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Nachrichterin schrieb am 10.2. 2003 um 18:33:01 Uhr über

Wecker

Nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs werden Aufruf oder Anstiftung zu einer Straftat mit dem gleichen Strafmaß geahndet wie die Tat selbst.

Auf Fahnenflucht stehen nach dem Wehrstrafgesetz bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die könnten KonstantinWecker nun ebenfalls drohen.


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Tolle englische Texte gibts im englischen Blaster

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