Sklavereibehörde
Bewertung: 2 Punkt(e)Die Sklavereibehörde ist zuförderst zuständig für die Erteilung der Erlaubnis zur Sklavenhaltung. Der Antragsteller muß nachweisen, Sklaven ordnungsgemäß halten zu können, wozu eine entsprechende Unterbringung, Bekleidung, Ernährung und Gewährleistung medizinischer Versorgung gehört. Das nähere regelt die Sklavenhaltungsverordnung. Die Behörde überwacht deren Einhaltung durch stichprobenartige Kontrollen der Sklavenhaltungen, und ist ausserdem für die Überwachung und Abschlußprüfung der Sklavenaufseher-Ausbildung zuständig. Sie führt eine Statistik über die in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich gemeldeten Sklaven und -halter und bekämpft die illegale Sklavenhaltung z.B. im Sadomaso-Bereich. Verstöße gegen die Sklavenhaltungsverordnung sowie weitere die Sklaverei betreffender Rechtsvorschriften werden ebenfalls von der Sklavereibehörde als Bußgeldbehörde verfolgt, die bei nachhaltigen oder schweren Verstößen die Sklavenhaltung unterbinden, die Sklavenhaltererlaubnis entziehen und die so herrenlos gewordenen Sklaven unterzubringen und neuen Haltern zuzuführen hat.