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Die Leiche schrieb am 25.4. 2008 um 12:24:43 Uhr über

Sklavenhaltungsverordnung

Die Sklavenhaltungsverordnung wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundestages erlassen, und regelt die Einzelheiten der Sklavenhaltung.

In ihrem ersten Teil beschreibt sie die räumlichen und materiellen Voraussetzungen an die Sklavenhaltung, wie den Wohnraum, die Ernährung und Bekleidung des Sklaven sowie seine medizinische Versorgung. Im zweiten Teil werden die Pflichten des Sklavenhalters zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung, der wirtschaftlichen Existenz und Pflege des Sklaven auch für den Fall alters- oder krankheitsbedingt nachlassenen oder gänzlich entfallenden Fähigkeiten zu Sklavendiensten ebenso geregelt, wie die Sklavenhalterhaftpflichtversicherung, die eine Pflichtversicherung ist. Der Dritte Teil regelt die Rechte des Sklaven auf Ruhezeiten, Freizeit und Erholung sowie die Informations- und Nachweispflichten zu deren Gewährleistung. Im Vierten Teil schließlich werden diejenigen Sklavendienste beschrieben, die dem Sklaven nicht bzw. nur bis zu einem dort bestimmten Ausmaß abverlangt werden dürfen. Der Fünfte Teil schließlich enthält Bußgeldbestimmungen für Verstöße gegen die Sklavenhaltungsverordnung.


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