Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Waldorfschule«
tanzender singender affe schrieb am 26.11. 2002 um 14:50:40 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
ja, und wenn diese Waldorfschulen mal so harmlos wären, wie manche denken, nämlich ein durchgeknallter Klöppelverein, der harmlos Bäume umarmt, das wär ja zu tolerieren. Aber so ist es nicht. Einer sog. Weltanschauungsgemeinde Kinder und Behinderte anzuvertrauen, mit dem Zusatz, dass sie über ihre Weltanschauung halt nicht sprechen dürfen, das wiederspricht der Verfassung. Da werden hilflose Mitglieder der Gesellschaft von dieser an die Antroposophen ausgeliefert. Kein Mensch würde Scientology erlauben, Kindergärten zu betreiben und einfach nicht dazu zu sagen, an was sie so glauben - obwohl das Grundlage der Erziehungsmethode ist. Steiner-Anhänger sind einer okkultistisch-spiritistischen Gemeinde anhängig, das kann man, wenn man sich interessiert, sehr schnell herausfinden. Warum ist das erlaubt?
Alvar schrieb am 25.9. 2000 um 01:26:02 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
Abschlüsse bzw. Aufschlüsse
Zu Aufschlüssen führen, nicht zu Abschlüssen sollte das Ziel jeder Erziehung sein, also die Vorbereitung auf eine Biographie, die nach der Schulzeit weitergeht. Dennoch haben auch an der Waldorfschule die Abschlüsse ihren notwendigen Platz. Die Waldorfschulzeit beträgt zwölf Jahre, in denen der Hauptschulabschluss bzw. die Mittlere Reife, in einigen Ländern auch die Fachhochschulreife, erworben werden kann. In einem angehängten 13. Schuljahr können Schüler, meistens an der Waldorfschule selbst, auch die Abiturprüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission (unter Beteiligung der Waldorflehrer) ablegen. Trotz länderweise unterschiedlichen Bedingungen ist diese immer bundesweit anerkannt. Die Quote von Schülern, die einen entsprechenden Abschluss erreichen, liegt meist ebenso hoch oder höher wie an staatlichen Schulen.
Alvar schrieb am 25.9. 2000 um 01:29:23 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Der Staat finanziert mit ...
Das Grundgesetz schreibt für Schulen in freier Trägerschaft gleichwertige pädagogische Leistungen und ein Verbot der Sonderung der Schüler nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern vor (Artikel 7 Absatz 4). Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Finanzhilfe aus öffentlichen Mitteln, da eine Vollfinanzierung des heutigen Schulstandards über Elternbeiträge eine nur für Wohlhabende zugängliche Privatschule ergeben würde. Letzteres widerspräche auch dem Konzept der sozialen Integration. Ein Sponsoringsystem für freie Schulen gibt es nicht.
Thilo schrieb am 11.11. 2001 um 16:23:10 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Wer sich auf den heutigen Bildungsanstalten für den
Beruf des Pädagogen vorbereitet, nimmt viele gute
Grundsätze über Erziehungswesen und
Unterrichtskunst ins Leben mit. Und der gute Wille,
diese Grundsätze auch anzuwenden, ist zweifellos bei
vielen vorhanden, denen dies als Aufgabe zufällt.
Dennoch ist eine weitgehende Unbefriedigtheit auf
diesem Lebensgebiete vorhanden. Immer neue oder
neu erscheinende Zielsetzungen tauchen auf; und
Anstalten werden begründet, welche den
Forderungen der Menschennatur und des sozialen
Lebens besser Rechnung tragen sollen als diejenigen,
welche aus der allgemeinen Zivilisation der neueren
Menschheit hervorgegangen sind. Unbillig wäre es,
nicht anzuerkennen, daß die Erziehungs- und
Unterrichtskunde seit mehr als einem Jahrhundert die
edelsten, von hohem Idealismus getragenen
Persönlichkeiten zu ihren Pflegern gehabt hat. Was
der Geschichte von diesen einverleibt ist, stellt einen
reichen Schatz von pädagogischer Weisheit und von
begeisternden Anweisungen für den Erzieher-Willen
dar, die der angehende Lehrer aufnehmen kann.
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