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Chalid, am 28.8. 2000 um 18:24:32 Uhr
Markenrecht

Auch Briefmarken haben ein Recht, ordnungsgemäß angeleckt, aufgepappt und abgestempelt zu werden. Mit der elektronischen Briefmarke werden tausende von Sammlern in ihrer Existenz bedroht. Die Frage aller Fragen wird künftig nur noch im Chat gestellt werden, und sie lautet: »Möchtest du noch auf einen Sprung mit auf meine Festplatte kommen und dir meine digitale Briefmarkensammlung ansehenStatt Fehldrucken wird es Digistamps mit Melissa-Virus geben, und die blaue Mauritius wird durch den Blue Screen of Stamp ersetzt. Und dadurch natürlich ungemein an Seltenheitswert verlieren. Außer, man sammelt auch gleich die Kernelfehleradressen mit.


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