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Jams schrieb am 27.12. 2013 um 06:40:36 Uhr überVorstehende |
Unzulässig wäre es, anstelle des Gläubigers seinen Vertreter zu kennzeichnen. |
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Was kann man tun, wenn »Vorstehende« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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