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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 16.7. 2001 um 21:56:16 Uhr schrieb
MattenRocker über Bisamratte
Der neuste Text am 16.3. 2023 um 03:34:21 Uhr schrieb
schmidt über Bisamratte
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 6)

am 10.4. 2005 um 12:32:02 Uhr schrieb
Peter Penis über Bisamratte

am 15.3. 2017 um 11:24:36 Uhr schrieb
Popoklatsch über Bisamratte

am 22.2. 2004 um 22:32:52 Uhr schrieb
Liamara über Bisamratte

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Bisamratte«

pikeur schrieb am 25.10. 2001 um 01:25:17 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Bisamratte oder Ondrata

Die Bisamratte oder Ondatra (Ondrata zibethica) kann man als eine grosse Wasserratte mit langem
Schwanze, breiten Hinterfüssen, stumpfer Schnauze und kurz behaarten und verschliessbaren Ohren
bezeichnen. Der Schwanz ist nur hinten gerundet, sonst seitlich zusammengedrückt. In der Nähe der
Geschlechtsteile befindet sich eine Drüse, welche nach aussen mündet und eine weisse, ölige, sehr stark
nach Zibet riechende Flüssigkeit absondert. Das Fell ist dicht, glatt anliegend, weich und glänzend; die
Oberseite hat braune, bisweilen gelbliche Färbung, die Unterseite ist grau. Erwachsene Männchen werden
etwa 58 cm lang, wovon auf den Schwanz knapp die Hälfte kommt.Die Ondatra bewohnt die zwischen dem
30. und 69. Grade nördlicher Breite gelegenen Länder Nordamerikas. Am häufigsten findet sich das Tier in
dem wasserreichen Kanada. 1905 wurde sie bei Prag ausgesetzt und verbreitete sich von dort aus über
Europa. Die grasigen Ufer grösserer Seen oder breiter, langsam strömender Flüsse, stiller Bäche und
Sümpfe, am liebsten aber nicht allzu grosse, mit Schilf und Wasserpflanzen bedeckte Teiche bilden die
Aufenthaltsorte der als Pelztier geschätzten Ratte. Hier bewohnt sie familien- oder volkweise eine bestimmte
Stelle und bildet mit anderen ihrer Art ziemlich feste Verbindungen. In ihrer Lebensweise ähnelt sie in mancher
Hinsicht dem Biber; die Indianer nennen deshalb beide Tiere Brüder und behaupten, dass der Biber der ältere
und gescheitere, die Bisamratte aber der dümmere sei. Die Baue sind, wie bei dem Biber, entweder einfache
Kessel unter der Erde mit mehreren Ausgangsröhren, welche sämtlich unter Wasser münden, oder Burgen
über der Erde. Die Nahrung besteht fast ausschlieslich aus Wasserpflanzen, obgleich man in verschiedenen
Bauen auch ausgefressene Muschelschalen gefunden hat.

Soest schrieb am 25.10. 2001 um 01:41:27 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Bisamratte, Bisam Ondatra zibethicus

Die Bisamratte ist ein großer ans Leben im und am Wasser gebundener Nager aus der Verwandtschaft der
Wühlmäuse. Sie ist in Nordamerika zu Hause und wurde als potenzielles Pelztier Anfang des 20. Jahrhunderts in
Europa (bei Prag) ausgesetzt.. Bereits 1967 dürfte schon der ganze Kreis Soest von der Art besiedelt gewesen sein.
Heute lebt sie praktisch an allen Gewässern des Kreis, kann aber bei ihren Wanderungen auch an untypischen Orten
festgestellt werden.

besserwisser schrieb am 25.10. 2001 um 01:27:57 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Die Gattung der Bisamratten (Ondatra) stammt ursprünglich aus Nordamerika. 1905
wurde sie in der Nähe von Prag eingebürgert. Seit den hat sie sich über Europa und Asien
ausgebreitet. Sie gehört zu den unerwünschten Einwanderern in Deutschland. Bisamratten
richten großen Schaden an, denn durch ihre Wühltätigkeit zerstören sie Deiche, Dämme
und Uferbefestigungen der Gewässer und rufen dadurch Überschwemmungen hervor.
Obwohl sie stark bekämpft werden, breiten sie sich immer weiter aus. Eingeführt wurde sie
ursprünglich als Pelzlieferant. Einige Tiere sind von Pelztierfarmen entkommen und
bildeten Kolonien. In der ehemaligen UdSSR wurden sie bewusst ausgesetzt um sie in
großem Rahen zur Pelzgewinnung zu nutzen.

http://www.basel-landschaft.ch/docs/recht/sgs_5/52 schrieb am 25.10. 2001 um 01:28:57 Uhr zu

Bisamratte

Bewertung: 1 Punkt(e)

Regierungsratsbeschluss
betreffend die Bekämpfung der Bisamratte

SGS 523.10 || GS - || Vom 9. Mai 1945 || In Kraft seit 9. Mai 1945
Letzte Änderung: 27. Dezember 1999 / 22 - 1.7.1982



Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, um den Schutz der Jagd- und Fischereiinteressen bei der Bekämpfung der
Bisamratte zu gewährleisten, beschliesst:

1. Die Bekämpfung der Bisamratte mit Schusswaffen ist nur den Jagdberechtigten und Jagdaufsehern gestattet. Andern einwandfrei
beleumundeten Personen kann mit Zustimmung der zuständigen Jagdgesellschaften durch die Direktion des Innern der Abschuss
der Bisamratten bewilligt werden.

2. Sinngemäss gilt diese Regelung auch für das Legen von Fallen, wobei die gesetzlichen Vorschriften über das Fallenstellen
vorbehalten bleiben.

3. Das Fangen der Bisamratten mit Reusen ist den Fischereiberechtigten gestattet. Andern einwandfrei beleumdeten Personen kann
die Direktion des Innern mit Zustimmung der zuständigen Fischweidpächter das Aussetzen von Reusen bewilligen.

4. Die von der Direktion des Innern ausgestellten schriftlichen Bewilligungen sind von den Bewilligungsempfängern bei der
Bekämpfung der Bisamratten stets mitzutragen.

5. Alle andern Erlegungsarten, wie Erschlagen, Erstechen usw. von Bisamratten, sind jedermann gestattet.

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