>Info zum Stichwort BGH | >diskutieren | >Permalink |
Ich schrieb am 28.7. 2005 um 21:27:57 Uhr überBGH |
Nachdem der 3. Strafsenat des BGH heute die öffentliche Verwendung der Parole »RUHM UND EHRE DER WAFFEN-SS« für nicht strafbar erklärt hat, obwohl sie zweifellos eine Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft darstellt, die lt. § 130 StGB verboten ist, ist es eine Frage der Zeit, bis dem BGH zu Ehren Parolen wie » RUHM UND EHRE DER GESTAPO « oder »RUHM UND EHRE DEN KZ-WACHMANNSCHAFTEN« öffentlich verbreitet werden.
|
User-Bewertung: / |
Wenn Du mit dem Autor des oben stehenden Textes Kontakt aufnehmen willst, benutze das Forum des Blasters! (Funktion »diskutieren« am oberen Rand) |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »BGH« | Hilfe | Startseite | |
0.0051 (0.0026, 0.0012) sek. 849587638 |