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AWO international, am 22.6. 2017 um 19:23:32 Uhr
Strafwiederholung

Kastration, Fußfessel, Todesstrafe

In anderen Ländern wird mit Kinderschändern deutlich strenger umgegangen. Dort kann ganz sicher von Verurteilungen mit abschreckender Wirkung gesprochen werden. Hier einige Beispiele:
Florida/USA

Für Sexualstraftäter gilt:
• Mindest-Gefängnisstrafe von 15 Jahren PLUS 15 Jahre Bewährung
Täter müssen während der Bewährung Fußfesseln tragen
Täter müssen die Kosten ihrer Therapie selbst tragen (ca. 300monatlich)
Im Führerschein der Täter vermerkt: „Sexuelles Raubtier
Täter dürfen nicht wohnen, wo sie wollen.
Russland

In Russland wurden die Strafen für Sexualverbrechen bereits 2012 extrem verschärft:
• Sexualstraftaten an Kindern unter 14 Jahren werden mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet und dürfen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden
Freiwillige chemische Kastration.
Polen

Jemand, der eine unter 15jährige Person vergewaltigt oder Inzest mit einer unter 15jährigen Person begeht, gilt alsKinderschänder
Die Regel-Strafe sind 15 Jahre.
Nach Haftentlassung: Chemische Kastration
Indonesien

Nach einer Gruppenvergewaltigung und Ermordung in Indonesien führte der Präsident des Landes, Joko Widodo im Mai 2016, per Dekret, neue Haftstrafen ein.
Erhöhung der bisherigen Höchststrafe für Vergewaltigung auf über 14 Jahren
In manchen Fällen chemische Kastration
In manchen Fällen Todesstrafe.

Es ist offensichtlich: Während in Deutschland die Strafen für Kindesmissbrauchauch im Wiederholungsfallnoch relativ mild sind, kommen die Kinderschänder im Ausland nicht so einfach davon. Eine Verschärfung des Strafrechts scheint mir hierzulande deshalb dringend erforderlich.


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