Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Das-Problem-der-fickenden-Mieterin«
E256 Sagesätze schrieb am 31.5. 2003 um 14:11:17 Uhr zu
Bewertung: 10 Punkt(e)
anmerkung:
liebe frau w!
uns als mietpartei sind sehr genau die verschiedenen und schwer zu bewältigenden auswirkungen bekannt, die der geschlechtstrieb - eben jener, der in der jugend so sehr aufflammt und im alter an bedeutung langsam verliert - nach sich zieht, doch sollte ihnen klar sein, dass das mitmenschliche leben auf so engem raum eine gewisse disziplin und mitmenschliche solidarisierung verlangt - um es kurz zu machen, muss nach einer antwort auf die frage gesucht werden, inwiefern ein nachkommen nach dem geschlechtstrieb unabdingbar ist, und vor allem in welcher häufigkeit und - aus sicht der mietparteien noch vordringlicher - in welcher lautstärke. sie werden sicherlich übereinstimmen, dass hier eine grundsatzdiskussion geführt werden muss, gleichsam wie es bei neuen rechtsfragen immer vonnöten ist, ein grundsatzurteil zu fällen, dass nachfolgende, ähnliche prozesse erleichtert. auch muss ich gestehen, dass auch mich persönlich diese frage sehr interessiert. wir werden also in den nächsten tagen detailiert versuchen - so wie sie es wünschen und diese dinge unterstützen - eine genau qualitative und auch quantitative, insofern man in diesen belangen davon sprechen kann, klärung des sexualtriebes gelangen.
mit freundlichen grüßen,
[e256 sagesätze, in vertretung der mietsparteien]
mcnep schrieb am 31.5. 2003 um 14:28:55 Uhr zu
Bewertung: 8 Punkt(e)
> D***, den 17. 6. 2000
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> BETREFF: Zweite Abmahnung wg. nächtlicher Ruhestörung
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> Sehr geehrte Frau W***,
leider sehen wir uns gezwungen, Sie ein zweites Mal eindringlichst um die Einhaltung eines dem Hausfrieden gedeihlichen Verhaltens hinzuweisen. Die beschwerdeführende Partei des unter Ihnen wohnhaften Mieters Herrn K*** legte uns heute eine akribisch geführte Liste vor, welche allein zwischen unserem letzten Schreiben vom April des vergangenen Jahres und der vergangenen Woche 39 Vorkommnisse auflistet, welche eindeutig den Tatbestand der mangelnden Rücksichtnahme auf das Schlafbedürfnis Ihres gesundheitlich angeschlagenen Nachbarn erfüllen. Er führt hierbei nicht nur Ausbrüche ungezügelter Lebensfreude auf, wie ich es umschreiben möchte, es muß laut seines Protokolls auch bereits mehrfach zu lautstarken Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und Ihren Besuchern gekommen sein, welche inhaltlich darzulegen Herrn K*** aufgrund der mangelnden Schallisolierung Ihres nichtschwebenden Estrichs zwar nach seinen Worten möglich sei, welche er sich jedoch aus Gründen der Dezenz scheute niederzulegen.
Bitte seien Sie versichert, daß wirIhnen diese Beschwerdepunkte ohne jegliche wertende Anschauung niederlegen, wir sind keinesfalls eine Glaubenskonkregation oder der verlängerte Arm einer moralischen Mehrheit. Dennoch möchten wir Sie und Ihre Besucher hiermit letztmalig auffordern in der Zeit nach 22 Uhr Ihrer Freizeitgestaltung in den Gepflogenheiten dieses Hauses angemessener Lautstärke nachzugehen.
Zugleich möchten wir Sie darauf hinweisen, daß auch dieses Schreiben aufgrund der eingehaltenen Formalien in einer möglicherweise anstehenden Mietklage aufgrund der Einhaltung der juristischen Formalien, welche ich Ihnen bereits mit Brief vom 29. 4. 1999 dargestellt habe, die Kriterien der Rechtsgültigkeit erfüllt.
>
> Mit freundlichem Gruß
>
> [mcnep]
mcnep schrieb am 31.5. 2003 um 13:56:34 Uhr zu
Bewertung: 7 Punkt(e)
D***, den 29. 4. 1999
BETREFF: Erste Abmahnung wg. nächtlicher Ruhestörung
Sehr geehrte Frau W***,
da uns die bereits zum wiederholten Male vorgebrachten Beschwerden durch eine Mietpartei praktisch keine andere Wahl lassen, fordere ich Sie in einem ersten Schritt hiermit auf, für die verbleibende Zeit Ihres Mietverhältnisses im Hause O*** Straße 6* jedweden ruhestörenden Lärm in der Zeit nach 22 Uhr MEZ zu unterlassen. Hierzu seien ausdrücklich auch lautes Türenschlagen und übertrieben lautes Auftreten in Stöckelschuhen gezählt. Was jedoch den hauptsächlichen Kern der beschwerdeführenden Partei anlangt, möchte ich es aufgrund des halbamtlichen Charakters dieses Schreibens beim Stichwort »nächtliche Herrenbesuche« bewenden lassen.
Da sich Herr XXX und seine Mutter, wie Sie vielleicht wissen, zur Zeit auf einer 2wöchigen Schiffsreise mit dementsprechend eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten befindet, bin ich gezwungen, Ihnen in Wahrnehmung seiner Interessen diese Abmahnung zukommen zu lassen. Da ich hierfür den vorgeschriebenen Weg des Einschreibens gewählt und u.a. eine Kopie dieses Schreibens Herrn XXX Anwalt überstellt habe, denke ich, daß unsererseits die erforderlichen Schritte eingeleitet sind.
An Ihnen, liebe Frau W***, ist es, den nächsten Schritt zu tun, der (und das sage ich ausschließlich als Mitmensch unter Mitmenschen) m. E. nur in einem schnellstmöglichen Wohnungswechsel Ihrerseits begründet liegen kann.
Die langjährige freundschaftliche Beziehung der XXX zu Ihrer Familie, die Ihnen möglicherweise bei der Anmietung so vorteilhaft erschien sollte (so weiter meine private Meinung) Ihnen inzwischen erst recht Anlaß geben, über eine Beendigung des Mietverhältnisses in einer für alle Parteien möglichst wenig 'schenanten' Art und Weise nachzudenken.
P.S.: Behalten Sie bitte den Termin von Herrn XXX Rückkehr am 7ten Mai im Auge. Ich hoffe sehr, daß er bei seiner Rückkehr neben diesem Schreiben keine frisch auflaufende Post eventuell eingegangener Klagen in dieser Sache bearbeiten muß.
Mit freundlichem Gruß
[mcnep]
Mieterschutzbund schrieb am 7.3. 2005 um 08:33:45 Uhr zu
Bewertung: 6 Punkt(e)
Das-Problem-der-fickenden-Mieterin bestand darin, dass ihr Vermieter, animiert durch die Geräuschkulisse, den Mietzins in Naturalien einfordern wollte....