Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 35, davon 35 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 17 positiv bewertete (48,57%)
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positiv bewertete Texte
Der erste Text am 24.1. 2000 um 18:52:47 Uhr schrieb
Stöbers Greif über Geisterfahrer
Der neuste Text am 30.9. 2022 um 21:59:38 Uhr schrieb
Christine, die Papugei über Geisterfahrer
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 13)

am 20.6. 2010 um 11:22:19 Uhr schrieb
Pferdschaf über Geisterfahrer

am 22.5. 2003 um 18:07:07 Uhr schrieb
mcnep über Geisterfahrer

am 17.2. 2010 um 17:59:25 Uhr schrieb
gerichteter Graf über Geisterfahrer

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Geisterfahrer«

Jordan schrieb am 25.7. 2000 um 19:56:05 Uhr zu

Geisterfahrer

Bewertung: 7 Punkt(e)

Ich war lange Taxifahrer im Hamburger Friedhof Ohlsdorf. Man denke nicht, Geister schwebten einfach so hin und her. Wer sein ganzes Leben vor der Glotze verbracht hat ... Also fuhr ich Geister hin und her (die wollten meist nirgendwohin, langweilten sich bloß). Ich verdiente natürlich nichts. Aber manchmal ergaben sich interessante Gespräche über unter einer Matratze noch versteckte Geldbeträge und ähnliches. Übrigens ist es unglaublich, wie viele Geister in einem Auto Platz haben.

BSZ e.V. schrieb am 17.9. 2001 um 22:56:35 Uhr zu

Geisterfahrer

Bewertung: 3 Punkt(e)

Tatort Radweg. Geisterfahrer im Minutentakt.

Die Radfahrerin mit Ihrem Nachwuchs im sicherheitsgeprüften Kindersitz, beide mit den neuesten Schutzhelmkreationen behütet in strammer Fahrt als Geisterfahrerin auf dem Radweg, das ist das alltägliche Bild auf bundesdeutschen Radwegen. Vom Sattel in das Auto umgestiegen, würden diese Pedaltreter nicht im Traum daran denken mit Ihrem Auto auf der falschen Straßenseite zu fahren.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. macht auf die möglichen Folgen aumerksam. Abgesehen von der massiven Gefährdung anderer Radfahrer wird die eigene Gesundheit und besonders des Kindes und die wirtschaftliche Sicherheit in grob fahrlässiger Weise aufs Spiel gesetzt. Das drohende Verwarnungsgeld von DM 30 fürFahrens in nicht zugelassener Richtung“, bzw. DM 40jeweils mit Behinderung“, DM 50jeweils mit Gefährdungoder DM 60jeweils mit Sachbeschädigung“, mag ja noch vom Haushaltsgeldetat abzuzwacken sein. Anders sieht es aus, wenn die Sache vor Gericht landet.

Der BSZ® e.V. zitiert dazu einige Gerichtsurteile die im Zusammenhang mitRadfahren in falscher Richtungergangen sind:

Fährt eine Radfahrerin auf einem Radweg infalscherRichtung und kommt es an einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem PKW, so teilen sich beide Parteien den Schaden, weil der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers hätte rechnen müssen und die Radfahrerin ihrerseits damit, dass ein Autofahrer einen „Geisterradfahrer“ übersieht.“(Oberlandesgericht Hamm 9 U 12/98)
Noch strenger ahndete das Landgericht Nürnberg dasFahren in falscher Richtung“:
Ein den Radweg in falscher Richtung benutzender Fahrradfahrer kann bei einem Zusammenstoß mit dem Auto die Alleinschuld tragen- auch wenn der Autofahrer (wegen einer Sichtbehinderung) die Vorfahrtsregel mißachtet hatte. Eine mildere Beurteilung ist nicht geignet, das immer mehr um sich greifende Mißachten der Verkehrsregeln durch Radfahrer einzudämmen.“ (Az.: 8 S 9525/91)

Fährt ein Radfahrer unerlaubt in falscher Richtung und verursacht einen Unfall, so hat er dem anderen Radfahrer Schadenersatz (hier: Schmerzensgeld in Höhe von DM 2000.- wegen eines Schlüsselbeinbruchs) zu leisten.“ (Landgericht Nürnberg-Fürth Az.: 2 S 6548/90)

Im Bundesdurchschnitt beträgt der Fahrradanteil am Verkehr zwölf Prozent und die Zahl der Radler steigt ständig .Bei allen Vorteilen, die das Fahrradfahren bietet, darf allerdings das Unfallrisiko nicht außer Acht gelassen werden. Radfahrer verursachten z.B. 1998 immerhin 31.412 Unfälle mit Personenschaden. Angesichts dieser Unfallbilanz und häufiger Rechtsverletzungen, war für den Gesetzgeber eine Verschärfung der Regelsanktionen des Bußgeldkataloges und des Verwarnungsgeldkataloges unvermeidlich.
Der BSZ® macht aufmerksam ,auch Radfahrer müssen sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, wenn diese durch Verkehrszeichen angeordnet werden. Das gilt etwa für Baustellenbereiche oder Tempo-30-Zonen, in denen ein trainierter Radler das Tempolimit problemlos überschreiten kann. In ausgeschilderten verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraße) müssen dagegen selbst gemütlich fahrende Hobbyradler aufpassen: Hier dürfen sie wie Autofahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

Aus Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung - ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht - kann sich für einen Radfahrer ebenfalls die Pflicht zum Bremsen ergeben. Sein Tempo muß immer der Verkehrssituation angemessen sein. Das heißt konkret: Wer am Straßenrand parkende Autokolonnen passiert, muß damit rechnen, daß Fußgänger die Straße zwischen den Wagen überqueren wollen, und ist zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet. Kommt es in einem solchen Fall zu einem Unfall, kann dem Radfahrer ein Mitverschulden zur Last gelegt werden.

Der BSZ® hat in seiner Faxabruf-Datenbank eine Auswahl von „Radfahrerurteilen“ und einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog im Hinblick auf Radfahrerverstöße hinterlegt. Hier kann man sich einen ersten Überblick über die Rechtsprechung auf diesem Gebiet verschaffen. Das 10-seitige DokumentTatort Radweg. Geisterfahrer im Minutentakt “gibt es ab sofort per Faxabruf: 0190-824196048 (3,63 DM/Min.)

TIPP: Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180-500 36 17 nennt der Suchdienst des BSZ® e.V. Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und natürlich auch Anwälte aus allen anderen Fach- und Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de, www.jurafit.de und www.anwaltskatalog.de.vu fündig.

Mitautor dieses Beitrages ist Rechtsanwalt Norbert Stock. Er ist Verkehrsexperte in der Kanzlei Stock & Witteck, 63897 Miltenberg, Hauptstr. 85 Telefon : 09371-97210

doni schrieb am 22.6. 2005 um 23:34:38 Uhr zu

Geisterfahrer

Bewertung: 2 Punkt(e)

Manchmal meine ich diese Geisterfahrer sind wirklich von allen guten Geistern verlassen. Kilometer lang auf der dicht befahrenen Autobahn gegen die Fahrtrichtung, so betrunken kann man glaube ich gar nicht sein, wenn man es noch schafft das Zündschloß zu finden und das Auto in Betrieb zu halten. Wenn sie sich umbringen möchten, na ja, in dem Augenblick ist wahrscheinlich jede Hilfe zu spät, aber sie müssen doch bitte einsehen, daß andere Menschen gerne noch weiterleben möchten!

Liamara schrieb am 26.2. 2000 um 20:01:36 Uhr zu

Geisterfahrer

Bewertung: 6 Punkt(e)

Ein Geisterfahrer ist eindeutig eine ganz arme Seele. Bekanntlich sind Geister ja mal Menschen gewesen, die gestorben sind, ohne dass sie das mitbekommen haben. Demzufolge sind Geisterfahrer also tote Autofahrer, die jetzt bis in alle Ewigkeit auf der Autobahn in ihrer kaputten Karre herumrasen müssen. Wie schade, denn wenn ihnen doch jemand sagen könnte, dass sie tot sind und gefälligst mal abhauen sollen, das wäre viel besser für sie. Arme Geisterfahrer.

sesam schrieb am 24.2. 2000 um 20:58:43 Uhr zu

Geisterfahrer

Bewertung: 3 Punkt(e)

jedesmal wenn ich das wort geisterfahrer höre, frage ich mich, wie man unabsichtlich auf eine falsche bahn fahren kann... unaufmerksam...
und ich frage mich, was es wohl für ein gefühl ist... auf andere autos zu rasen...beängstigend

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