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am 21.10. 2001 um 23:16:25 Uhr schrieb Gähn
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am 29.9. 2010 um 00:17:39 Uhr schrieb Baumhaus über Elena
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® schrieb am 22.9. 2010 um 06:45:10 Uhr zu
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erfassungsgericht
Karlsruhe stoppt Eilantrag gegen ELENA
Die seit Jahresbeginn laufende Speicherung von Arbeitnehmerdaten in Deutschland wird vorerst weitergeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den umstrittenen elektronischen Entgeltnachweis ELENA abgelehnt.
Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD e.V.) hat Tausende Verfassungsbeschwerden gegen Elena (elektronischer Entgeltnachweis) gesammelt und eingereicht.
Foto: ddp Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD e.V.) hat Tausende Verfassungsbeschwerden gegen Elena (elektronischer Entgeltnachweis) gesammelt und eingereicht.
Foto: ddp
Wie die Anwaltskanzlei Riechwald in München betonte, sollte mit dem Eilantrag eine sofortige Aussetzung des ELENA-Verfahrensgesetzes erreicht werden. Es sei „völlig unverständlich, dass das Bundesverfassungsgericht das offensichtliche Risiko eines Datenmissbrauchs aufgrund der seit dem 1. Januar 2010 bereits laufenden Vorratsdatenspeicherung von hochsensiblen Arbeitnehmerdaten als zu gering ansieht“, um das ELENA-Verfahren vorläufig zu stoppen, kritisierte Rechtsanwalt Tobias Helmke. Die Kanzlei Riechwald vertritt insgesamt fünf Beschwerdeführer.
In seinem Beschluss räumt das Verfassungsgericht zwar ein, dass die entsprechende Datenspeicherung ein Grundrechtseingriff ist, der „ein Risiko unbefugter und missbräuchlicher Datenzugriffe schafft“ und die Grundrechte der betroffenen Bürger möglicherweise verletzt. Das Gericht hält es aber nicht für geboten, ELENA vorerst zu stoppen. Die Karlsruher Richter verwiesen auf gesetzliche „Regelungen, die der Gefahr solcher Zugriffe entgegenwirken, die rechtmäßige Datenverwendung begrenzen oder sie außer zu Erprobungszwecken derzeit noch gänzlich ausschließen“. Ein Abruf der gespeicherten Daten könne „grundsätzlich erst ab 1. Januar 2012 erfolgen“.
Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass es ausreicht, wenn die Verfassungsmäßigkeit von ELENA im Hauptsacheverfahren näher geprüft wird. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hatte im Juli gefordert, die groß angelegte Speicherung von Arbeitnehmerdaten auf unbestimmte Zeit aussetzen. „Wir müssen verschärft über ein Moratorium nachdenken“, sagte der FDP-Politiker. Brüderle begründete dies mit einer Kostenexplosion und mangelndem Datenschutz.
Seit dem 1. Januar 2010 sind alle Firmen verpflichtet, umfangreiche Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Damit sollen Anträge auf staatliche Leistungen wie Wohn-, Eltern- und Arbeitslosengeld ab 2012 schneller bearbeitet werden. Die elektronische Abfrage soll Einzelnachweise in Papierform ersetzen. Das System betrifft bis zu 40 Millionen Beschäftigte. (dapd)