiete. Jeder Fänger hat ein
eigenes Gebiet von der Regierung zugesprochen
bekommen, in dem er jagen darf. Die Bejagung ist in
einem anderem als im eigenen Areal verboten.

Der Bisamratte wird mit Käfigen nachgestellt. Diese
Käfige sind mit Türen ausgestattet, durch die die
Bisamratte in den Käfig hineinschwimmen kann, aber
nicht mehr heraus kommt.

Die Käfige werden in die Siele gestellt. Siele sind die
Verbindungen von einem Graben zum anderen und liegen
unter Wasser. Die Bisamratte taucht durch die Siele
hindurch um in einen anderen Graben zu kommen. Sie
geht nicht über das Land. Die Käfige werden alle drei
Tage überprüft und bei Bedarf geleert. Den erlegten
Bisamratten werden die Schwänze abgeschnitten und in
einem Glas mit Spiritus aufbewahrt. Wenn der Fänger
genug Jagdbeute hat, geht er damit zu einer Abgabestelle
und bekommt dementsprechend die Fangprämie.

Vor einigen Monaten wurde von der Landesregierung die
Bezahlung wegen Geldmangel ausgesetzt, daher warten
viele Fänger die weitere Entwicklung ab.

Es ist im Gespräch, dass die Bezahlung ab Februar 2000
wieder aufgenommen werden soll, so dass die Bejagung
dann wieder einsetzt. Die Folge ist natürlich eine bis dahin
überproportionale Vermehrung der Bisamratte.

http://www.basel-landschaft.ch/docs/recht/sgs_5/52 schrieb am 25.10. 2001 um 01:28:57 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Regierungsratsbeschluss
betreffend die Bekämpfung der Bisamratte

SGS 523.10 || GS - || Vom 9. Mai 1945 || In Kraft seit 9. Mai 1945
Letzte Änderung: 27. Dezember 1999 / 22 - 1.7.1982



Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, um den Schutz der Jagd- und Fischereiinteressen bei der Bekämpfung der
Bisamratte zu gewährleisten, beschliesst:

1. Die Bekämpfung der Bisamratte mit Schusswaffen ist nur den Jagdberechtigten und Jagdaufsehern gestattet. Andern einwandfrei
beleumundeten Personen kann mit Zustimmung der zuständigen Jagdgesellschaften durch die Direktion des Innern der Abschuss
der Bisamratten bewilligt werden.

2. Sinngemäss gilt diese Regelung auch für das Legen von Fallen, wobei die gesetzlichen Vorschriften über das Fallenstellen
vorbehalten bleiben.

3. Das Fangen der Bisamratten mit Reusen ist den Fischereiberechtigten gestattet. Andern einwandfrei beleumdeten Personen kann
die Direktion des Innern mit Zustimmung der zuständigen Fischweidpächter das Aussetzen von Reusen bewilligen.

4. Die von der Direktion des Innern ausgestellten schriftlichen Bewilligungen sind von den Bewilligungsempfängern bei der
Bekämpfung der Bisamratten stets mitzutragen.

5. Alle andern Erlegungsarten, wie Erschlagen, Erstechen usw. von Bisamratten, sind jedermann gestattet.

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