>versenden | >diskutieren | >Permalink 
prediger, am 18.1. 2007 um 10:14:59 Uhr
Totgeburt

Eine Totgeburt liegt vor, wenn das geborene Kind mindestens 500 g wiegt und im Mutterleib (intrauterin) oder während der Geburt verstorben ist. Eine Totgeburt ist meldepflichtig. Die Mutter erhält für ihr totgeborenes Kind eine Geburtsurkunde und einen Totenschein.

Ein totgeborenes Kind unterliegt in allen deutschen Bundesländern der Bestattungspflicht.

Die Eltern haben das Recht, dem Kind den Namen der Mutter oder - bei Namensungleichheit - des Kindsvaters zu geben.

Totgeburten können unterschiedliche Ursachen haben, z.B. Infektionen, Fehlbildungen, Chromosomenbesonderheiten, Mangelversorgung, Schwangerschaftsabbruch z.B. aufgrund medizinischer Indikation nach einem positiven Befund bei Pränataldiagnostik, körperlicher Gewalt (Schläge in den Unterleib), psychosoziale Gründe wie z.B. Krieg, Stress usw..

Verstirbt ein Kind mit einem Geburtsgewicht von unter 500 g intrauterin oder unter der Geburt, nennt man dieses Ereignis Fehlgeburt



   User-Bewertung: /

Bewerte die Texte in der Datenbank des Assoziations-Blasters!

Hiermit wurden Dir 2 Bewertungspunkte zugeteilt. Wenn Dir ein Text unterkommt, der Dir nicht gefällt, drücke den Minus-Knopf, findest Du einen Text, der Dir gefällt, drücke den Plus-Knopf. Jede Bewertung verbraucht einen Deiner Bewertungspunkte.

Damit Deine Bewertungs-Punkte erhalten bleiben, muss ein Cookie auf Deinem Computer abgelegt werden. Bitte wähle, ob der Cookie für vier Monate oder nur für eine Woche gespeichert werden soll:

Mehr Informationen über das Bewertungssystem
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite