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solarschule schrieb am 20.2. 2003 um 23:44:54 Uhr über

Dienstleistern

den. Ergänzend könnten nach dem indischen Vorschlag spezifische GATS-Visa für diejenigen Kategorien von Dienstleistern eingeführt werden, bei denen allgemeine oder zukünftige spezifische Verpflichtungen bestehen. Des Weiteren sollten Entwicklungsländer erleichterte Möglichkeiten zum Abschluss von gegenseitigen Anerkennungsabkommen im Bereich der Berufsqualifikationen bekommen. Schließlich kritisiert Indien die in vielen Zielländern geforderte Einhaltung der Lohnparität, die den Kostenvorteil beim Export arbeitsintensiver Dienstleistungen zunichte mache. Indien fordert daher u.a. eine Befreiung von der Pflicht, die Sozialversicherungsbeiträge des Gastlandes zu zahlen, wenn die entsprechenden Leistungen nach Rückkehr der Migranten nicht in Anspruch genommen werden können (WTO 2000d).

Für viele Entwicklungsländer haben die Überweisungen ihrer Arbeitsmigranten sehr große Bedeutung. So waren die Rücküberweisungen, die Indien 1996 erhielt (7,6 Mrd. US$), dreimal so hoch wie die Netto-Direktinvestitionen desselben Jahres (\IVTO 1998a). In Ägypten überstiegen sie den Wert sämtlicher Güterexporte. Teilweise erreicht die Gesamtsumme der Rücküberweisungen vergleichbare Größenordnungen wie die weltweit geleistete öff entliche Entwicklungshilfe (in den 1990er Jahren rund 50 Mrd. US$), allerdings sind diese Daten sehr schwer messbar (Ghosh 1997).
Zugleich gilt es aber den »brain drain« aus Entwicklungsländern zu berücksichtigen, welcher als besonders gravierend bei qualifizierten Arbeitskräften angesehen wird. Diese kommen relativ leichter im Norden unter, ihnen wird auch eher ein permanenter Aufenthalt gewährt. Dies ist z.B. besonders problematisch bei qualifiziertem Personal im Gesundheitswesen. Während noch in den 1960er Jahren die im Ausland arbeitenden Ärzte mehrheitlich aus Industrieländern kamen, stammen heute nach Schätzungen der UNCTAD 56% aller weltweit emigrierten Mediziner aus Entwicklungsländern, meist aus Asien. Daneben ist es aufgrund von Engpässen in den nationalen Gesundheitssystemen Europas, der USA und des Mittleren Ostens immer wieder zu Anwerbewellen von Krankenschwestern in aller Welt gekommen. Der ökonomische Nutzen für die entsendenden Länder wird dabei in erster Linie bei befristeten Auslands-

94 5. Die Entwicklungsländer in den GATS-Verhandlungeng

einsetzen als positiv eingeschätzt, vor allem wenn auswärts erworbene Quallfikationen nutzbringend im Herkunftsland angewandt werden können. Je länger aber der Auslandseinsatz dauert, umso empfindlicher schlägt sich der Mangel an qualifiziertem Personal im Inland nieder, und umso geringer fallen auch die Rücküberweisungen ihrer emigrierten Arbeitskräfte aus. Die ärmsten Länder jedoch werden durch den »brain drain« nach Einschätzung der UNCTAD »am stärksten gestraft, da es ihnen nicht möglich ist, die entstandenen Lücken wieder zu füllen« (UNCTAD 1997).
Für die Gewerkschaften ist die Liberalisierung grenzüberschreitender Personenbewegungen ein sensibles Thema. Entsprechend werden Vorbedingungen für weitere Verpflichtungen der EU beim grenzüberschreitenden Personenverkehr gestellt. Der DGB fordert u.a. die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durch Entsendefirmen, die Einhaltung inländischer Lohn- und Arbeitsbedingungen, d.h. eine Ausweitung der europäischen Entsenderichtlinie auf das GATS. Ferner sollen Entsendekräfte Arbeitnehmerrechte im Arbeitsland in Anspruch nehmen können, ohne dass ihnen nach der Rückkehr Sanktionen drohen (DGB 2001).

Positionen der Entwicklungsländer in der GATS-Runde
im Vorfeld der ersten Bestandsaufnahme für die GATS 2000-Verhandlungen unterbreiteten die EU, die USA und andere Industrieländer Vorschläge, die eine grundlegende Änderung des GATS-Liberalisierungskonzeptes bezweckten. Der »bottom-up«Ansatz, der in Form der Positivlisten nur sektorale Liberalisierungen erlaubt, sollte demnach überwunden werden, um zu umfassenderen Verpflichtungen zu kommen. Stattdessen wurden für den Verhandlungsmodus u.a. ein Negativlisten-Ansatz, die Anwendung sektorübergreifender »horizontaler Formeln« oder die Liberalisierung größerer Cluster nahe verwandter Sektoren vorgeschlagen. Die Entwicklungsländer optierten jedoch mehrheitlich für die Beibehaltung der jetzigen flexiblen Struktur des GATS, die ihnen eine stärker an nationalen Bedürfnissen orientierte selektive Marktöff nung erlaubt. in den Verhandlungsrichtlinien, auf die sich die Unterhändler im März 2001 einigten, wird der schon beim Zustandekommen des GATS praktizierte »request-offer«-Ansatz allerdings nur als der hauptsächli-

5@ Die Entvvicklun sländer in den GATS-Verhandlungen 95



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