Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 29, davon 29 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 15 positiv bewertete (51,72%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 16.7. 2001 um 21:56:16 Uhr schrieb
MattenRocker über Bisamratte
Der neuste Text am 16.3. 2023 um 03:34:21 Uhr schrieb
schmidt über Bisamratte
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 6)

am 15.3. 2017 um 11:24:36 Uhr schrieb
Popoklatsch über Bisamratte

am 22.2. 2004 um 22:32:52 Uhr schrieb
Liamara über Bisamratte

am 16.3. 2023 um 03:34:21 Uhr schrieb
schmidt über Bisamratte

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Bisamratte«

jott schrieb am 25.10. 2001 um 01:24:17 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Mäuse und Ratten

Die Familie der Mäuse (Muridae) ist nicht nur die an Arten
reichste, sondern auch bei weitem die verbreitetste. Im
gewöhnlichen Leben unterscheidet man zwei Hauptgruppen,
die Ratten und Mäuse. Die Ratten sind grösser, die Mäuse die
leichteren und zierlicheren Gestalten. Bei den Ratten hat der
Schwanz zwischen 200 und 260 Schuppenringe, bei den
Mäusen nur zwischen 120 und 180. Bisam- und Wasserratten
gehören den Wühlern an. Die hauptsächlichsten Kennzeichen
der Wühler (Cricetidae) liegen in dem dicken Leib mit dem
sehr kurzen, dünnhaarigen Schwanz und den kurzen
Gliedmassen sowie den grossn Backentaschen.

In ihrer Lebensweise unterscheiden sich die Ratten von den
Mäusen. Man darf behaupten, dass selbst Frauen, welche
gewöhnlich einen zwar vollkommen ungerechtfertigten, aber
dennoch gewaltigen Schrecken empfinden, wenn ihnen eine
Maus über den Weg läuft, diese, wenn sie sie genauer
betrachten für ein hübsches Geschöpf erklären müssen.

besserwisser schrieb am 25.10. 2001 um 01:27:57 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Die Gattung der Bisamratten (Ondatra) stammt ursprünglich aus Nordamerika. 1905
wurde sie in der Nähe von Prag eingebürgert. Seit den hat sie sich über Europa und Asien
ausgebreitet. Sie gehört zu den unerwünschten Einwanderern in Deutschland. Bisamratten
richten großen Schaden an, denn durch ihre Wühltätigkeit zerstören sie Deiche, Dämme
und Uferbefestigungen der Gewässer und rufen dadurch Überschwemmungen hervor.
Obwohl sie stark bekämpft werden, breiten sie sich immer weiter aus. Eingeführt wurde sie
ursprünglich als Pelzlieferant. Einige Tiere sind von Pelztierfarmen entkommen und
bildeten Kolonien. In der ehemaligen UdSSR wurden sie bewusst ausgesetzt um sie in
großem Rahen zur Pelzgewinnung zu nutzen.

Mehmet schrieb am 25.10. 2001 um 01:26:52 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Die Bisamratte (Ondatra zibethica) erreicht eine
Kopf-Rumpf-Länge von 25-36 cm und eine Schwanzlänge von
20-28 cm. Das Fell ist rötlichbraun, sehr dicht und glänzend.
Zwischen den Zehen befinden sich Schwimmborsten. Der Schwanz
ist beschuppt und seitlich etwas zusammengedrückt. Die
Bisamratte ist komplett an das Leben im Wasser angepasst. Sie
kann hervorragend schwimmen und tauchen. Wenn sie wandert,
dann benutzt sie Wasserwege, Kanäle und Gräben. Sie geht aber
auch über Land. Als Unterschlupf benutzt die Bisamratte
selbstgegrabene Erdbaue und hohle Bäume. Sie baut aber auch
sogenannte »Winterburgen«, die bis zu 2 m hoch werden. Sie
bestehen aus Stroh, Binsen, Schilf und Zweigen. Die Nahrung
besteht hauptsächlich aus pflanzlichen Stoffen, in Form von
Wasserpflanzen und auch Feldfrüchten. Hin und wieder frisst die
Bisamratte auch Muscheln und Schnecken, ganz selten auch mal
Fisch. Dreimal im Jahr bringt das Weibchen 7-8 Junge zur Welt. Im
folgenden Jahr sind sie geschlechtsreif. Bisamratten erreichen ein
Alter von etwa 3 Jahren.

http://www.basel-landschaft.ch/docs/recht/sgs_5/52 schrieb am 25.10. 2001 um 01:28:57 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Regierungsratsbeschluss
betreffend die Bekämpfung der Bisamratte

SGS 523.10 || GS - || Vom 9. Mai 1945 || In Kraft seit 9. Mai 1945
Letzte Änderung: 27. Dezember 1999 / 22 - 1.7.1982



Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, um den Schutz der Jagd- und Fischereiinteressen bei der Bekämpfung der
Bisamratte zu gewährleisten, beschliesst:

1. Die Bekämpfung der Bisamratte mit Schusswaffen ist nur den Jagdberechtigten und Jagdaufsehern gestattet. Andern einwandfrei
beleumundeten Personen kann mit Zustimmung der zuständigen Jagdgesellschaften durch die Direktion des Innern der Abschuss
der Bisamratten bewilligt werden.

2. Sinngemäss gilt diese Regelung auch für das Legen von Fallen, wobei die gesetzlichen Vorschriften über das Fallenstellen
vorbehalten bleiben.

3. Das Fangen der Bisamratten mit Reusen ist den Fischereiberechtigten gestattet. Andern einwandfrei beleumdeten Personen kann
die Direktion des Innern mit Zustimmung der zuständigen Fischweidpächter das Aussetzen von Reusen bewilligen.

4. Die von der Direktion des Innern ausgestellten schriftlichen Bewilligungen sind von den Bewilligungsempfängern bei der
Bekämpfung der Bisamratten stets mitzutragen.

5. Alle andern Erlegungsarten, wie Erschlagen, Erstechen usw. von Bisamratten, sind jedermann gestattet.

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