Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 31, davon 31 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 16 positiv bewertete (51,61%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 7.6. 1999 um 16:30:29 Uhr schrieb
Einer über Einzugsermächtigung
Der neuste Text am 3.9. 2015 um 17:32:34 Uhr schrieb
Franz über Einzugsermächtigung
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 8)

am 3.9. 2015 um 17:32:34 Uhr schrieb
Franz über Einzugsermächtigung

am 20.2. 2003 um 23:41:46 Uhr schrieb
EPgrüßt über Einzugsermächtigung

am 18.3. 2009 um 09:08:28 Uhr schrieb
mesi über Einzugsermächtigung

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Einzugsermächtigung«

cydo schrieb am 8.12. 1999 um 01:06:56 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 2 Punkt(e)

Reite mit mir den Tod, mein
treuer Freund!
Wen interessiert eigentlich
die Unterschrift auf den
Einzugsermächtigungen ?
Niemand. Pure Bürokratie.
Hauptsache was zum Unterschreiben.
Abbuchen kann man auch ohne
irgendwelche Ermächtigung.
Und ja, außerdem sieht meine
Unterschrift von mal zu mal
anders aus. Ich habe schon damit
angefangen, die mit dem Stempel
zu machen, weil sich manche
beklagt haben, daß die jedesmal
so anders aussieht.

ski schrieb am 3.5. 2001 um 00:07:33 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 3 Punkt(e)

Einzugsermächtigung: Ein Wort wie Donnergroll. Und nur dazu da, den Verbraucher davor zu schützen, sein Geld nicht loszuwerden ... z-z-z
Wozu brauchen wir da noch ein Verbraucherschutzministerium??! Haha!!! Der Künast lach' ich doch ins Gesicht! Verzieh Dich, krude Mume, ich hab schon eine Einzugsermächtigung!

H. Mehdorn schrieb am 29.8. 2004 um 17:31:04 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Erwarb man früher bei der Bahn eine Fahrkarte, die die Nutzung beliebiger Züge erlaubte, so berechtigen heutige Billigtickets nur zur Nutzung eines bestimmten Zuges.

Niemand schrieb am 8.9. 1999 um 08:48:16 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Voraussetzung für eine Einzugsermächtigung ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Erst zieht man in die Wohnung ein, dann zieht der Vermieter In die Miete ein, wenn sie ermächtigt ist.

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