Tierquälerei
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Tierquälerei, das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden eines Tiers.
Die unnötige Tierquälerei ist strafbar nach §§ 17 und 19 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 25. 5. 1998 mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie Einziehung des Tiers. Im einzelnen sind u. a. die Verwendung eines Tiers zu Arbeitsleistungen, die über seine Kräfte gehen, oder zur Arbeit unter Tage ohne besondere Genehmigung, das Aussetzen von Haustieren, die Vornahme von Eingriffen ohne Betäubung und die Zwangsfütterung (Stopfen) von Geflügel verboten.
Was ist aber mit Massentierhaltung?
Was mit inhumanen Tiertransporten? Eine Schande!