öffentlich-rechtlich
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Die Grundlagen des Rundfunksystems in der Bundesrepublik Deutschland wurden zwischen 1945 und 1949 von den alliierten Besatzungsmächten gelegt. Nachdem in der Zeit des Nationalsozialismus der Rundfunk als staatliches Propagandainstrument missbraucht worden war, sollte das künftige Rundfunksystem von staatlichem Einfluss freigehalten werden. So entstanden sechs öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten, die so strukturiert sein mussten, dass alle gesellschaftlich relevanten Gruppen zu Wort kommen.
Als Ergänzung zu diesem Modell plädieren nun vor allem die Unionsparteien für die Zulassung privater Rundfunkveranstalter, von denen sie sich eine Belebung der Medienlandschaft versprechen. Kritiker fürchten jedoch unter anderem, dass die Privaten ihre Programme zu stark nach kommerziellen Gesichtspunkten ausrichten. (Zitat von 1980)