Zweiteintrag
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Liebe Freunde, wie wir alle wissen, brodelt es in der Gerüchteküche, und es besteht aller Grund, hiermit einiges klar zu stellen.
In Absprache mit dem Ehrenpräsidium und dem erweiterten Beirat wird daher nachdrücklich, ich wiederhole: nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zweiteintrag zu einem neu geschaffenen Stichwort selbstverständlich auch weiterhin gebührenfrei bleibt!! G e b ue h r e n f r e i !
Wo kämen wir denn da hin!
Die in den üblichen Kreisen umlaufenden anders lautenden Gerüchte sind wieder einmal barer Unfug, bizarr, böswillig, blasterschädigend, Spaß verderbend und entbehren außerdem nahezu jeder Grundlage.
Die Telekom sollte sich mal ein Beispiel daran nehmen, mit ihren Telefonbüchern!
Es lebe der gebührenfreie Zweiteintrag!
Anders verhält es sich allerdings mit dem Zweiteintrag bei hartnäckigen Fällen von Textbetrug.
Hier muss wirklich endlich eingeschritten werden, und der Zweiteintrag ein - und desselben Textes unter verschiedenen Stichwörtern soll nach langer, all zu langer Geduld nun ab Anfang 2006 mit einer Blastersteuer belegt werden; das ist unvermeidlich und drei Stunden nach Mitternacht beim Verzehr von Salzgebäck so beschlossen worden.
Die Fakten: Die Steuer wird je nach Textlänge progressiv gestaltet. Ein Maut-Konsortium ist in Gründung.
Die Einzelheiten folgen nach Klärung der letzten Einzelheiten.
Trotz fort bestehender geringer Unklarheiten sind die Planungen insgesamt so weit fort geschritten, dass der Termin ungeachtet der Turbulenzen um die vorgezogenen Wahlen im Herbst 2005 nicht gefährdet scheint; zum Glück ist die lange überfällige Änderung ja auch nicht zustimmungspflichtig.
Wobei die CDU-Länder andererseits bekanntlich sowieso dafür sind, ja nicht umsonst schon lange auf die Erhebung dieser Blaster-Zweiteintrags-Steuer drängen.
Abweichend von den bisherigen Überlegungen soll der Steuerertrag aus dem Zweiteintrag allerdings weder dem Bund noch den Ländern, sondern in vollem Umfang den Kommunen zugute kommen, die davon die immensen Kosten für die Installation vierfarbiger Verkehrsampeln aufbringen werden. So nutzt der Blaster wieder einmal unser aller hellerer Zukunft!
Um auch unserer vornehmsten Aufgabe, unseren sozialstaatlichen Verpflichtungen wieder einmal voll gerecht zu werden, wurde außerdem mit nicht sehr großer Mehrheit beschlossen, dass für entscheidungsschwache Texter, die nicht wissen, unter welchem Stichwort sie ihre Ergüsse ablegen sollen und daher mit ihrem Text oft viele Stichworte besuchen, auf Antrag die Fahrtkosten für die kostenfreien Erstgespräche bei bis zu vier niedergelassenen Psychotherapeuten am Wohnort (zu einem ermäßigten Zinssatz von 6,5 %) vorgeschossen werden können. Die Antragstellung bei der Unteren Blasterbehörde ist ab 15. November möglich, gegen deren Bescheid ist der Widerspruch nicht zulässig.
Liebe Freunde, dem guten Zweiteintrag droht also auch weiterhin keine Gefahr - nur für den bösen Zweiteintrag muss man künftig kräftig blechen.
Und das zu Recht, sehr zu Recht, wie wir alle wissen!
Uns betrifft das ja nicht.