Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 7, davon 7 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 2 positiv bewertete (28,57%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 20.11. 2007 um 22:52:09 Uhr schrieb
Stark behaarter Christdemokrat über Wattestäbchen
Der neuste Text am 25.4. 2023 um 09:48:29 Uhr schrieb
schmidt über Wattestäbchen
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 4)

am 25.4. 2023 um 09:44:36 Uhr schrieb
schmidt über Wattestäbchen

am 25.4. 2023 um 09:48:29 Uhr schrieb
schmidt über Wattestäbchen

am 12.2. 2010 um 11:46:23 Uhr schrieb
Sprocki über Wattestäbchen

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Wattestäbchen«

Stark behaarter Christdemokrat schrieb am 20.11. 2007 um 22:52:09 Uhr zu

Wattestäbchen

Bewertung: 2 Punkt(e)

Nach dem mutigen Bekenntnis von Anne Will schwappt eine Lesbifizierungswelle durch Deutschland: Aktuellen Schätzungen zufolge verlässt derzeit alle zwei Sekunden eine Frau ihren Partner, um das Glück an der Seite einer anderen Frau zu suchen, die zwei Sekunden zuvor einen anderen Mann verlassen hat. Seit Regierungsantritt der großen Koalition hat sich die Zahl verkaufter Damensakkos versechsfacht, Umschnalldildos waren schon vor der Fußball-WM nahezu überall ausverkauft und nur die Damenrasiererbranche verzeichnet dramatische Einbrüche. ExpertInnen warnen: Geht diese Entwicklung im gleichen Tempo weiter, wird die Republik bald einen ausrasierten Nacken haben; daher ist an die Entwicklung von Lesbensperren gedacht, die die nächtlichen Flucht- und Wanderbewegungen zumindest eindämmen sollen.

DaDa schrieb am 16.5. 2008 um 09:54:07 Uhr zu

Wattestäbchen

Bewertung: 1 Punkt(e)

BGH verweigert Trennungsunterhalt für lesbisch gewordene Ehefrau

Ehepartner, die aus einer Ehe ausbrechen, um mit einem neuen Lebensgefährten auf Dauer zusammenzuleben, haben laut Bundesgerichtshof keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Die sexuelle Orientierung spielt dabei keine Rolle - obwohl das Gericht »verständliche Motive« einräumt.

Karlsruhe - Eine Ehefrau kann den Anspruch auf so genannten Trennungsunterhalt verwirken, wenn sie ihren Mann wegen einer lesbischen Beziehung verlässt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Im vorliegenden Fall aus dem Raum Schwedt in Brandenburg hat die Klägerin ihren Ehemann nach 26 Jahren Ehe für eine Freundin verlassen, mit der sie eine intime Beziehung hat. Aus der Ehe waren fünf Kinder hervorgegangen. Die jüngsten Kinder blieben nach dem Auszug der Mutter beim Vater.

Ein Ausschluss des Unterhaltsanspruchs setze ein offensichtlich schwerwiegendes Fehlverhalten voraus - also einen »Ausbruch aus der Ehe«. Dies könne vorliegen, wenn der Unterhaltsberechtigte gegen den Willen des Ehepartners eine eheähnliche Gemeinschaft eingeht oder »ein nachhaltiges, auf längere Dauer angelegtes intimes Verhältnis zu einem anderen Partner aufnimmt«. Eine solche »Abkehr von der Ehe« lasse es als »grob unbillig« erscheinen, den Ehepartner auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen, betonte der BGH.

Trennungsunterhalt wird lediglich von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Danach spricht man von nachehelichem Unterhalt.

Gericht: Sexuelle Neuorientierung ist »schicksalsbedingte Begebenheit«

Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hatte der Klage der Mutter auf Trennungsunterhalt teilweise stattgegeben. Ihre Abkehr von der Ehe sei aus »verständlichen Motiven« erfolgt. In der lesbischen Neuorientierung liege eine »natürliche, schicksalsbedingte Begebenheit«, betonte das OLG.

Der BGH stellte klar, es gehe nicht darum, die sexuelle Umorientierung unterhaltsrechtlich zu sanktionieren. Eine Grenze werde aber dann überschritten, wenn der getrennt lebende Ehemann Unterhaltsansprüche seiner Frau erfüllen müsste, obwohl diese sich »ganz bewusst von jeglichen ehelichen Bindungen gelöst« habe. Das OLG Brandenburg muss nun noch prüfen, ob die Ehe zum Trennungszeitpunkt bereits aus anderen Gründen gescheitert war. (smz/ddp/AFP)

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