Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Waldorfschule«
tanzender singender affe schrieb am 26.11. 2002 um 14:50:40 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
ja, und wenn diese Waldorfschulen mal so harmlos wären, wie manche denken, nämlich ein durchgeknallter Klöppelverein, der harmlos Bäume umarmt, das wär ja zu tolerieren. Aber so ist es nicht. Einer sog. Weltanschauungsgemeinde Kinder und Behinderte anzuvertrauen, mit dem Zusatz, dass sie über ihre Weltanschauung halt nicht sprechen dürfen, das wiederspricht der Verfassung. Da werden hilflose Mitglieder der Gesellschaft von dieser an die Antroposophen ausgeliefert. Kein Mensch würde Scientology erlauben, Kindergärten zu betreiben und einfach nicht dazu zu sagen, an was sie so glauben - obwohl das Grundlage der Erziehungsmethode ist. Steiner-Anhänger sind einer okkultistisch-spiritistischen Gemeinde anhängig, das kann man, wenn man sich interessiert, sehr schnell herausfinden. Warum ist das erlaubt?
Thilo schrieb am 11.11. 2001 um 16:28:00 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Aus der Erkenntnis der kindlichen Entwickelung
ergeben sich sachgemäß Lehrplan und Lehrmethode.
Durchschaut man, wie der Nachahmungstrieb und
der Impuls, unter die Autorität sich zu stellen, beim
Kinde in den ersten Volksschuljahren
ineinanderwirken, so weiß man, wie man für diese
Jahre zum Beispiel den Schreibunterricht zu gestalten
hat. Baut man ihn auf die Intellektualität, so arbeitet
man gegen die Kräfte, die sich durch den
Nachahmungstrieb offenbaren; geht man von einer
Art Zeichnen aus, das man allmählich in das
Schreiben überführt, so entwickelt man, was sich zu
entwickeln strebt. In dieser Art läßt sich der
Lehrplan ganz aus der Natur der kindlichen
Entwickelung heraus gewinnen. Und nur ein
Lehrplan, der in dieser Art gewonnen ist, arbeitet in
der Richtung der menschlichen Entwickelung. Er
macht den Menschen stark; jeder andere
verkümmert seine Kräfte. Und diese Verkümmerung
macht ihre Wirkungen für das ganze Leben geltend.
Alvar schrieb am 25.9. 2000 um 01:29:23 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Der Staat finanziert mit ...
Das Grundgesetz schreibt für Schulen in freier Trägerschaft gleichwertige pädagogische Leistungen und ein Verbot der Sonderung der Schüler nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern vor (Artikel 7 Absatz 4). Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Finanzhilfe aus öffentlichen Mitteln, da eine Vollfinanzierung des heutigen Schulstandards über Elternbeiträge eine nur für Wohlhabende zugängliche Privatschule ergeben würde. Letzteres widerspräche auch dem Konzept der sozialen Integration. Ein Sponsoringsystem für freie Schulen gibt es nicht.
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