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Freno d'Emergenza schrieb am 23.2. 2015 um 21:25:08 Uhr überSachbeschädigung |
Eine Sachbeschädigung liegt nicht nur dann vor, wenn eine Sache, also ein körperlicher Gegenstand, in seiner Substanz beschädigt wird, sondern auch dann, wenn der Gegenstand durch eine Veränderung ohne Substanzbeschädigung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch untauglich wird, zB durch Beeinträchtigung des Steuerungsprogramms, Veränderung der Umweltbeziehung zB durch Einbetonieren oder Verunstaltung zB durch obszönes Bemalen eines PKW. |
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