Selbstsprengung
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Natriumchlorat, auch als 'Unkraut–Ex' bekannt, entfaltet in Verbindung mit oxidierbaren Stoffen wie gewöhnlichem Haushaltszucker eine fatale Sprengwirkung, wie sich aus der Beschreibung einer Fundsituation nach dem Suizid eines 50jährigen Mannes ablesen lässt, die in der gerichtsmedizinischen Zeitschrift 'Sero–News' (Ausgabe IV/2004, S. 137 ff) zu finden ist:
"[Eine Spaziergängerin meldete], dass sie beim Ausführen ihres Hundes im Gelände unweit der Stadt auf Leichenteile gestoßen sei. Ihr Hund sei unruhig gewesen. Dann habe sie ein im Gras liegendes Bein gesehen. Außerdem wären in der näheren Umgebung zu ihrer Verwunderung eine außergewöhnlich große Anzahl Krähen zu bemerken gewesen.
Die Überprüfung am angegebenen Ort bestätigte die Angaben der Zeugin. Es wurden, zunächst von den Beamten allein, später auch unter Zuhilfenahme eines Leichensuchhundes, weitere Teile eines menschlichen Körpers gefunden: Ein zweites Bein, zwei Hälften eines Kopfes, eine Hand, Teile eines Brustkorbes und eines Beckens.
Zahllose Gewebe– und Organteile hingen in Gebüschen, teilweise nur als dünne rote Fäden. Unter Reisighaufen - ganz offenbar von Tieren nach dort verbracht und durch Fraßspuren abermals verändert - konnte das Stück einer Wirbelsäule geborgen werden. Ein Geldschein, ein Lederstiefel, zahlreiche Kleiderfetzen, teilweise ebenfalls mit anhaftenden Geweberesten, gehören ebenso zum Bild, wie zwei größere Metallsplitter. Diese konnten als Reste eines Stahlrohres bestimmt werden. Es fielen auch einige Reste einer zerstörten Batterie auf. Die größte gemessene Entfernung zwischen den verstreuten Körperteilen und anderen Spuren betrug 120 m. Etwa im Zentrum befand sich eine gut sichtbare, knapp 30 cm tiefe, trichterförmige Vertiefung im steinigen Untergrund. Sie war unweit eines Feldweges gelegen, ohne jeden Bewuchs und offenbar erst vor kurzem entstanden. Nach Ordnung der Körperteile, soweit dies noch möglich war, lautete die Aussage des Rechtsmediziners: Die Verletzungen sind durch die Einwirkung von Sprengstoff erklärbar Die inneren Organe des Bauchraumes sind nicht mehr identifizierbar, bzw. nachweisbar. Blut war dennoch zu gewinnen, es wurden über zwei Promille Blutalkohol festgestellt."