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Assoziationen zu »Schlumpfhausen«
Schlumpf schrieb am 20.10. 2015 um 18:22:34 Uhr zu
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Anträge der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten auf Bewilligung von Urlaub sind unter Angabe der Veranlassung und des Zwecks der unmittelbar vorgesetzten Behörde oder dem unmittelbar vorgesetzten Beamten einzureichen.
Schlumpf schrieb am 20.10. 2015 um 18:22:59 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Unseren Botschaftern, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministern und Ministerresidenten wird der Urlaub von Uns auf Antrag des Reichskanzlers bewilligt.
In allen anderen Fällen wird der Urlaub vom Reichskanzler ertheilt; jedoch können die einer Gesandtschaft oder einem Konsulate vorstehenden Beamten ihren Untergebenen zu Reisen außerhalb Deutschlands Urlaub bis zur Dauer einer Woche ertheilen.
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