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Schmidt, am 15.3. 2011 um 13:35:49 Uhr
Bundesamt

Ich stelle den Antrag beim Bundesamt den Bestandteil der Landeshundekotverordnung
undsoweiter... Zitat
»die Kotausführer darauf hinzuweisen nur an den Landesgrenzen Bund-Land zu koten, also an Rändern von Autobahnböschungen, neben Bundeshafenankerplätzen, Atomkraftwerken, und mindestens einen großflächigen Kotplatz pro Kommune auszuweisen damit die Kotaufsammler nicht jeden Tag das gesamte Stadtgebiet zu durchlaufen haben«
Ziel der Verordnung ist die Abschaffung von Kotbeuteln in öffentlichen Abfallkörben da sie die Innenwände bei unsachgemäßer Füllung verschmieren und das Vermeiden von Fleischfresserkot im öffentlich ausgebrachten Rosendünger.


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