Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Waldorfschule«
Alvar schrieb am 25.9. 2000 um 01:26:02 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
Abschlüsse bzw. Aufschlüsse
Zu Aufschlüssen führen, nicht zu Abschlüssen sollte das Ziel jeder Erziehung sein, also die Vorbereitung auf eine Biographie, die nach der Schulzeit weitergeht. Dennoch haben auch an der Waldorfschule die Abschlüsse ihren notwendigen Platz. Die Waldorfschulzeit beträgt zwölf Jahre, in denen der Hauptschulabschluss bzw. die Mittlere Reife, in einigen Ländern auch die Fachhochschulreife, erworben werden kann. In einem angehängten 13. Schuljahr können Schüler, meistens an der Waldorfschule selbst, auch die Abiturprüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission (unter Beteiligung der Waldorflehrer) ablegen. Trotz länderweise unterschiedlichen Bedingungen ist diese immer bundesweit anerkannt. Die Quote von Schülern, die einen entsprechenden Abschluss erreichen, liegt meist ebenso hoch oder höher wie an staatlichen Schulen.
tanzender singender affe schrieb am 26.11. 2002 um 14:50:40 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
ja, und wenn diese Waldorfschulen mal so harmlos wären, wie manche denken, nämlich ein durchgeknallter Klöppelverein, der harmlos Bäume umarmt, das wär ja zu tolerieren. Aber so ist es nicht. Einer sog. Weltanschauungsgemeinde Kinder und Behinderte anzuvertrauen, mit dem Zusatz, dass sie über ihre Weltanschauung halt nicht sprechen dürfen, das wiederspricht der Verfassung. Da werden hilflose Mitglieder der Gesellschaft von dieser an die Antroposophen ausgeliefert. Kein Mensch würde Scientology erlauben, Kindergärten zu betreiben und einfach nicht dazu zu sagen, an was sie so glauben - obwohl das Grundlage der Erziehungsmethode ist. Steiner-Anhänger sind einer okkultistisch-spiritistischen Gemeinde anhängig, das kann man, wenn man sich interessiert, sehr schnell herausfinden. Warum ist das erlaubt?
Alvar schrieb am 25.9. 2000 um 01:29:23 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Der Staat finanziert mit ...
Das Grundgesetz schreibt für Schulen in freier Trägerschaft gleichwertige pädagogische Leistungen und ein Verbot der Sonderung der Schüler nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern vor (Artikel 7 Absatz 4). Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Finanzhilfe aus öffentlichen Mitteln, da eine Vollfinanzierung des heutigen Schulstandards über Elternbeiträge eine nur für Wohlhabende zugängliche Privatschule ergeben würde. Letzteres widerspräche auch dem Konzept der sozialen Integration. Ein Sponsoringsystem für freie Schulen gibt es nicht.
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