Kastration, Fußfessel, Todesstrafe In anderen Ländern wird mit Kinderschändern deutlich strenger umgegangen. Dort kann ganz sicher von Verurteilungen mit abschreckender Wirkung gesprochen werden. Hier einige Beispiele: Florida/USA Für Sexualstraftäter gilt: • Mindest-Gefängnisstrafe von 15 Jahren PLUS 15 Jahre Bewährung • Täter müssen während der Bewährung Fußfesseln tragen • Täter müssen die Kosten ihrer Therapie selbst tragen (ca. 300 € monatlich) • Im Führerschein der Täter vermerkt: „Sexuelles Raubtier“ • Täter dürfen nicht wohnen, wo sie wollen. Russland In Russland wurden die Strafen für Sexualverbrechen bereits 2012 extrem verschärft: • Sexualstraftaten an Kindern unter 14 Jahren werden mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet und dürfen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden • Freiwillige chemische Kastration. Polen • Jemand, der eine unter 15jährige Person vergewaltigt oder Inzest mit einer unter 15jährigen Person begeht, gilt als „Kinderschänder“ • Die Regel-Strafe sind 15 Jahre. • Nach Haftentlassung: Chemische Kastration Indonesien Nach einer Gruppenvergewaltigung und Ermordung in Indonesien führte der Präsident des Landes, Joko Widodo im Mai 2016, per Dekret, neue Haftstrafen ein. • Erhöhung der bisherigen Höchststrafe für Vergewaltigung auf über 14 Jahren • In manchen Fällen chemische Kastration • In manchen Fällen Todesstrafe. Es ist offensichtlich: Während in Deutschland die Strafen für Kindesmissbrauch – auch im Wiederholungsfall – noch relativ mild sind, kommen die Kinderschänder im Ausland nicht so einfach davon. Eine Verschärfung des Strafrechts scheint mir hierzulande deshalb dringend erforderlich.