Sklavereibehörde
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Neben gewissen sexuellen Motiven für die Wiedereinführung der Sklaverei, z.B. zur Rekrutierung von Sänftenträgern, sollte man auch in Betracht ziehen, daß die Einführung der Sklaverei zur Schaffung einer Vielzahl von hierfür zuständigen Behörden führen würde.
Zu denken wäre zunächst an die Sklavereiämter bei den unteren Verwaltungsbehörden - den Landratsämtern und Oberbürgermeistern - die konkret über die Einhaltung der Sklavereigesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften zu achten hätten, deren Erlaß ja wohl kaum lange auf sich warten lassen würde.
Dann wären da das Bundesamt für Sklaverei zu nennen, daß man sich als Mittelding zwischen dem Kraftfahrbundesamt in Flensburg und der Agentur für Arbeitslosigkeit in Nürnberg vorzustellen haben wird, mit den entsprechenden Landessklavereiämtern.
Selbstverständlich wäre auch ein Sklavereibeauftragter des Deutschen Bundestages als oberste Sklaverei-Bundesbehörde einzurichten.
Berücksichtigt man ferner die Sklavereikammern der Gerichte, die Sklavereiabteilungen diverser öffentlicher Körperschaften sowie - last not least - die für die Überwachung, Beaufsichtigung und Disziplinierung der Sklaven erforderlichen Sklavenaufseher, so könnte man davon ausgehen, daß die Wiedereinführung der Sklaverei in Deutschland zu einer spürbaren Entlastung des Arbeitsmarktes führen würde.