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positiv bewertete Texte
Der erste Text am 23.3. 2001 um 10:24:09 Uhr schrieb
dr. nemo über copyright
Der neuste Text am 28.2. 2025 um 21:34:48 Uhr schrieb
durchdendunklenraumtorkelndehyperbel über copyright
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(insgesamt: 14)

am 7.3. 2007 um 02:38:23 Uhr schrieb
www.tøffelwutzi.tk über copyright

am 13.5. 2007 um 22:40:54 Uhr schrieb
GNU General Public License über copyright

am 23.9. 2002 um 20:20:19 Uhr schrieb
edge über copyright

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Copyright«

Petze schrieb am 19.8. 2007 um 23:44:05 Uhr zu

copyright

Bewertung: 2 Punkt(e)

Manchen Menschen ist offenbar nicht bewusst, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Bundesland der USA ist. In Deutschland gibt es kein Copyright (»Kopierrecht«), hier gilt das Urherberrecht.

Und das ist nicht nur ein namentliche Spielerei. Beide sind in relevanten Breichen durchaus unterschiedlich. So kann in den USA ein Urheber alle Rechte abgeben. In Deutschland kann ein Urheber nicht alle Rechte abgeben, er behält immer sein Urheberrecht. Er hat dieses Recht automatisch, auch ohne dass er es groß daneben schreibt. Er kann anderen aber ein Nutzungsrecht einräumen.

Man merkt den Unterschied: Deutschland als Kulturnation hebt die Rechte des Urhebers hervor. Die USA als der Staat mit dem Traum vom großen Geschäft hebt die Rechte desjenigen hervor, der mit einem Werk Geld verdient.
In der Praxis regiert bei uns aber auch meistens das Geld, nicht der Künstler.

Priap0s schrieb am 13.1. 2002 um 14:35:43 Uhr zu

copyright

Bewertung: 3 Punkt(e)

Mein Kommentar zum Copyright (ja, lieber Blaster, das ist das Gegenteil und so funktioniert es!):
Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu
ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.

Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.

Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.

Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.

Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.

Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der »Entstehung« des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das »geistige Eigentum« an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift »Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks« aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.

e256 sagseätze schrieb am 25.7. 2003 um 18:51:17 Uhr zu

copyright

Bewertung: 1 Punkt(e)

als oddyseus den sirenen näher kam, ließ er sich an den maste binden, damit er nicht höre das unendlich schöne lied der sirenen, die ihr fantastisches schauspiel darboten auf den nahen felsen. so ließ er sich rudern von seinen unhörigen hörigen, denen er befahl. kraft seines befehls arbeiteten sie, genau wie bestimmt, und noch mehr fesselten sie ihn, je näher sie den sirenen kamen und je größer die verlockung wurde und der held am mast sich wendete. doch war alles das eine falsche, unschlüssige allegorie. denn unser geliebter held tat doch nichts eigenes und überlebte kraft seines befehls. die befohlenen jedoch, ihrer freiheit der kunst beraubt, glauben an die unfreiheit. sie ermöglichen des befehlenden freiheit, sie haben die macht, sein schicksal zu entscheiden. seltsamerweise können sie nur überleben, hört der held und sie nicht; hörten sie, wären alle verloren. das wäre eine merkwürdige gesellschaft, wo die niedrigen klein sein müssen, um das glück der großen zu ermöglichen. und wenn die kleinen sich überheben würden, und zu größe anwüchsen, stürzten sie alle mit in den tod. wahrhaft seltsam, eine solche vorstellung, aber immerhin reden wir hier vom mythos, und dieser ist eigentlich nie mehr als ein ferner schatten, der sich vor der sonne flüchtet.

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