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Klingenmünster, den 1.2.1943
Sehr geehrter Amtmann!
Zur Illustrierung meiner meiner Behauptung vom 25. Januar anbei eine kleine Probe. Sie wurde nicht mit Bedacht von verschiedenen Tischen gesammelt, sondern ist eine wahllose Sammlung nur von meinem eigenen Eßtisch. Sie können daraus ersehen, daß meine Ihnen mitgeteilte Feststellung den Tatsachen ent- und Ihrer Anschauung, die Sie bei einem Gang durch die Kartoffelkeller gesammelt haben wollen, widerspricht. Die pro Mahlzeit berechnete Kartoffelmenge, die sich auf 400 Gramm je Kopf belaufen sollte, erfährt daher notwendigerweise eine beträchtliche Einschränkung, wie beifolgende Probe beweist. Dieser aus der Mittagsmahlzeit vom 30.1. zusammengebrachte Abfall von 3 Patienten wird Ihnen zeigen, daß weit über die Hälfte der zugeteilten Kartoffeln verdorben ist. Die Abendmahlzeit den gleichen Tages war nicht besser. Die beiden des gestrigen Sonntag sogar noch mäßiger. Da weiterhin die Küche, wie ich erfahren konnte, pro Essen für die Kranken nur 8 Zentner Kartoffeln zugeteilt bekommt, lassen sich bei der Kopfzahl von über 1200 Patienten m. E. nur etwas über 300 Gramm Kartoffeln auf den einzelnen Essen herausdividieren. Dieses Gewicht an Rohmaterial erfährt nun durch Kochen einen weiteren Verlust von etwa 25% bei Pellkartoffeln. (Bei anderer Zubereitung durch durch den Abfall noch ungleich mehr.) Rechnet man hinzu noch den durch die Fäule entstehenden großen Ausfall, wie ich ihn materiell und anschaulich hier demonstrieren kann, was bleibt dann? Ich möchte hoffen, daß Ihnen, sehr geehrter Amtmann, nun klar werden wird, daß auf dieser Basis eine Sättigung der Ihnen anvertrauten Pfleglinge nicht im Entferntesten möglich ist. Ich darf Sie daher, ehe ich mich notgedrungen beschwerdeführend an andere Stellen wenden muß, nochmals ersuchen, mir auf meine Einwendungen vom 25.1. eine befriedigende Lösung zu eröffnen, wie Sie dies in der Unterredung vom 26.1 ja auch versprochen haben.
Heil Hitler!
Dr. B. P1