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PIT schrieb am 27.2. 2006 um 13:09:42 Uhr überProkura |
Prokura bedeutet, dass eine das Aussenverhältnis betreffende handelsrechtliche Vollmacht besteht. Sie ist jederzeit widerufbar, unbeschadet der Rechte, die sich aus anderen Verträgen oder Aufträgen ergeben.
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