Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Fußschemel«
Sahiba schrieb am 27.10. 2016 um 20:50:43 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Sibel schrieb am 24.01.2016: ... ich bin garantiert nicht die einzige Frau mit türk. Migrationshintergrund, die in der Beziehung den Ton angibt ..
Stimmt, mein süßer kleiner Untermieter muss auch machen was ich will und tut's auch! Hab's da aber auch nicht so schwer, weil er ein ganz braver Student aus Ludwigshafen ist, der genau weiß, dass man sich einer großen und kräftig gebauten Lady wie mir gegenüber ganz besonders artig zu benehmen hat. Wenn wir abends gemeinsam beim TV sitzen, rutscht er nämlich immer brav zu meinen Füßen, massiert mir die Fußballen und liebkost dezent meine Nylonzehen. Das gefällt mir natürlich - zumal sich meine eigenen Landsleute mit derlei Respektserweisungen schon etwas schwerer tun - aber ihm macht das nichts aus, selbst dann nicht, wenn ich ab und an mal meine »duftenden« Nylonzehen kräftig an seinen Gesichtswangen abreibe und ihn so als Fußschemel benutze. Er lässt sich das alles auch deshalb so bereitwillig gefallen, weil er genau weiß, dass er sich mir sowieso unterordnen und gehorchen muss! Wenn nicht, dann erziehe ich ihn ein wenig, auch körperlich, wenn's sein muss! Ist aber nur ganz selten nötig, denn er weiß ja, wie's ausgeht! Aber wenn er ganz lieb und brav ist, bekommt er auch seine Belohnung und darf mich auch zwischen meinen beiden großen Zehen ein wenig verwöhnen ...
Fetischistin schrieb am 24.1. 2016 um 16:56:03 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Mit Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages verpflichtet sich Österreich, soweit es in Betracht kommt, die alliierten und assoziierten Mächte sowie ihre Staatsangehörigen an allen Rechten und Vorteilen jeder Art, die es oder die ehemalige österreichisch-ungarische Monarchie seit dem 28. Juli 1914 bis zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages durch Verträge, Übereinkommen oder Abmachungen nicht kriegführenden Staaten oder deren Staatsangehörigen eingeräumt hat, ohne weiteres teilnehmen zu lassen, solange diese Verträge, Abmachungen und Übereinkommen in Österreich in Kraft bleiben.
Fetischistin schrieb am 24.1. 2016 um 16:59:39 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Diese Versüguug erstreckt sich uicht allein auf Gebühren uud Auslageu dieser Art, welche in den öffentlichen Schatz stießen, fouderu auch aus jeue, welche bisher allenfalls zum Vortheile vou provinzen, Städten, Gerichtsbarkeiten, Korporationen oder Gemeinden erhoben würden, so zwar, daß die bei solchen Anssührnngeu von Gütern betheiligten Personen von nnn an keinen andern Taren oder Anstagen nnter^ worfen sein sollen, al^ denjenigen, welche bei Gelegenheit einer Erbschast, eines Kanses oder irgend einer sonstigen Eigenthnms-Verändernng anf gleiche Weise von den Eingebornen, nach den in jedem der beiden Länder bestehenden Gesetzen, Vorschristen oder Verordnungen erhoben werden.
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