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Nachrichterin schrieb am 10.2. 2003 um 18:33:01 Uhr überWecker |
Nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs werden Aufruf oder Anstiftung zu einer Straftat mit dem gleichen Strafmaß geahndet wie die Tat selbst.
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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