Kirchenvorstand
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Der Kirchenvorstand ist das entscheidungsrelevante, also politische Gremium einer Kirchengemeinde. Mitglieder im Kirchenvorstand sind immer die Pastorinnen und Pastoren sowie einige, nicht von vornherein festgelegte Mitarbeitende. Darüber hinaus sitzen im Kirchenvorstand ehrenamtliche Laien. Bis auf die Pastorinen und Pastoren werden die Mitglieder des Kirchenvorstandes von den Gemeindemitgliedern gewählt. Das bedeutet, dass am Wahltag alle Mitglieder ihre Stimmen für ihre Favoriten abgeben könnten. Die Wahlbeteiligung ist in der Regel nicht so hoch wie bei politischen Wahlen. In jedem Fall aber ist die Wahl des Kirchenvorstand demokratisch.
Was tut er nun, dieser Vorstand? Nun, er entscheidet über alle Belange, die die Kirchengemeinde betreffen: Wie laut soll die Kirchenglocke läuten? Kann eine Mobilfunkantenne am Kirchturmdach angebracht werden? Soll das Gemiendehaus umgebaut oder sogar verkauft werden? Wird ein neuer Mitarbeiter eingestellt? Soll beim Abendmahl der Wein in einem Kelch ausgegeben werden oder erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ein eigenes Gefäß? Wird die Gemeinde mit einer anderen fusionieren, um die finanziellen Mittel zu erhalten? Wird ein Pastor oder eine Pastorin in ihrem Amt bestätigt oder muss er oder sie die Gemeinde verlassen? Wird das Kindertagesheim geschlossen? Wird eine Kirche vermietet? Wird ein Gemeindebus angeschafft, um ältere Menschen zu Veranstaltungen bringen zu können? Dies und noch viel mehr sind Themen, die der Kirchenvorstand erörtert und beschließt. Eine verantwortungsvolle Aufgabe.