Osterfeuer
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Spätestens im 15. Jahrhundert wurde der Zeitpunkt des Entzündens des Osterfeuers von der katholischen Kirche auf den nachmittag des Karsamstags vorverlegt, wie überhaupt im Mittelalter sämtliche Osterfeierlichkeiten auf den Karsamstag, teilweise sogar auf den Vormittag vorverlegt worden sind.
Hiermit allerdings verstößt die katholische Kirche bis heute gegen die auf dem konzil von Nicäa (325) festgelegte Osterdatierung. Danach fällt Ostern auf den ersten »Sonntag« nach dem ersten Vollmond im Sommerhalbjahr. Ist also am Karsamstag um 23.59 Uhr Vollmond, so beginnt Ostern am direkt folgenden Sonntag zur Mitternacht. Ist der Vollmond erst nach Mitternacht, so ist erst eine Woche später Ostern. Das macht deutlich, dass ein Feiern des Osterfestes am Karsamstag unsachgemäß ist, selbst wenn die Feier erst am späten Abend beginnt.
In den evangelischen Gemeinden wurden die Osterfeuer entweder am Ostermorgen vor bzw. bei Sonnenaufgang angezündet oder aber an einem der drei folgenden Abende. Dies allerdings hat sich in den letzten 30 Jahren mittlerweile auch ungünstig verändert.