Die ungeheure Schuld, die auf uns allen Lastet, verlangt nach einer Differenzierung - sonst blickt ja keiner mehr durch. Wir brauchen daher die Sekundärschuld als eigenständige Form der Schuld. Das Wesen der Sekundärschuld liegt darin, den Tätern der sogen. Primärschuld nach Vollendung von deren Taten Schutz vor der gebotenen Verfolgung geboten zu haben, zur Vertuschung und Verheimlichung aktiv beigetragen zu haben. Konsequenterweise hat auch schon eine lebhafte Diskussion in Fachkreisen über die Tertiärschuld begonnen, die darin liegt, die Aufarbeitung von Primär- und Sekundärschuld zu verschleppen. Als ein Meilenstein in der Begriffsgeschichte der Sekundär- und Tertiärschuld kann daher schon die dringend gebotene Verschärfung des Volksverhetzungsparagaphen angesehen werden, die es jederman zur Pflicht macht, gegenüber Sekundär- und Tertiärschuld entschieden Front zu machen, ihre Täter zu identifizieren und der Gerechtigkeit Bahn zu schaffen. Deswegen brauchen wir auch unbedingt einen entsprechenden Strafparagraphen, auf das nicht nur die tertiär schuldigen, sondern auch die sekundär Schuldigen endlich zur gerichtlichen Verantwortung gezogen werden können. Das ist alleine auch deswegen erforderlich, weil nach dem bevorstehenden Ableben des letzten Primärtäters - Demjanuk - ansonsten zehntausende von Kämpfern für Gerechtigkeit und Erinnerung von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Von den sekundär Schuldigen leben noch eine ganz schöne Menge !
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