Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 64, davon 61 (95,31%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 11 positiv bewertete (17,19%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 6.2. 2005 um 11:35:00 Uhr schrieb
Beate über Fremdschwängerung
Der neuste Text am 3.10. 2019 um 23:17:26 Uhr schrieb
ruecker42 über Fremdschwängerung
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 35)

am 9.10. 2011 um 15:59:24 Uhr schrieb
Tim über Fremdschwängerung

am 5.3. 2009 um 22:21:12 Uhr schrieb
semenserver über Fremdschwängerung

am 30.1. 2006 um 23:35:11 Uhr schrieb
ThoR über Fremdschwängerung

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Fremdschwängerung«

IchBinGott schrieb am 14.2. 2006 um 21:03:07 Uhr zu

Fremdschwängerung

Bewertung: 5 Punkt(e)

IchBinTeufelOh mein Gott, ich bin schwanger

IchBinGottzur hölle, das ist ja teuflisch

NiemandNein...Fremdschwängerung

IchBinGottWer hat das gesagt

IchBinTeufel:Ȋhhmm...ja-ne...niemand

IchBinGottJa ne is klar

NiemandWo ist das Niveau bloß schon wieder hin, zum Teufel

IchBinTeufelNe, bei mir ist es nicht

IchBinGottDa hinten läuft es. moment mal, das ist aber klein...lasst es uns rufen

»«Niveauuuu!!!»«

NiveauOch leute, ich hab kein bock auf euch...ihr wollt mich doch eh nicht

NiemandDoch gewiss...wenn du noch ein bisschen wächst...«

NiveauIch geh jetzt wieder.PechGehabt

IchBinGottUnd was ist jetzt mit dem Teufelsbraten?«

NiemandNa das fährt zur hölle

AllesWirdGut

Die Leiche schrieb am 1.7. 2008 um 16:09:26 Uhr zu

Fremdschwängerung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Die Typen, die sich zur »Fremdschwängerung« zur Verfügung stellen, verlassen sich wohl auf irgendwelche Absprachen, wonach sie ausser für verhältnismässig angenehme Dienstleistungen nicht weiter in Anspruch genommen werden. Sie raffen es nicht - oder wollen es nicht raffen - daß sie ausser im Falle einer Volladoption ihres Erzeugnisses einem regelmässig 27-jährigen Unterhaltsanspruch sowie einem Erbanspruch ausgesetzt sind. Da kann eine Absprache etwas dran rütteln - erst recht dann nicht, wenn das Vorhandensein einer solchen Vereinbarung noch nicht einmal vernünftig bewiesen werden kann. Allenfalls möglich ist ein Anspruch auf Freistellung vom Unterhaltsanspruch - also ein Regreß gegenüber einem Dritten. Dafür muß aber dieser Dritte erstmal entsprechende Kohle haben. Und auch solche Freistellungsabreden werden nur sehr zurückhaltend als rechtswirksam angesehen.

tootsie schrieb am 1.7. 2008 um 20:56:14 Uhr zu

Fremdschwängerung

Bewertung: 3 Punkt(e)

Der Fremdschwängerung geht häufig ein verräterischer Bitte-schwänger-mich-Blick vorraus; gelegentlich mündet dies sogar in feigen Samenraub! Männer, emanzipiert euch endlich mal... Frauen können sehr gut für sich selbst sorgen - leben wir doch nicht mehr im Mittelalter. Die klassische Ernährerrolle sollte sich eigentlich überlebt haben: KiTas, Schulen, Hort... Die DDR hat dafür gesorgt, dass Frauen erfolgreich und gleichberechtigt werktätig sein konnten, ohne auf einen Ernährer angewiesen zu sein. Hoffentlich werden diese Errungenschaften bald wiederentdeckt - ähnlich der LPG...

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