Urkeimzellen
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Embryonenforschung
Hamburg (ddp). In der Debatte um die Gentechnik spricht sich
Saarlands SPD-Chef Heiko Maas als erster prominenter
Sozialdemokrat dafür aus, das so genannte therapeutische
Klonen auch in Deutschland zuzulassen. Vorbild könne die
Entscheidung des britischen Unterhauses sein, nach der die
Embryonenforschung bis zum 14. Tag erlaubt ist, schreibt
Maas in einem Brief an Bundesjustizministerin Herta
Däubler-Gmelin (SPD), den die Zeitung «Die Woche» in ihrer
neuen Ausgabe veröffentlicht. Er verwies darauf, dass sich
wissenschaftlich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt
habe, «dass dem Arbeiten mit menschlichen embryonalen
Stammzellen in der Forschung immer größere Bedeutung
zukommt». Auch das wahre Potenzial der bei Erwachsenen
gewonnenen so genannten adulten Stammzellen lasse sich
vermutlich nur durch einen Vergleich mit embryonalen
Stammzellen ermitteln.
Der saarländische Partei- und Fraktionschef unterstützt damit
die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die sich
neuerdings ebenfalls für die Forschung an importierten
embryonalen Stammzellen einsetzt. Maas betont: «Die
Möglichkeiten des therapeutischen Klonens machen vielen
Millionen schwerstkranker Menschen, z. B.
Alzheimer-Patienten, große Hoffnungen.» Erkrankungen, für
die eine Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten
dringend erforderlich sei, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Krebs, Diabetes oder Erkrankungen des Nervensystems,
könnten wirksamer bekämpft, vielleicht sogar geheilt werden.
Maas befürwortet zudem die Zulassung der
Präimplantationsdiagnostik (PID) an künstlich gezeugten
Embryonen.
Deutliche Kritik übte der SPD-Politiker an der Haltung von
Däubler-Gmelin, die sowohl PID als auch das therapeutische
Klonen ablehnt. Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen
die verbrauchende Embryonenforschung nannte Maas
«abstrus». Zwar habe das Bundesverfassungsgericht
entschieden, dass bereits der Embryo unter dem Schutz des
Staates stehe. Das Karlsruher Gericht habe aber ebenso
festgestellt, dass dieser Schutz «gewissen Schranken»
unterliege.
«Somit kann sich aus der Rechtsprechung des
Verfassungsgerichts auch kein grundsätzliches Argument
gegen das Arbeiten mit embryonalen Stammzellen ergeben.»
Maas stellte jedoch klar, dass es auch für ihn «Grenzen» bei
der Gen-Forschung gebe. So lehne er reproduktives Klonen
«strikt ab».